Urkunden
Kurfürst Philipp von der Pfalz verschreibt Klaus Stalburg (Stalberg), Bürger zu Frankfurt, eine jährliche Gülte von 50 Gulden auf die Gefälle der kurfürstlichen Kammer um 1.000 Gulden Hauptgeld, deren Empfang er quittiert. Die Gülte ist je hälftig zu Mariä Geburt [= 8.9.] und Palmsonntag gen Frankfurt ohne Kosten des Empfängers zu entrichten. Zur Sicherheit erhält der Empfänger die Vollmacht, dass er bei Nichtzahlung der Gülte kurfürstlichen Besitz pfänden möge, bis die Gülte und entstandene Kosten und Schäden beglichen sind. Dem Pfalzgrafen wird das Recht zum Wiederkauf gewährt, den er vier Wochen vor einer Zahlungsfrist dem Empfänger zu dessen Hauswohnung ankündigen muss.
- Archivaliensignatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Nr. 569
- Alt-/Vorsignatur
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Konv. 026 Schulden, bez.
- Bemerkungen
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Kanzleivermerk des Kanzlers Jakob Kuhorn auf der Vorderseite unter der Plica, Registraturvermerk auf der Rückseite. Der Cessionsbrief von Pfalzgraf Johann Casimir vom 04.04.1591 (GLAK 43 Nr. 570) an Margarethe Schenckin zu Lautern, Johann Wiegand Schlorrs Witwe, ist mit der Urkunde durch das Siegelpressel verbunden.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: anhängend
- Kontext
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Pfalz >> Generalia >> 1501-1600
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Pfalz
- Indexbegriff Ort
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Frankfurt am Main F
- Laufzeit
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1501 April 3 (uff den heiligen palmabent)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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04.04.2025, 08:12 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1501 April 3 (uff den heiligen palmabent)