Bestand
Kirchengemeinde Borghorst-Horstmar (Bestand)
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Borghorst-Horstmar (Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) wurde 2012 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 236 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1904 bis 2011 erstrecken.Obwohl die Ev. Kirchengemeinde Borghorst-Horstmar erst 1953 errichtet wurde, reicht ihre Überlieferung in einzelnen Dokumenten und Akten ein halbes Jahrhundert zurück. Der Grund liegt in der frühen Verselbständigung der sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts im katholischen Borghorst angesiedelten evangelischen Textilarbeiter und preußischen Beamten von der Kirchengemeinde Burgsteinfurt, zu der Borghorst und die umliegenden Orte Horstmar, Laer, Leer und Schöppingen eingepfarrt waren. Bereits 1903 ist eine evangelische Kirche in Borghorst errichtet worden, von deren Grundsteinlegung ein Foto im Gemeindearchiv zeugt (LkA EKvW 4.248 Nr. 4). Interessant ist es, hier auch das Archiv der "Muttergemeinde" Burgsteinfurt hinzuzuziehen (LkA EKvW 4.204), in dem sich ein Protokoll einer Versammlung der "Hausväter" einer zu errichtenden evangelischen Gemeinde Borghorst aus dem Jahr 1901 befindet (LkA EKvW 4.204 Nr. 426). Das Borghorster Gemeindearchiv enthält noch eine Akte über das 25-jährige Jubiläum der ersten Kirche und eine weitere zur Gründung der Borghorster Frauenhilfe 1927 (LkA EKvW 4.248 Nr. 164 und 150). Der Hauptteil der Überlieferung dagegen belegt die Gemeindegeschichte erst seit 1945. Durch den Zuzug von Ostvertriebenen und Flüchtlingen nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Zahl der evangelischen Einwohner in der kleinen Diasporagemeinde rasch zu, so dass die Kirchengemeinde Burgsteinfurt bald eigene Pfarrstellen für Borghorst und Horstmar erhalten sollte. In diese Zeit fällt ein Konflikt, der sich um den ostvertriebenen Pfarrer Friedrich entwickelte. Ursprünglich 1946 von der westfälischen Landeskirche mit einem Beschäftigungsauftrag in Borghorst versehen, wurde Friedrich 1949 von der Kirchenleitung wegen seiner altlutherischen Lehre seines Amtes enthoben. Später fiel er als Hochstapler auf, da er keine pfarramtliche Berechtigung besaß. Um ein Pfarramt der Ev.-Luth. Kirche in Preußen zu erwirken, war Friedrich jedoch in Borghorst geblieben und warb unter den ihm z.T. treu verbundenen Gemeindegliedern, überwiegend heimatvertriebene Schlesier mit lutherischem Bekenntnis, für die Gründung einer eigenen altlutherischen Gemeinde. Dabei bediente er sich u.a. der Behauptung, die reformiert geprägte Kirchengemeinde Burgsteinfurt wolle auch Borghorst unter das reformierte Bekenntnis stellen. Die Akten Pfarrer Rahners, der Friedrich als ordentlicher Pfarrverweser 1949 folgte, zeigen mit ausführlichen handschriftlichen Aufzeichnungen, wie gründlich er sich in die schwierige Situation seiner neuen Gemeinde einarbeitete, in der viele Gemeindeglieder ihren Übertritt zur Altlutherischen Freikirche, und damit (oftmals, ohne sich dieser Konsequenz bewusst zu sein) ihren Austritt aus der verfassten Kirche erklärten. Das Verhältnis zur altlutherischen Gemeinde am Ort entspannte sich in den Jahren, nachdem sich auch die Altlutherische Freikirche von Friedrich getrennt hatte (Vgl. LkA EKvW 4.248 Nr. 181 und 120, LkA EKvW 4.204 Nr. 445 und 948, LkA EKvW 2.2 Nr. 1452 und 1449, LkA EKvW 1.1 Nr. 698). 1953 schließlich wurde Borghorst-Horstmar zur eigenständigen Kirchengemeinde erhoben. Die Überlieferung zeigt, wie sich - wider alle finanzielle Engpässe - die bauliche Etablierung des kirchlichen Lebens in den einzelnen Gemeindeteilen mit der Errichtung der Erlöserkirche in Horstmar 1951, der Matthäuskirche in Laer 1955, der Johanneskirche in Schöppingen 1956 und dem Neubau der Auferstehungskirche in Borghorst 1959 vollzog. Neben den üblichen Verwaltungsakten weist das Borghorster Gemeindearchiv eine Vielzahl von Akten auf, die als " Materialsammlung zur Gemeindegeschichte", sortiert nach den einzelnen Gemeindebezirken im Findbuch unter dem Gliederungspunkt "Chronik" zu finden sind. Mit engagierter Dokumentationsfreude sind darin Sammlungsgut wie Zeitungsausschnitte und Fotos neben dem Verwaltungsschriftgut nach Gemeindebezirken geordnet chronologisch abgelegt worden. Die außerordentliche Material- und Informationsfülle entschädigt für das Fehlen einer Sachaktenführung. Als weiterer bemerkenswerter Schwerpunkt seien die Sammlungen von Predigten und Gottesdienstprogrammen erwähnt. Über ein besonders schönes Highlight verfügt der Archivbestand mit einem kleinen Heftchen, das Pfarrer Rahner als Dankeschön an die amerikanische Hilfsorganisation CROP (Christian Rural Overseas Program) verfasst hat. CROP hatte mit Lebensmittelspenden ermöglicht, dass erstmals nach dem Krieg Anfang der 1950er Jahre eine Jungschargruppe zu einem Ferienlager bei Münster aufbrechen konnte. In Anlehnung an Wilhelm Busch hat Pfarrer Rahner die Erlebnisse liebevoll illustriert und dazu gedichtet. Das Heftchen wurde als Dank vom Empfänger mit englischer Übersetzung versehen und zurückgesandt. Das vorliegende Exemplar ist eine Farbkopie, die die Tochter Pfarrer Rahners zur Verfügung gestellt hat (LkA EKvW 4.248 Nr.207).Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.248 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.248 Nr. ...".Literatur zur Gemeindegeschichte:Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 274f.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Borghorst-Horstmar (Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) wurde 2012 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 236 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1904 bis 2011 erstrecken.
Obwohl die Ev. Kirchengemeinde Borghorst-Horstmar erst 1953 errichtet wurde, reicht ihre Überlieferung in einzelnen Dokumenten und Akten ein halbes Jahrhundert zurück. Der Grund liegt in der frühen Verselbständigung der sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts im katholischen Borghorst angesiedelten evangelischen Textilarbeiter und preußischen Beamten von der Kirchengemeinde Burgsteinfurt, zu der Borghorst und die umliegenden Orte Horstmar, Laer, Leer und Schöppingen eingepfarrt waren. Bereits 1903 ist eine evangelische Kirche in Borghorst errichtet worden, von deren Grundsteinlegung ein Foto im Gemeindearchiv zeugt (LkA EKvW 4.248 Nr. 4). Interessant ist es, hier auch das Archiv der "Muttergemeinde" Burgsteinfurt hinzuzuziehen (LkA EKvW 4.204), in dem sich ein Protokoll einer Versammlung der "Hausväter" einer zu errichtenden evangelischen Gemeinde Borghorst aus dem Jahr 1901 befindet (LkA EKvW 4.204 Nr. 426). Das Borghorster Gemeindearchiv enthält noch eine Akte über das 25-jährige Jubiläum der ersten Kirche und eine weitere zur Gründung der Borghorster Frauenhilfe 1927 (LkA EKvW 4.248 Nr. 164 und 150). Der Hauptteil der Überlieferung dagegen belegt die Gemeindegeschichte erst seit 1945. Durch den Zuzug von Ostvertriebenen und Flüchtlingen nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Zahl der evangelischen Einwohner in der kleinen Diasporagemeinde rasch zu, so dass die Kirchengemeinde Burgsteinfurt bald eigene Pfarrstellen für Borghorst und Horstmar erhalten sollte. In diese Zeit fällt ein Konflikt, der sich um den ostvertriebenen Pfarrer Friedrich entwickelte. Ursprünglich 1946 von der westfälischen Landeskirche mit einem Beschäftigungsauftrag in Borghorst versehen, wurde Friedrich 1949 von der Kirchenleitung wegen seiner altlutherischen Lehre seines Amtes enthoben. Später fiel er als Hochstapler auf, da er keine pfarramtliche Berechtigung besaß. Um ein Pfarramt der Ev.-Luth. Kirche in Preußen zu erwirken, war Friedrich jedoch in Borghorst geblieben und warb unter den ihm z.T. treu verbundenen Gemeindegliedern, überwiegend heimatvertriebene Schlesier mit lutherischem Bekenntnis, für die Gründung einer eigenen altlutherischen Gemeinde. Dabei bediente er sich u.a. der Behauptung, die reformiert geprägte Kirchengemeinde Burgsteinfurt wolle auch Borghorst unter das reformierte Bekenntnis stellen. Die Akten Pfarrer Rahners, der Friedrich als ordentlicher Pfarrverweser 1949 folgte, zeigen mit ausführlichen handschriftlichen Aufzeichnungen, wie gründlich er sich in die schwierige Situation seiner neuen Gemeinde einarbeitete, in der viele Gemeindeglieder ihren Übertritt zur Altlutherischen Freikirche, und damit (oftmals, ohne sich dieser Konsequenz bewusst zu sein) ihren Austritt aus der verfassten Kirche erklärten. Das Verhältnis zur altlutherischen Gemeinde am Ort entspannte sich in den Jahren, nachdem sich auch die Altlutherische Freikirche von Friedrich getrennt hatte (Vgl. LkA EKvW 4.248 Nr. 181 und 120, LkA EKvW 4.204 Nr. 445 und 948, LkA EKvW 2.2 Nr. 1452 und 1449, LkA EKvW 1.1 Nr. 698). 1953 schließlich wurde Borghorst-Horstmar zur eigenständigen Kirchengemeinde erhoben. Die Überlieferung zeigt, wie sich - wider alle finanzielle Engpässe - die bauliche Etablierung des kirchlichen Lebens in den einzelnen Gemeindeteilen mit der Errichtung der Erlöserkirche in Horstmar 1951, der Matthäuskirche in Laer 1955, der Johanneskirche in Schöppingen 1956 und dem Neubau der Auferstehungskirche in Borghorst 1959 vollzog. Neben den üblichen Verwaltungsakten weist das Borghorster Gemeindearchiv eine Vielzahl von Akten auf, die als " Materialsammlung zur Gemeindegeschichte", sortiert nach den einzelnen Gemeindebezirken im Findbuch unter dem Gliederungspunkt "Chronik" zu finden sind. Mit engagierter Dokumentationsfreude sind darin Sammlungsgut wie Zeitungsausschnitte und Fotos neben dem Verwaltungsschriftgut nach Gemeindebezirken geordnet chronologisch abgelegt worden. Die außerordentliche Material- und Informationsfülle entschädigt für das Fehlen einer Sachaktenführung. Als weiterer bemerkenswerter Schwerpunkt seien die Sammlungen von Predigten und Gottesdienstprogrammen erwähnt. Über ein besonders schönes Highlight verfügt der Archivbestand mit einem kleinen Heftchen, das Pfarrer Rahner als Dankeschön an die amerikanische Hilfsorganisation CROP (Christian Rural Overseas Program) verfasst hat. CROP hatte mit Lebensmittelspenden ermöglicht, dass erstmals nach dem Krieg Anfang der 1950er Jahre eine Jungschargruppe zu einem Ferienlager bei Münster aufbrechen konnte. In Anlehnung an Wilhelm Busch hat Pfarrer Rahner die Erlebnisse liebevoll illustriert und dazu gedichtet. Das Heftchen wurde als Dank vom Empfänger mit englischer Übersetzung versehen und zurückgesandt. Das vorliegende Exemplar ist eine Farbkopie, die die Tochter Pfarrer Rahners zur Verfügung gestellt hat (LkA EKvW 4.248 Nr.207).
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.248 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.248 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 274f.
- Reference number of holding
-
4.248
- Context
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.23. Kirchenkreis Steinfurt - Coesfeld - Borken
- Date of creation of holding
-
1904 - 2011
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
23.06.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1904 - 2011