Archivale

Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen.

4) Sonderregelung-Fronturlauber
Fronturlaubern ist bei unmittelbarer Vorsprache im Konzentrationslager Sprecherlaubnis mit ihren Angehörigen zu gewähren. Bestehende Bedenken können gegebenenfalls telefonisch oder fernschriftl. geklärt werden. Die Personalien des Fronturlaubers und des Häftlings sind in jedem Fall nachträglich zu melden.
II. Rechtsanwälten (5) die Häftlinge vor einem Sondergericht vertreten, kann bei persönlichen Vorsprechen Sprecherlaubnis durch den Kommandanten gegeben werden. Dieses ist auch im Nachhinein zu melden. 6) Derartige Anträge bei den Einweisungsstellen können dort entschieden und auch genehmigt werden.

Reference number
0.4, 075/1171a
Former reference number
former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 85-86
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: 14c 8/Ot.
Formal description
Art: Fotokopie einer Abschrift

Context
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1943
Holding
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Date of creation
18.05.1943

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Provenance
Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppe D-KL - DI/1
Last update
02.06.2025, 9:19 AM CEST

Data provider

This object is provided by:
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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 18.05.1943

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