Bestand
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Im Februar 1953 nahm die Bundesdienststelle für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge ihre Tätigkeit auf. Zum 1. Okt. 1965 wurde
sie in Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl)
umbenannt. Das Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern. 2002 wurde es
in Bundesamt für Migration und Flüchtlinge umbenannt.
Rechtsgrundlage war zunächst die Verordnung über die
Anerkennung und die Verteilung von ausländischen Flüchtlingen
(Asylverordnung) vom 6. Jan. 1953 (BGBl I S. 3) in Verbindung mit dem
internationalen Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
(Genfer Konvention) vom 28. Juli 1951 (BGBl 1953 II S. 559).
Weitere Rechtsgrundlagen bilden u.a. das mehrmals
novellierte Gesetz über das Asylverfahren (Asylverfahrensgesetz) vom
16. Juli 1982 (BGBl I S. 946), das Gesetz über den Aufenthalt, die
Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz) sowie das Zuwanderungsgesetz vom 1. Jan.
2005.
Durch die
Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung vom 26. Nov. 1993 (BGBl. S.
1914) wurde das Bundesamt als Behörde für die Ausführung der Artikel
28 bis 38 des Schengener Übereinkommens vom 19. Juni 1990 bestimmt. Im
Einzelnen behandlen die Artikel den schrittweisen Abbau der Kontrollen
an den gemeinsamen Grenzen in bezug auf
1. die
Übermittlung eines Ersuchens an einen anderen Vertragsstaat, einen
Ausländer zur Behandlung des Asylbegehrens zu übernehmen,
2. die Entscheidung über das Ersuchen eines anderen
Vertragsstaates, einen Ausländer zur Behandlung des Asylbegehrens zu
übernehmen,
3. die Übermittlung eines
Rückübernahmeantrages an einen anderen Vertragsstaat,
4. die Entscheidung über einen Rückübernahmeantrag
eines anderen Vertragsstaates und
5. den
Informationsaustausch hinsichtlich personenbezogener Daten.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist
zuständig für:
· Entscheidungen über
Asylanträge und Abschiebeschutz
· Integration
von Zuwanderern, ein nationales Integrationsprogramm
· Aufnahme jüdischer Immigranten aus der ehemaligen
Sowjetunion
· Informationsvermittlungsstelle in
der Rückkehrförderung
· Kontaktstelle für
temporären Schutz bei Massenzustrom von Vertriebenen
· Nationale Zentralstelle des Europäischen Flüchtlingfonds
Beim Bundesamt wurde nach § 35 des Ausländergesetzes
vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353) ein Bundesbeauftragter für
Asylangelegenheiten bestellt. Er wurde vom Bundesministerium des
Innern berufen und entlassen und war an dessen Weisungen gebunden. Der
Bundesbeauftragte konnte sich zur Wahrung des öffentlichen Interesses
an den Anerkennungsverfahren vor dem Bundesamt und vor den
Verwaltungsgerichten beteiligen. Ihm war Gelegenheit zur Äußerung zu
geben. Er konnte gegen Entscheidungen des Bundesamtes Klage beim
zuständigen Verwaltungsgericht erheben, sowie gegen Entscheidungen der
Verwaltungsgerichte Rechtsmittel einlegen. 2002 wurde das Amt des
Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten abgeschafft.
Das Informationszentrum Asyl und Migration (IZ Asyl
und Migration) verfügt über eine umfassende Informationssammlung, vor
allem über die Herkunftsländer der Asylbewerber und Migranten. Es
versorgt die Mitarbeiter des Bundesamtes und externe Nutzer mit
Informationen zu den Schwerpunkten Recht auf Asyl, Flüchtlingsschutz,
Migration, Integration und Rückkehrförderung.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt seit dem 1.
Jan. 2005 das Ausländerzentralregister. Das Bundesverwaltungsamt
verarbeitet und nutzt die Daten im Auftrag und nach Weisung des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (§ 1 Abs. 1 Gesetz über das
Ausländerzentralregister).
Die
Bundesdienststelle war zunächst im Sammellager für ausländische
Flüchtlinge im Lager Valka bei Nürnberg untergebracht (GMBl. 1953 S.
341). Von November 1954 bis Dezember 1957 wurde zusätzlich in
Kaiserslautern eine Außenstelle zur Überprüfung der bei den
amerikanischen Arbeitseinheiten beschäftigten heimatlosen Ausländern
und Flüchtlingen eingerichtet.
Ende 1960 wurde
die Bundesdienststelle von Nürnberg nach Zirndorf verlegt. Mit Wirkung
vom 1. Okt. 1993 (GMBl. S. 635) wurde der Dienstsitz der Zentrale des
Bundesamtes von Zirndorf nach Nürnberg verlegt.
Die Zahl der Mitarbeiter, die Organisationsstruktur und die Zahl
der Außenstellen schwankt sehr - nach Maßgabe der wechselnden
Verhältnisse und dem Asylbewerberzustrom.
Arbeitete das Bundesamt in den 60er Jahren noch mit ca. 60
Mitarbeitern, wuchs die Mitarbeiterzahl 1980 auf 240, 1992 auf 1100
und 1994 auf den Höchststand von 4150 an. 2008 beschäftigte das
Bundesamt 2152 Mitarbeiter.
Das Asylverfahren
in der Budnesrepublik Deutschland
"Das
Aufnahmeverfahren für Asylsuchende ist im Wesentlichen im
Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) geregelt. Asylsuchende, denen die
Grenzbehörde die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet,
oder die ohne Aufenthaltstitel im Inland angetroffen werden, werden in
die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes
weitergeleitet. Mit Hilfe eines bundesweiten Verteilungssystems werden
sie nach einem im Asylverfahrensgesetz festgelegten Schlüssel auf die
einzelnen Bundesländer verteilt und die zuständige Aufnahmeeinrichtung
ermittelt. Nach der Verteilung werden die Unterlagen der zuständigen
Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur
Bearbeitung und Entscheidung über den Asylantrag zugeleitet.
Asylsuchende erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ein vorläufiges
Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung des
Asylverfahrens gewährt.
Asylsuchende werden
durch Entscheiderinnen bzw. Entscheider des BAMF (unter Hinzuziehung
eines Dolmetschers) zu ihrem Reiseweg und Verfolgungsgründen
persönlich angehört. Auf Wunsch von Asylbewerberinnen kann eine
speziell geschulte Entscheiderin die Anhörung durchführen, wenn
frauenspezifische Gründe als Fluchtursache geltend gemacht werden. Die
Anhörung wird in einer Niederschrift protokolliert, rückübersetzt und
in Kopie ausgehändigt. Aufgrund der Anhörung und ggf. weiterer
Ermittlungen wird über den Asylantrag entschieden. Die Entscheidung
erfolgt in schriftlicher Form, versehen mit einer
Rechtsbehelfsbelehrung.
Nach ihrer Anerkennung
erhalten Asylberechtigte und Ausländer, denen die
Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, eine befristete
Aufenthaltserlaubnis. In den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung
sind sie Deutschen gleichgestellt. Sie haben u.a. Anspruch auf
Sozialhilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld, Eingliederungsbeihilfen und
Sprachförderung sowie sonstige Integrationshilfen. Kann weder Asyl
noch Flüchtlingsschutz gewährt werden, dann prüft das BAMF im
Asylverfahren auch, ob ein Abschiebungsverbot vorliegt. Durch diese
umfassende Prüfungspflicht des BAMF im Asylverfahren soll
gewährleistet werden, dass es nicht zu einer Verfahrensverzögerung
kommt. Außerhalb eines Asylverfahrens werden Abschiebungsverbot durch
die zuständige Ausländerbehörde, die eine fachliche Stellungnahme des
BAMF einholt, geprüft. Abgelehnte Asylsuchende sind in der Regel zur
Ausreise aus Deutschland verpflichtet."
(http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Asyl-Fluechtlingsschutz/Asyl-Fluechtlingspolitik/asyl-fluechtlingspolitik_node.html,
abgerufen am 26. März 2013).
Inhaltliche Charakterisierung:
Das Bundesamt hat bislang nur Einzelfälle abgegeben. Die diesbzgl.
Unterlagen sind aus einer rein routinemäßigen, weitgehend
reglementierten und formalisierten Aufgabenwahrnehmung erwachsen und
bestehen überwiegend aus den entsprechenden Formularen und Vordrucken.
Auch in ihren Bescheiden greifen die Einzelentscheider auf
Textbausteine zurück, also vorformulierte, juristisch abgesicherte
Standardtexte. Archivwürdig sind allenfalls solche Einzelfälle, die
durch das Bundesamt als besondere Fälle gekennzeichnet werden. Die
Vorauswahl wird durch die Einzelentscheider getroffen, die endgültige
Einstufung einer Verfahrensakte als historisch bedeutend nimmt der
Vizepräsident. Konkret handelte es sich bislang um die Akten der sog.
Ungarn-Aktion (B 325/2167-2196) und die Nummernbereiche 2070-2166,
2197-2203, 4684-4713.
Zitierweise: BArch B
325/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch B 325
- Umfang
-
6091 Aufbewahrungseinheiten; 97,0 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Inneres
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Amtliche Druckschriften: Schriftenreihe Migration, Flüchtlinge und Integration, hrsg. vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (bis Dez. 2003, danach: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).
50 Jahre - Behörde im Wandel, 2. unveränd. Auflage Nürnberg 2004 (= Schriftenreihe Migration, Flüchtlinge und Integration; 11).
Wir vom BAFI, hrsg. vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Nürnberg 1993-1998 (Fort.: Asylissimo).
Asylissimo. Zeitschrift für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Nürnberg 1998-2002.
Migration, Asyl, Zuwanderung, Nürnberg 2003 ff.
Asylpraxis, Nürnberg 1997 ff. (= Schriftenreihe des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge).
Asylpraxis: Tabellen, Diagramme mit Erläuterungen, hrsg. vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge), Nürnberg 1997-2002.
Der Einzelentscheider-Brief: Informations-Schnelldienst für Einzelentscheider des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Nürnberg 1993-2006.Forts.: Entscheidungen Asyl, Informations-Schnelldienst des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg 2006-2009. Fort.: Entscheiderbrief, Nürnberg 2009 ff.
Informationsbroschüre: das Asylverfahren, Asylrecht, Asylpraxis; das Bundesamt; Entstehungeng, Aufgaben, Organisation, hrsg. vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Nürnberg 1999.
Das Bundesamt für die Anerkennung Ausländischer Flüchtlinge verwirklicht direkt und unmittelbar ein Menschenrecht, Ansprache anlässlich der Verabschiedung des bisherigen Amtsleiters und der Amtseinführung des Nachfolgers des Leiters des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge am 2. November 1978 in Zirndorf von Gerhart Rudolf Baum, in: BMI-Dokumentation 1978, Nr. 35.
Literatur: Klaus J. Bade (Hrsg.), Ausländer, Aussiedler, Asyl in der Bundesrepublik Deutschland. Bonn (Bundeszentrale für politische Bildung) 1992
Hans-Georg Dusch, Die Reform des Asylverfahrens aus der Perspektive des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtling. In: Gottfried Köfner/Peter Nicolaus (Hrsg.): Probleme des Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Dokumentation einer wissenschaftlichen Konferenz. München - Mainz 1983 S. 166 ff.- Gottfried Köfner/Peter Nicolaus: Grundlagen des Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland. 2 Bände, Mainz - München 1986
Ursula Münch, Asylpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Entwicklung und Alternativen. Opladen 1992
Franz Nuscheler, Internationale Migration. Flucht und Asyl. [Grundwissen Politik 14]. Opladen 1995.
- Provenienz
-
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) (BAFl / BAMF), 1952-
- Bestandslaufzeit
-
1956-
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Zugangsbeschränkungen
-
Besondere Benutzungsbedingungen: Die Benutzung der Einzelfallakten regelt sich nach § 5 Abs. 2 Bundesarchivgesetz, da es sich um personenbezogene Unterlagen handelt.
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) (BAFl / BAMF), 1952-
Entstanden
- 1956-