Archivale

Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen.

an Angehörige ist, soweit nicht durch Sonderbestimmung nachgelassen, ausnahmslos dem Geheimes Staatspolizeiamt (Ref. IV V 2) vorbehalten.
2) Angehörige, die persönlich vorstellig werden, sind dahingehend zu bescheiden einen begründeten Antrag beim Geheimen Staatspolizeiamt oder bei der Einweisungsstelle zur Weiterleitung nach hier einzureichen und Bescheid abzuwarten. In eiligen Fällen können sie ihr Anliegen zu Protokoll geben und eine Entscheidung kann fernschriftlich eingeholt werden.
3) Sprecherlaubnis wird nur bei Vorliegen eines wichtigen und dringenden Grundes gewährt.

Reference number
0.4, 075/1170a
Former reference number
former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 85-86
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: 14c 8/Ot.
Formal description
Art: Fotokopie vom Original und Abschrift

Context
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1943
Holding
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Date of creation
18.05.1943

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Provenance
Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppe D-KL - DI/1
Last update
02.06.2025, 9:19 AM CEST

Data provider

This object is provided by:
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 18.05.1943

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