Bestand

Oberlandesgericht Oldenburg (Bestand)

Enthält: Allgemeine Verwaltung des Oberlandesgerichts Oldenburg 1876-2006 (142); Personalverwaltung des Oberlandesgerichts Oldenburg 1897-2002 (134); Aufsicht über die untergeordneten Justizbehörden allgemein 1855-1996 (367); Aufsicht über die einzelnen Amtsgerichte (auch Personalaufsicht mit Personalakten) 1876-2005 (584); Aufsicht über die einzelnen Landgerichte 1887-1999 (227); Aufsicht über besondere Ämter (Entschuldungs- und Wiedergutmachungsämter) 1935-1972 (25); Aufsicht über Rechtsanwälte und Notare (auch Personalakten) 1894-2005 (227); Prozesse: Strafprozesse 1933-1984 (70); Zivilprozesse (mit Verwaltungsstreitsachen) 1879-1991 (64); Beschlüsse in Landwirtschaftssachen 1963-1983 (19); Ambulanter Justizsozialdienst (AJSD)

Beschreibung: Rep 940 Oberlandesgericht Oldenburg
Zeit: 1876-2009

Geschichte des Bestandsbildners: Mit dem Ende der napoleonischen Herrschaft und dem Aufbau einer Gerichtsorganisation im Großherzogtum Oldenburg wurde unter Peter Friedrich Ludwig am 1.10.1814 das Oberappellationsgericht (OAG, siehe Best. 79) als oberste Justizbehörde ins Leben gerufen. Das OAG stand neben der Justizkanzlei, welche als Verwaltungsbehörde in Justizsachen fungierte und die Aufsicht über die nachgeordneten Gerichte ausübte. Damit war die vollständige Trennung von Justiz und Verwaltung auf oberster Ebene vollzogen. Das OAG übte - bis 1879 - auch die Gerichtsbarkeit in den Fürstentümern Birkenfeld und Lübeck aus. Erst nach dem Tod des Herzogs erlangte das OAG 1830 die Dienstaufsicht über die Gerichte, die Funktion also, die auch ihr Nachfolger, das Oberlandesgericht (OLG), ausübt. Die Befugnisse des Gerichts wurden im Zuge der Justizreform der Jahre 1858/79 eingeschränkt, das OAG wurde gleichwohl beibehalten und blieb in seinen Aufgaben bis zu seinem Ende 1879 weitgehend bestehen.
Hinter der Gründung des Oberlandesgerichts (OLG) standen die mit dem Ziel einer Rechtseinheit verbundenen Reichsgesetze von 1877 und der flächendeckend eingeführte dreistufige Instanzenweg, bestehend aus den (neuen) Amtsgerichten, dem (aus den drei Obergerichten zusammengefassten) Landgericht und dem Oberlandesgericht, dessen Präsident bzw. Plenum für die Dienstaufsicht über die Gerichte bzw. sonstige Dienstangelegenheiten zuständig waren.
Das Gericht blieb in dieser Form bis 1935 und der Übertragung der Justizverwaltung auf seinen Präsidenten bzw. die Generalstaatsanwälte bestehen. Vorübergehend (1879-1909) war das OLG auch für das Fürstentum Schaumburg-Lippe zuständig. 1944 erfolgte die Eingliederung der Landgerichtsbezirke Aurich und Osnabrück; Bestrebungen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, diese Entscheidung rückgängig zu machen, scheiterten. Den Unterbrechungen im Dienstbetrieb nach dem Ende des Krieges folgte schon bald in der ersten Jahreshälfte 1946 die Wiedereröffnung des OLG und die Wiederaufnahme seines Geschäftsbetriebs, übergangsweise, bis 1.10.1946, mit besonderen legislatorischen Befugnissen. Die Amtsgerichte Nordenham, Brake und Elsfleth waren kurzzeitig 1945 abgetrennt worden und teils einem kurzlebigen Landgericht in Wesermünde und teils dem Landgericht in Bremen unterstellt.
1946 eröffnete wieder in Oldenburg ein Amt für die erste juristische Staatsprüfung. 1972 schließlich wurde das Justizprüfungsamt aufgelöst und beim Niedersächsischen Justizministerium angesiedelt.
Da das kriegsverschonte alte Dienstgebäude in der Bismarckstraße 31 in der Nachkriegszeit zu klein geworden war, verlegte man einen Teil der Geschäfte in das Haus Schlossplatz 10 (bis 1954), 1951 kam das Haus Gartenstraße 2 als drittes genutztes Gebäude hinzu. Ein das Gericht wieder vereinigender Neubau am Richard-Wagner-Platz konnte schließlich 1954 bezogen werden, zu dem ein Flügel zur Nutzung für die Staatsanwaltschaften in der Mozartstraße gehörte.
2019 wechselte die Landesbetreuungsstelle, die 54 Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer vernetzen soll, in die Zuständigkeit des OLG.
Als eigenständige Behörde am OLG angesiedelt ist der Ambulante Justizsozialdienst (AJSD), der seit 2009 ambulante Sozialarbeit in den Bereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, sowie Täter-Opfer-Ausgleich leistet. Mit diesem Aufgabenspektrum wirkt der AJSD neben der Strafgerichtsbarkeit, den Staatsanwaltschaften und dem Justizvollzug als vierte Säule der niedersächsischen Strafrechtspflege. Die Lenkung und fachliche Steuerung des AJSD obliegt dabei der sog. "Leitenden Abteilung", angesiedelt am OLG Oldenburg, in Kooperation mit insgesamt 11 Bezirksleitungen in Niedersachsen (Aurich, Braunschweig, Bückeburg, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade, Verden). Eine erste Aktenübernahme des AJSD erfolgte 2021.

Findmittel: Archivdatenbank

Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet

Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein

Bestandssignatur
Nds. Landesarchiv, Abt. Oldenburg, NLA OL, Rep 940
Umfang
44,5; 1859 Verzeichnungseinheiten (Stand Juni 2017)

Kontext
Nds. Landesarchiv, Abt. Oldenburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Staatliches Archivgut, Neuere Bestände >> 2.6 Justiz

Bestandslaufzeit
1876-2009

Weitere Objektseiten
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Letzte Aktualisierung
30.01.2023, 12:35 MEZ

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1876-2009

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