Bestand
C Rep. 315 Berliner Stadtkontor (Bestand)
Vorwort: C Rep. 315 Berliner Stadtkontor/Bezirksdirektion Berlin der Staatsbank der DDR
1. Firmengeschichte
Das Berliner Stadtkontor 1945-1948
Am 28. April 1945 hatte der Chef der Besatzung der Stadt Berlin, Generaloberst Bersarin, mit seinem Befehl Nr. 1 alle Finanzgeschäfte der Banken untersagt. Am 02. Juni 1945 veranlasste er den Magistrat, diese Bankenstillegung und die Sperrung der Bank- und Sparguthaben zu bestätigen und gleichzeitig die bisherige Reichsbank in eine einheitliche "Berliner Stadtbank" umzuwandeln. Direktor der Berliner Stadtbank wurde der bis Kriegsende als Reichsbankdirektor tätig gewesene Hermann Meister. Die neue Berliner Stadtbank wurde dem Magistrat unterstellt - hier der Abteilung für Finanz- und Steuerwesen und wurde Eigentum der Stadt Berlin. Der Stadtkämmerer übte Aufsichtsfunktionen aus und setzte einen Vorstand ein. Die Stadtbank hatte in allen Verwaltungsbezirken je eine Bezirksstadtbank zu eröffnen. Hierzu wurden bestehende Reichsbanknebenstellen oder Stellen der alten Stadtbank genutzt. Die Zentrale der neuen Berliner Stadtbank firmierte vorerst im Gebäude der Reichsbank in der Kurstraße. Als einziges weiteres Kreditinstitut war vorerst nur die Berliner Sparkasse zugelassen, die Sparkonten führte [1].
Vorrangig waren zunächst Aufgaben der Organisation und Regulierung des Geld- und Zahlungsverkehrs in der Stadt. In den ersten Wochen lagen die Schwerpunkte dabei insbesondere beim Umtausch von beschädigten Banknoten und Falschgeld sowie im Geldwechselgeschäft. Nachdem die vier Besatzungsmächte zur Ausstattung der Bank mit eigenem Stammkapital jeweils mit eigenen Beiträgen eine Stammeinlage geleistet hatten, konnte auch mit der Kreditgewährung zum Wiederaufbau der zerstörten Stadt und der allgemeinen Versorgung begonnen werden.
Mit dem Befehl Nr. 3 [2] der Alliierten Kommandantur Berlin vom 09. August 1945 - B. K. Ord. (45) 3 - erfuhr die "Berliner Stadt-Kontor-Bank" eine wesentliche Aufgabenerweiterung: "Alle Anstalten, Organisationen, Betriebe und private Personen" hatten demnach "die in ihrem Besitze, ihrer Verwahrung oder Verfügungsgewalt befindlichen Wertsachen" (Gold- und Silbermünzen und Edelmetalle, ausländische Banknoten und Münzen sowie andere Zahlungsmittel, Wertpapiere, Versicherungspolicen, Schulddokumente etc.) beim Berliner Stadtkontor abzugeben.
Mit der Einziehung beschädigter Banknoten und des Falschgeldes sowie der Einziehung der gemäß Befehl Nr. 3 abzuliefernden Wertpapiere und Münzen sowie die Verwaltung der umfangreichen Bestände an Wertpapieren nahm das Stadtkontor quasi die Aufgaben einer Staatsbank wahr.
Die Berliner Stadtbank firmierte ab Herbst 1945 offiziell als "Berliner Stadtkontor".
Im Dezember 1945 wurde das Berliner Stadtkontor von den Alliierten zur zentralen Clearing-Stelle für den gesamten Interzonenverkehr - Überweisungs- und Verrechnungsverkehr - und für die vier Sektoren Berlins erklärt.
Mit BK/O (1946) 24 vom 10. Januar 1946 ordnete die Alliierte Kommandantur die Entlassung des Direktors des Berliner Stadtkontors an. Das Dienstälteste Mitglied im Vorstand der Bank, Felix Görlich, übernahm kommissarisch die vakante Funktion, bevor er im September 1946 durch den Magistrat zum neuen Direktor des Berliner Stadtkontors ernannt wurde.
Ab Februar 1946 arbeitete das Berliner Stadtkontor mit einem neu zusammengesetzten Verwaltungsrat, dessen Mitglieder - Vertreter des Magistrats und der Berliner Wirtschaft - namentlich im Mai 1946 berufen wurden.
Im April 1946 wurde das Berliner Stadtkontor in das Kuratorium des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung entsandt. Im August 1946 erhielt das Stadtkontor die sowohl Anerkennung als Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen als auch die Anerkennung als Hinterlegungsstelle für Wertpapiere.
Eine weitere Aufgabe wuchs dem Stadtkontor im Zusammenhang mit der Anordnung der Alliierten Kommandantur BK/O (46) 337 vom 21. August 1946 "Devisen- und Valutenkontrolle. Anmeldepflicht für Eigentum und Verpflichtungen" zu. [3] Gemäß Punkt 3a dieser Anordnung musste jedermann, der "... Eigentum außerhalb Deutschlands oder irgendwelche Devisen, Valuten oder Devisen- und Valutenguthaben in Deutschland besitzt, zu fordern hat oder kontrolliert, verwaltet oder darüber verfügen kann und wer irgendwelche Zahlungs- oder Leistungsverpflichtungen ... gegenüber einer sich außerhalb Deutschlands befindenden Person hat", dies anmelden. Die Anmeldung hatte binnen 30 Tagen "bei der nächsten Zweigstelle der Berliner Stadtkontorbank" zu erfolgen, in einer von der Alliierten Kommandantur vorgeschriebenen Weise als schriftliche Erklärung über Eigentum, Guthaben oder Verpflichtungen.
Im März 1947 genehmigte die Alliierte Kommandantur die Bestätigung von Schecks durch das Berliner Stadtkontor. [4]
Das Jahr 1948 war für das Berliner Stadtkontor von entscheidender Bedeutung, da seiner gesamten Entwicklung eine neue Richtung gewiesen wurde:
Die wirtschaftliche Situation erforderte 1948 dringend eine Währungsreform in Deutschland. Die Alliierten konnten sich jedoch nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen.
Am 18. Juni ordneten die Westalliierten eine Währungsumstellung in ihren Besatzungszonen an. Die ‚Reichsmark' wurde dort in die ‚Deutsche Mark" der im Januar 1948 gegründeten ‚Bank Deutscher Länder' getauscht. Am 23. Juni 1948 ordnete die Sowjetische Militäradministration in Deutschland daraufhin die Durchführung einer Währungsreform in der ihrer Besatzungszone sowie im gesamten Stadtgebiet von Groß-Berlin an. Dabei soll die Währung ‚Reichsmark' in die ‚Mark der Deutschen Notenbank' getauscht werden. Die drei westlichen Stadtkommandanten Berlins verboten jedoch diesen Umtausch in ihrem Gebiet und ordneten am 24. Juni hierfür die Umstellung auf die ‚Deutsche Mark' der Bank Deutscher Länder an.
Damit waren innerhalb Deutschlands zwei völlig getrennte Währungsgebiete geschaffen und diese Verhältnisse auch auf Berlin übertragen worden. Im August 1948 wurden in den westlichen Sektoren Wechselstuben eingerichtet; bis März 1949 waren beide Währungen in den Westsektoren Berlins gültig.
Über die Rechtsform und eine Satzung für das Berliner Stadtkontors war seit 1945 oft beraten worden, jedoch gelang keine Verabschiedung einer Satzung. Bis Mitte 1948 war dadurch der rechtliche Status ungeklärt.
Die währungstechnische Teilung der Stadt und die folgende Spaltung Berlins führte für das Berliner Stadtkontor ebenfalls zu einer Zerreißung in zwei Institute: im Ostteil und im Westteil gab es jeweils ein Berliner Stadtkontor.
Das Berliner Stadtkontor ab 1948
Die politischen Entwicklungen führten zu einer Einbindung des Berliner Stadtkontors in das Finanzsystem der DDR. Innerhalb des Bankwesens im Ostteil Berlins nahm es eine Schlüsselstellung ein.
Mit dem Beschluss des Parteivorstandes der SED vom Juni 1948 über einen Zweijahrplan 1949/1950 erfolgte auch die Einbeziehung des Bankensystems in die Planwirtschaft.
Im November 1948 wurde eine "Kommission zur Regelung des Geldverkehrs in Berlin (Geldkommission) gebildet. [5] Sie erließ am 22. November 1948 Regelungen zur Ordnung von Kreditgeschäften und laufenden Konten und zur Heranziehung von Geldmitteln bei den Kreditinstituten der Stadt Berlin. Für das Stadtkontor hatte dies zur Folge, dass es ab 1949 mit einer Reihe von volkswirtschaftlichen Aufgaben betraut wurde: Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Erarbeitung von Kreditrichtlinien, Erfassung der Bargeldsumme der HO, Verwaltung und Umwertung der Uraltkonten.
Diese wachsende Bedeutung der volkswirtschaftlichen Belange führte 1949 eigens zur Einrichtung einer Volkswirtschaftlichen Abteilung aus dem vormaligen Archivbereich des Stadtkontors. Ihr oblagen neben statistischen Aufgaben auch die Erarbeitung von Geschäfts- und Lageberichten sowie Wirtschaftslage- und Pressekurzberichten, die Arbeitslenkung und die Marktbeobachtung. Diese Abteilung ist 1954 aufgelöst und eine Abteilung Planung gebildet worden, die auch Aufgaben der Abteilung Geldumlauf übernahm.
Nachdem am 23. Dezember 1950 die "Verordnung zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs" erlassen worden war, baute das Berliner Stadtkontor die bisherige Westkonten-Abteilung zur Abteilung Innerdeutscher Zahlungsverkehr um.
1950 verlegte das Berliner Stadtkontor seinen Sitz in das Bankgebäude Behrenstraße 35. [6]
Innerhalb des Systems der Planwirtschaft der DDR wuchs dem Stadtkontor die Aufgabe eines Kontrollorgans der Wirtschaft zu. Ab 1951 erfolgte durch die Einführung des Banken-Inkassos ("RE-Verfahren") eine Vereinfachung der Geldverrechnungen für die Wirtschaft.
Zum Jahresende 1951 erfolgte eine Abgrenzung zu den Aufgaben der Sparkasse der Stadt Berlin: Das Stadtkontor stellte die Entgegennahme von Einlagen von physischen Personen, Handwerksbetrieben, Betrieben des privaten Einzelhandels mit nicht mehr als zehn Beschäftigten und Bauernwirtschaften sowie die Kreditgewährung an diese Geschäftspartner ein. Die Konten wurden an die Sparkasse der Stadt Berlin übergeben. Hingegen erhielt das Stadtkontor diese Aufgaben für private Industriebetriebe und private Einzelhandelsbetriebe mit mehr als zehn Beschäftigten von der Sparkasse zugewiesen. [7]
Am 01. Juli 1952 wurde die "Verordnung über das Berliner Stadtkontor" [8] verabschiedet: Demnach unterstand das "Berliner Stadtkontor - Bank von Groß-Berlin" der Dienst- und Fachaufsicht des Magistrats, Abteilung Finanzen. Der Bank stand ein geschäftsführender Direktor vor, der zugleich das Direktorium leitete, dem weitere zwei Direktoren angehörten. Die Direktoren wurden vom Oberbürgermeister berufen. Das Stadtkontor erledigte die Kassengeschäfte des Haushalts von Berlin.
Das Stadtkontor führte Aufgaben der Deutschen Notenbank gemäß dem Gesetz über die deutsche Notenbank vom 31. Oktober 1951 [9] aus. Es wurde de facto zu einer Filiale Berlin der Deutschen Notenbank. [10]
Mit der "Ersten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Berliner Stadtkontor" vom 30. Juli 1952 [11] wurden dem Stadtkontor die Aufgaben der "Schuldbuchstelle der Deutschen Demokratischen Republik" übertragen. Es waren hierzu bestimmte Schuldbuchforderungen aus der Altguthaben-Ablösungsanleihe nach Maßgabe des Ministeriums der Finanzen der DDR aufzunehmen.
Die Organisations- und Revisionsabteilung wurde 1952 in zwei selbständige Bereiche getrennt.
1955 wurde die Kreditabteilung neu organisiert und die Sektoren Handelskredite und Industriekredite gebildet. Grundlage bot dafür die "Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Berliner Stadtkontor - Kreditgrundsätze für die volkseigene und konsumgenossenschaftliche Wirtschaft" vom 25. Juni 1955. [12]
1956 bestellte der Oberbürgermeister Franz Ulbrieg zum Direktor und Vorsitzenden des Direktoriums sowie Kurt Kossel zum Direktor. [13]
1959 unterzeichnete der Stadtrat für Finanzen des Magistrats von Groß-Berlin und der Präsident der Deutschen Notenbank der DDR eine Vereinbarung, gemäß der das Stadtkontor im Innenverhältnis zur Deutschen Notenbank alle Rechte und Pflichten einer Bezirksdirektion hat, im Außenverhältnis jedoch die selbständige Rechtsstellung im Sinne der Verordnung von 1952 unberührt bleibt. [14]
Am 05. April 1967 hatte der Ministerrat der DDR die Bildung einer Geschäftsbank für die Wirtschaftszweige Industrie, Handel und Verkehr beschlossen. Am 01. Januar 1968 nahm diese neue "Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB)" ihre Tätigkeit auf. [15] Die Industrie- und Handelsbank übernahm die geschäftlichen Aufgaben gegenüber den Betrieben und anderen Wirtschaftseinheiten, die bisher bei der Deutschen Investitionsbank der DDR (DIB) und der Deutschen Notenbank lagen.
Die Deutsche Notenbank hatte ab 01. Oktober 1967 als "Staatsbank der DDR" ausschließlich die Staatsbankaufgaben wahrzunehmen.
Die Deutsche Investitionsbank wurde aufgelöst.
Alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen blieben für das Stadtkontor nicht ohne Konsequenzen. Es entwickelte sich zum Kredit und Verrechnungszentrum der Ost Berliner Volkswirtschaft zur Organisation des Geldumlaufs und des Zahlungsverkehrs, einschließlich des Reisezahlungsverkehrs.
Am 01. Juli 1974 ist das Berliner Stadtkontor aus der Zuständigkeit des Magistrats herausgelöst und in die Staatsbank der DDR eingegliedert worden und war als ‚Bezirksdirektion Berlin der Staatsbank der DDR' tätig.
1990 haben das Berliner Stadtkontor und die im Westteil ansässige Berliner Bank AG gemeinsam die Berliner Stadtbank AG gegründet. [16]
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[1] Ab Januar 1946 entstanden mit den Volksbanken in Berlin auch Genossenschaftsbanken für den gewerblichen Mittelstand.
Die 1941 stillgelegte Garantie- und Kreditbank AG, die bis dahin den Handel mit der UdSSR finanziert hatte, wurde im Januar 1946 wiedereröffnet. Sie unterstand der sowjetischen Militäradministration und erledigte den gesamten Bankverkehr der sowjetischen Besatzungsmacht.
[2] VOBl. 1945, S. 72
[3] VOBl. 1946, S. 398 ff.
[4] Am 21. Juni 1950 ist im Westteil der Stadt aus dem Berliner Stadtkontor West die Berliner Bank AG gegründet worden.
[5] VOBl. I 1947, S. 450
[6] Das Gebäude war 1895-1897 für die Pommersche Hypothekenbank erbaut worden. 1923 bis 1925 erfolgte im Auftrag der Dresdner Bank, die das Haus 1924 übernommen hatte, ein Umbau durch Ludwig Hoffmann. Im Zweiten Weltkrieg stark beschädigt, wurde das Gebäude wiederaufgebaut und 1950 zum Sitz des Berliner Stadt-kontors.
[7] Anordnung über die Kontoführung bei den volkseigenen Kreditinstituten Berlins vom 10. November 1951, in: VOBl. I Nr. 73, S. 509
[8] VOBl. I 1952, Nr. 30, S. 319
[9] GB 1951, S. 991
[10] Die Deutsche Notenbank hatte ihren Wirkungsbereich in der gesamten sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im sowjetischen Sektor Berlins. Sie war hervorgegangen aus der Deutschen Emissions- und Girobank, die im Mai 1948 in Potsdam gegründet worden war. Sie hatte die Funktion der Bankenverrechnungsstelle inne, über die der Zahlungs- und Überweisungsverkehr zwischen Berlin und der sowjetischen Besatzungszone verrechnet wurde. Sie war Anstalt des öffentlichen Rechts und war berechtigt, Zweigstellen zu unterhalten. Ab dem 20. Juli 1948 trug sie den Namen "Deutsche Notenbank".
Als die Zentral- und Emissionsbank der DDR war sie unmittelbares Organ des Ministerrates. Sie war Kassenvollzugsorgan des Staatshaushaltes, kontrollierte die Finanzbilanz des Staates und den Geldumlauf.
Zugleich war sie Kredit- und Verrechnungsbank der Volkswirtschaft. Ihr oblagen die Abwicklung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs und die Durchsetzung des staatlichen Valutamonopols.
[11] VOBl I Nr. 35, S. 367
[12] VOBl I Nr. 28, S. 242
[13] VOBl II 1956, Nr. 18, S. 135
[14] C Rep. 315, Nr. 113
[15] Die Industrie- und Handelsbank der DDR war eine dem Ministerium der Finanzen der DDR unterstellte zentrale staatliche Bank für die Finanzierung und Kontrolle von Investitionen in der volkseigenen und privaten Wirtschaft, in Genossenschaften und in staatlichen Einrichtungen. Sie hatte die Geschäftsbankfunktion für die Bereiche Industrie, Bauwesen, Handel und Verkehr inne und war zuständig für die staatlich verwalteten Betriebe mit ausländischen Vermögensanteilen. Ihre Aufgaben übernahm 1974 die Staatsbank der DDR.
[16] Die Staatsbank der DDR fusionierte zum 01. Oktober 1994 unter dem Namen "Staatsbank Berlin" mit der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, Frankfurt/Main).
2. Bestandsgeschichte
Die Geschäftsakten sind aus dem Verwaltungsarchiv des Berliner Stadtkontors in den 1980er Jahren an das Stadtarchiv Berlin abgegeben worden.
Die Vorgänge gemäß der Anordnung der Alliierten Kommandantur BK/O (46) 337 vom 21. August 1946 "Devisen- und Valutenkontrolle. Anmeldepflicht für Eigentum und Verpflichtungen" erhielt das Landesarchiv Anfang des Jahres 2000 vom Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen.
Das Berliner Stadtkontor hatte seinerzeit diese Überlieferung an das Amt für Rechtsschutz des Vermögens der DDR (AfR) abzugeben, dessen Archiv bis Ende 1999 durch das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen verwaltet wurde.
Zu den Akten existiert eine alphabetische Kartei der Anmelder, auf denen eine Registrier-Nummer vermerkt ist, auf die sich die unter A4. aufgeführten Akten beziehen. Dies Kartei kann nur durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesarchivs befragt werden.
Im Jahr 2002 sind beide Überlieferungsteile in der Datenbank AUGIAS-Archiv verzeichnet worden. Das erlaubt neben einer umfangreichen Recherche auch den Findbuch Ausdruck in der vorliegenden Form.
Die Überlieferung umfasst den Zeitraum von 1945 bis 1968.
Die sich daran anschließende Überlieferungsschicht wird heute von der Berliner Bank AG, Abteilung ‚Clearing Stadtkontor', verwahrt.
Einzelne Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
3. Korrespondierende Bestände
Landesarchiv Berlin C Rep. 747 Deutsche Investitionsbank (DIB) - Filiale Berlin
C Rep. 105 Magistrat von Berlin, Finanzen
Bundesarchiv DN 3 Deutsche Investitionsbank (DIB)
DN 6 Deutsche Notenbank (DNB)
4. Literatur
Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954, Bonn 1955
Das sozialistische Finanzwesen der DDR. Fachschullehrbuch. Autorenkollektiv u. d. L von Erwin König, Berlin 1980.
Ehlert, Willi; Hunstock, Diethelm, Tannert, Karlheinz (Hrsg.): Geld und Kredit in der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985.
Federau, Fritz: Das Berliner Bankwesen 1945/1950, Berlin, o. J. (1951), (= Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Sonderhefte, Neue Folge, Reihe A: Forschung, Nr.11).
Kunze, Christian: Änderungen in Bankpolitik und Bankwesen als Teil der Wirtschaftsreformen der DDR, Berlin 1972.
50 Jahre Landeszentralbank in Berlin und Brandenburg 1949 bis 1999. Festschrift. Berlin, 1999.
Berlin, Dezember 2002 Heike Schroll
- Bestandssignatur
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C Rep. 315
- Kontext
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Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> C Bestände (Ost-) Berliner Behörden bis 1990 >> C 2 Magistrat von Berlin und nachgeordnete Einrichtungen >> C 2.2 Nachgeordnete Einrichtungen
- Bestandslaufzeit
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(1939 -) 1945 - 1968
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
28.02.2025, 14:13 MEZ
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- (1939 -) 1945 - 1968