Archivale
Erteilung von Sprecherlaubnis an Angehörige von Schutzhäftlingen in Konzentrationslagern bzw. an Rechtsanwälte in Sonderfällen.
an Angehörige ist, soweit nicht durch Sonderbestimmung nachgelassen, ausnahmslos dem Geheimes Staatspolizeiamt (Ref. IV V 2) vorbehalten.
2) Angehörige, die persönlich vorstellig werden, sind dahingehend zu bescheiden einen begründeten Antrag beim Geheimen Staatspolizeiamt oder bei der Einweisungsstelle zur Weiterleitung nach hier einzureichen und Bescheid abzuwarten. In eiligen Fällen können sie ihr Anliegen zu Protokoll geben und eine Entscheidung kann fernschriftlich eingeholt werden.
3) Sprecherlaubnis wird nur bei Vorliegen eines wichtigen und dringenden Grundes gewährt.
- Archivaliensignatur
-
0.4, 075/1170a
- Alt-/Vorsignatur
-
former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 85-86
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: 14c 8/Ot.
- Formalbeschreibung
-
Art: Fotokopie vom Original und Abschrift
- Kontext
-
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1943
- Bestand
-
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Laufzeit
-
18.05.1943
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
-
Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppe D-KL - DI/1
- Letzte Aktualisierung
-
02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 18.05.1943