Archivale
Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen.
an Angehörige ist, soweit nicht durch Sonderbestimmung nachgelassen, ausnahmslos dem Geheimes Staatspolizeiamt (Ref. IV V 2) vorbehalten.
2) Angehörige, die persönlich vorstellig werden, sind dahingehend zu bescheiden einen begründeten Antrag beim Geheimen Staatspolizeiamt oder bei der Einweisungsstelle zur Weiterleitung nach hier einzureichen und Bescheid abzuwarten. In eiligen Fällen können sie ihr Anliegen zu Protokoll geben und eine Entscheidung kann fernschriftlich eingeholt werden.
3) Sprecherlaubnis wird nur bei Vorliegen eines wichtigen und dringenden Grundes gewährt.
- Reference number
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0.4, 075/1170a
- Former reference number
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former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 85-86
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: 14c 8/Ot.
- Formal description
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Art: Fotokopie vom Original und Abschrift
- Context
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1943
- Holding
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Date of creation
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18.05.1943
- Other object pages
- Provenance
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Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppe D-KL - DI/1
- Last update
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02.06.2025, 9:19 AM CEST
Data provider
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 18.05.1943