Bestand
Bad. Ministerium der Wirtschaft und Arbeit: Abt. II (Wirtschaft) (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Preiskontrolle; Demontagen; Vermögenskontrolle; Forschungsüberwachung; Dekartellierung; Zwangsbewirtschaftung; Marshallplan; Wirtschaftsförderung; Wirtschaftsorganisation; Interzonenhandel
Behördengeschichte: Nach der Teilung Badens 1945 entstand in Freiburg ein zunächst als "Außenstelle Freiburg" des Karlsruher Finanz- und Wirtschaftsministeriums bezeichnetes Finanz- und Wirtschaftsministerium für das französische Besatzungsgebiet Badens. Am 5. Dezember 1945 ordnete die französische Militärregierung an, die Wirtschaftsangelegenheiten aus dieser Behörde auszugliedern und mit den Vorarbeiten zur Errichtung eines selbständigen Wirtschaftsministeriums zu beginnen. Per Erlass vom 29. Dezember 1945 wurde die Errichtung des Wirtschaftsministeriums zum 1. Januar 1946 bekanntgegeben. Zum Leiter der neuen Behörde wurde der Präsident der Wirtschafts- bzw. Handels- und Gewerbekammer Freiburg, Dr. Friedrich Leibbrandt, berufen. Am 16. Februar 1946 verfügte die Militärregierung die Errichtung eines Arbeits- und Sozialministeriums, dessen Leiter am 19. Februar 1946 Philipp Martzloff wurde, der bis dahin dem Landesarbeitsamt Baden vorgestanden hatte und diese Funktion in Personalunion beibehielt. Die Aufgaben, die bis dahin das Innen- und das Finanzministerium auf den Gebieten der Sozialversicherung, des Versorgungswesens, der Lohn- und Tarifpolitik, der Gewerbeaufsicht, des Siedlungswesens (ohne Baupolizei und Wiederaufbauplanung), des Gewerkschafts- und Betriebsratswesens sowie der Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung und Arbeitsbeschaffung (einschließlich Arbeitsfürsorge für Schwerkriegsbeschädigte und Opfer des Nationalsozialismus) wahrgenommen hatten, gingen auf das Arbeitsministerium über. Gemäß der Bestimmungen des Gesetzes über Zahl und Geschäftsbereich der Minister (Ministergesetz) vom 6. August 1947 wurden die beiden Ministerien rund eineinhalb Jahre nach ihrer Gründung zum Ministerium der Wirtschaft und Arbeit vereinigt. Minister wurde Friedrich Leibbrandt. Nachdem dieser von seinem Amt zurückgetreten war, wurde am 23. Januar 1948 Dr. Eduard Lais zu seinem Nachfolger berufen. Lais blieb Minister bis 1952. Leibbrandt arbeitete zunächst weiterhin im Ministerium und wurde später Leiter des Landesgewerbeamtes. Mit der Gründung des Landes Baden-Württemberg 1952 übernahm das Regierungspräsidium Freiburg im Wesentlichen die Aufgaben des Ministeriums der Wirtschaft und Arbeit und somit auch den größten Teil seiner Akten. Die äußere Abgrenzung der Zuständigkeiten des Ministeriums der Wirtschaft und Arbeit bzw. seiner Vorgängerministerien war besonders in den Anfangsjahren 1946/47 mehrfachen Änderungen unterworfen. Die wichtigsten Umorganisationen betrafen folgende Bereiche: - Im Wirtschaftsministerium wurde im Oktober 1946 eine Abteilung Kraftfahrzeugwesen eingerichtet, der auch ein Landesstraßenverkehrsleiter zugeordnet war. Sie hatte sich um alle Fragen der Verkehrswirtschaft ohne den Verkehrswegebau zu kümmern (Treibstoffversorgung; Bereifung; Organisations- und Versorgungsfragen der für das Kraftfahrzeuggewerbe wichtigen Reparatur- und Handelsbetriebe). Mit Wirkung zum 1. Dezember 1946 wurde diese Abteilung dem neu gegründeten Staatskommissariat für Verkehr, das zum Jahresanfang 1947 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt und trug von da an die Bezeichnung Straßenverkehrsamt Land Baden. Das Staatskommissariat für Verkehr wurde nach kurzer Zeit im Sommer 1947 wieder aufgelöst; seine Zuständigkeiten gingen nach einer mehrmonatigen Überleitungszeit auf das Finanzministerium, Abteilung Verkehr, über. Das Finanzministerium übernahm später auch die Kompetenzen des am 10. Januar 1949 aufgelösten Straßenverkehrsamtes Land Baden. - Die Abteilung Bergbau des alten Finanz- und Wirtschaftsministeriums wurde nach der Verselbständigung des Wirtschaftsministeriums diesem zugewiesen. Das schloss zwar die Kompetenz zur Erteilung von Konzessionen und die Aufsicht über das Geologische Landesamt und das Bergamt Freiburg ein, nicht aber die Aufsicht über die wirtschaftlichen Unternehmungen des Landes Baden auf dem Gebiet des Bergbaus. Diese Befugnis verblieb beim Finanzministerium. - Laut dem Gesetz Nr. 25 des Alliierten Kontroll rates vom 29. April 1946 unterstand die technische und wissenschaftliche Forschung zum Zweck der Verhinderung der Wiederaufrüstung Deutschlands der Kontrolle durch die Besatzungsmächte, denen die deutschen Verwaltungen entsprechende Berichte zu erstatten hatten. Innerhalb des Wirtschaftsministeriums wurde diese Aufgabe zunächst von einem Referat wahrgenommen. Aufgrund der Verordnungen Nr. 191 und 192 der französischen Militärregierung musste eine eigenständige Forschungsüberwachungsstelle mit erweiterten Befugnissen eingerichtet werden, die per Bekanntmachung vom 12. März 1949 beim Freiburger Landesgewerbeamt angesiedelt wurde. Durch die Verordnung Nr. 231 der französischen Militärregierung vom 11. September 1949 wurden die früheren Verordnungen Nr. 191 und 192 außer Kraft gesetzt. Mit Bekanntmachung vom 31. Januar 1950 wurde deshalb die Forschungsüberwachungsstelle aufgehoben und die verbleibenden restlichen Aufgaben der Abteilung II des Ministeriums der Wirtschaft und Arbeit übertragen. Das Ministerium der Wirtschaft und Arbeit war seit seiner Gründung 1947 bis zu seinem Ende 1952 stets in drei Abteilungen gegliedert; das frühere Wirtschaftsministerium nahm die Abteilungen I und II ein, das Arbeitsministerium die Abteilung III. Abgesehen von kleineren internen Umorganisationen, die einzelne Referate betrafen, gab es lediglich eine einzige größere Änderung der Geschäftsverteilung zwischen den Abteilungen. Die Aufgaben, die sich aus den Bestimmungen zur Wirtschaftskontrolle der Alliierten ergaben, wurden zunächst von der ansonsten für Rechts- und Grundsatzangelegenheiten zuständigen Abteilung I wahrgenommen. Bei der Abteilung II lagen u.a. die Befugnisse auf dem Gebiet der Zwangsbewirtschaftung von Waren und Dienstleistungen; die Abteilung II trug daher anfangs die Bezeichnung "Produktion und Lenkung". Nachdem diese Kontroll- und Bewirtschaftungsregelungen gelockert und sukzessive in Wegfall geraten waren, wurden mit Wirkung zum 1. April 1950 die Kompetenzen der Abteilung I auf Rechts- und Grundsatzfragen sowie Haushalts- und Personalangelegenheiten reduziert und alle wirtschaftspolitischen Aufgaben auf die Abteilung II übertragen, die von da an "Abteilung Wirtschaft" hieß. Der Zuständigkeitsbereich der Abteilung III blieb dagegen stabil. Zusammengefasst bestand zuletzt (1952) folgende Geschäftsverteilung: - Abteilung I: Verwaltung (Bestand C 36/1): Gesamtorganisation; Gesamthaushalt; allgemeine Fragen des Personalwesens und der Entnazifizierung der Verwaltung und der Wirtschaft; Rechtsangelegenheiten; Koordination der Gesetzgebung; politische Grundsatzangelegenheiten; - Abteilung II: Wirtschaft (Bestand C 37/1): Wirtschaftsfinanzen, -organisation und -kredite; Dekartellierung; Vermögenskontrolle; Zwangsbewirtschaftung (für die Bewirtschaftung der Güter des täglichen Bedarfs gab es zeitweilig eine als Hauptwirtschaftsamt bezeichnete größere Organisationseinheit innerhalb der Abteilung); Preisüberwachung und Preisbildung; Forschungsüberwachung; Wirtschaftstechnik; Wirtschaftsstatistik; Marshallplan; Handel; Handwerk; Fremdenverkehr; Demontagen; - Abteilung III: Arbeit (Bestand C 38/1): Organisation, Haushalt Recht und Personal der Sozial- und Arbeitsverwaltung sowie der Sozialversicherung (einschließlich Entnazifizierung und Wiedergutmachung); Versorgung der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen; Gewerkschaften; Betriebsräte; Arbeitsrecht und Arbeitsgerichtsbarkeit; Tarif- und Schlichtungswesen; Wohnraumbewirtschaftung; Arbeitsschutz; sozialärztlicher Dienst.
Bestandsgeschichte: Die Akten des (Süd-)Badischen Ministeriums der Wirtschaft und Arbeit gelangten seit 1956 in zahlreichen Ablieferungen in das Staatsarchiv Freiburg. Abliefernde Stellen waren meistens das Regierungspräsidium Freiburg sowie in geringerem Umfang das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und das Ministerium der Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg; außerdem kamen auf dem Wege des Beständeaustauschs mit dem Generallandesarchiv Karlsruhe im Jahr 1991 Unterlagen nach Freiburg. In erheblichem Umfang wurden Akten des Ministeriums der Wirtschaft und Arbeit im Staatsarchiv Freiburg in den Jahren 1995 bis 1997 nachträglich aus Archivbeständen der Hauptprovenienz Regierungspräsidium Freiburg herausgelöst. Zum Zeitpunkt des Beginns der Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten an der Gesamtüberlieferung des Ministeriums der Wirtschaft und Arbeit im Jahr 1999 verteilten sich die Akten auf 19 Teilbestände, die im Lauf der Jahre provisorisch nach uneinheitlichen Kriterien gebildet worden und unzureichend erschlossen waren. Im Zuge der Neubearbeitung wurde in Anlehnung an die bereits bestehende Beständestruktur für jede der drei Ministerialabteilungen je ein eigener Bestand gebildet, um die Möglichkeit des gezielten Zugriffs bei der Benutzung zu verbessern. Diese Vorgehensweise erleichterte vor dem Hintergrund der sehr heterogenen Schriftgutverwaltung des Ministeriums gleichzeitig die provenienzgerechte Strukturierung der Überlieferung. Der Bestand C 37/1 nahm dabei die Akten der Ministerialabteilung II auf.
Gliederung: Die Schriftgutverwaltung des Ministeriums der Wirtschaft und Arbeit, dessen Diensträume über viele verschiedene Gebäude in der Stadt Freiburg verteilt waren, war sehr uneinheitlich organisiert. Das Ministerium unterhielt eine Hauptregistratur, die die Akten der Abteilung I komplett und diejenigen der Abteilung II etwa zur Hälfte verwaltete. Die Hauptregistratur verwendete dafür einen einheitlichen systematischen Aktenplan. Die übrigen Organisationseinheiten der Abteilung II hatten ihre eigenen dezentralen Registraturen; außerdem gab es individuelle Sachbearbeiterablagen. Die Ministerialabteilung III organisierte ihren Geschäftsbetrieb völlig unabhängig von den beiden anderen Abteilungen. Einen einheitlichen Aktenplan für das gesamte Ministerium hat es somit nicht gegeben. Verschiedene Ordnungssysteme wurden gleichzeitig nebeneinander verwendet. Die meisten Aktenpläne und Aktenverzeichnisse, die einmal vorhanden gewesen sein müssen, existieren heute nicht mehr. Deswegen und wegen des Vorkommens verschiedener Registraturschichten musste für die Gesamterschließung ein neues Ordnungsschema entwickelt werden. Das gilt in besonderer Weise für die Akten der Ministerialabteilung II, deren Strukturierung lediglich auf der Ebene der Hauptgruppen und nur zum Teil auf den darunter liegenden Gliederungsstufen aus vorarchivischen Ordnungskennzeichen abgeleitet werden konnte. Es wurde jedoch versucht, die Gliederung der Akten der Abteilung II möglichst nahe denjenigen der übrigen Abteilungen anzugleichen, um die Benutzung zu erleichtern.
Benutzungsbedingungen: Für die Benutzung gelten die Bestimmungen des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg (insbesondere § 6). Für einen Teil der Akten des Badischen Ministeriums der Wirtschaft und Arbeit sind die gesetzlichen Sperrfristen noch nicht abgelaufen. Das gilt hauptsächlich für Unterlagen, die sich nach ihrer Zweckbestimmung auf natürliche Personen beziehen. In denjenigen Fällen, in denen nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die schutzwürdigen Belange der Betroffenen bereits durch deren Namensnennung im Aktentitel verletzt werden, wurden die Aktentitel im vorliegenden Online-Findmittel anonymisiert.
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, C 37/1
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> (Süd-) Baden 1945-1952: Ministerien und Zentralbehörden >> Bad. Ministerium der Wirtschaft und Arbeit
- Indexbegriff Sache
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Arbeitsministerium
Dekartellierung
Demontagen
Marshallplan
Ministerium der Wirtschaft und Arbeit
Vermögenskontrolle
Wirtschaftsministerium
- Bestandslaufzeit
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(1899-1940), 1941-1952, (1953-1962)
- Weitere Objektseiten
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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24.04.2024, 14:36 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- (1899-1940), 1941-1952, (1953-1962)