Archivale

Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen.

an Angehörige ist, soweit nicht durch Sonderbestimmung nachgelassen, ausnahmslos dem Geheimes Staatspolizeiamt (Ref. IV V 2) vorbehalten.
2) Angehörige, die persönlich vorstellig werden, sind dahingehend zu bescheiden einen begründeten Antrag beim Geheimen Staatspolizeiamt oder bei der Einweisungsstelle zur Weiterleitung nach hier einzureichen und Bescheid abzuwarten. In eiligen Fällen können sie ihr Anliegen zu Protokoll geben und eine Entscheidung kann fernschriftlich eingeholt werden.
3) Sprecherlaubnis wird nur bei Vorliegen eines wichtigen und dringenden Grundes gewährt.

Archivaliensignatur
0.4, 075/1170a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 85-86
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: 14c 8/Ot.
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original und Abschrift

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1943
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
18.05.1943

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Provenienz
Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppe D-KL - DI/1
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 18.05.1943

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