Archivale

Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen.

4) Sonderregelung-Fronturlauber
Fronturlaubern ist bei unmittelbarer Vorsprache im Konzentrationslager Sprecherlaubnis mit ihren Angehörigen zu gewähren. Bestehende Bedenken können gegebenenfalls telefonisch oder fernschriftl. geklärt werden. Die Personalien des Fronturlaubers und des Häftlings sind in jedem Fall nachträglich zu melden.
II. Rechtsanwälten (5) die Häftlinge vor einem Sondergericht vertreten, kann bei persönlichen Vorsprechen Sprecherlaubnis durch den Kommandanten gegeben werden. Dieses ist auch im Nachhinein zu melden. 6) Derartige Anträge bei den Einweisungsstellen können dort entschieden und auch genehmigt werden.

Archivaliensignatur
0.4, 075/1171a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 85-86
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: 14c 8/Ot.
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1943
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
18.05.1943

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Provenienz
Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppe D-KL - DI/1
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 18.05.1943

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