Urkunden

Kurfürst Philipp von der Pfalz verschreibt Klaus Stalburg (Stalberg), Bürger zu Frankfurt, eine jährliche Gülte von 50 Gulden auf die Gefälle der kurfürstlichen Kammer um 1.000 Gulden Hauptgeld, deren Empfang er quittiert. Die Gülte ist je hälftig zu Mariä Geburt [= 8.9.] und Palmsonntag gen Frankfurt ohne Kosten des Empfängers zu entrichten. Zur Sicherheit erhält der Empfänger die Vollmacht, dass er bei Nichtzahlung der Gülte kurfürstlichen Besitz pfänden möge, bis die Gülte und entstandene Kosten und Schäden beglichen sind. Dem Pfalzgrafen wird das Recht zum Wiederkauf gewährt, den er vier Wochen vor einer Zahlungsfrist dem Empfänger zu dessen Hauswohnung ankündigen muss.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

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Archivaliensignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Nr. 569
Alt-/Vorsignatur
Konv. 026 Schulden, bez.
Bemerkungen
Kanzleivermerk des Kanzlers Jakob Kuhorn auf der Vorderseite unter der Plica, Registraturvermerk auf der Rückseite. Der Cessionsbrief von Pfalzgraf Johann Casimir vom 04.04.1591 (GLAK 43 Nr. 570) an Margarethe Schenckin zu Lautern, Johann Wiegand Schlorrs Witwe, ist mit der Urkunde durch das Siegelpressel verbunden.
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Heidelberg

Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: anhängend

Kontext
Pfalz >> Generalia >> 1501-1600
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Pfalz

Laufzeit
1501 April 3 (uff den heiligen palmabent)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:12 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1501 April 3 (uff den heiligen palmabent)

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