Archivale
Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen.
4) Sonderregelung-Fronturlauber
Fronturlaubern ist bei unmittelbarer Vorsprache im Konzentrationslager Sprecherlaubnis mit ihren Angehörigen zu gewähren. Bestehende Bedenken können gegebenenfalls telefonisch oder fernschriftl. geklärt werden. Die Personalien des Fronturlaubers und des Häftlings sind in jedem Fall nachträglich zu melden.
II. Rechtsanwälten (5) die Häftlinge vor einem Sondergericht vertreten, kann bei persönlichen Vorsprechen Sprecherlaubnis durch den Kommandanten gegeben werden. Dieses ist auch im Nachhinein zu melden. 6) Derartige Anträge bei den Einweisungsstellen können dort entschieden und auch genehmigt werden.
- Archivaliensignatur
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0.4, 075/1171a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 85-86
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: 14c 8/Ot.
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Abschrift
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1943
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Laufzeit
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18.05.1943
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppe D-KL - DI/1
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 18.05.1943