Bestand
Militär-Studien- und Prüfungskommission (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
1872 in die Registratur des Kriegsministeriums.
Inhalt und Bewertung
Enthält v. a.: Organisation, Personal und Dienstbetrieb der Kommission; Offiziersbildungswesen und Prüfungen allgemein;
Aufnahmeprüfungen zur Kriegsschule; Portepeefähnrichprüfungen 1868-1871; Offiziersprüfungen 1868 und 1869.
1. Zur Geschichte der Militär-Studien- und Prüfungskommission: Kommissionen für die Prüfungen zur Aufnahme in die württembergische Offizierbildungsanstalt bzw. zur Prüfung der dort aufgenommenen Zöglinge gab es offensichtlich schon seit der Gründung dieser Anstalt im Jahr 1820. Soweit bekannt, werden sie aber erst im Mai 1844 in den Quellen erwähnt. Die Kommission für die Aufnahmeprüfung bestand damals aus einem General und zwei Stabsoffizieren, welchen ein Subalternoffizier als Protokollführer beigegeben war, und wurde in dieser Zusammensetzung eine Dauereinrichtung bei der Neuorganisation der Anstalt im August 1845. Neben sie trat bei der Reorganisation eine weitere Kommission, der Studienrat, der unter dem Vorsitz des Generalquartiermeisters die Vorstände, die Inspektionsoffiziere und alle Lehrer der Anstalt umfasste und der die Halbjahres- und Jahresabschlussprüfungen an der Offizierbildungsanstalt abzunehmen hatte. Während der Studienrat demnach verhältnismäßig fest organisiert war, wechselte dagegen das Personal der Kommission für die Aufnahmeprüfungen anscheinend von Prüfung zu Prüfung. Erst im Januar 1852 erhie1t sie durch das "Organisations-Statut für das k. Württembergische Offizierbildungswesen" eine festere Organisation. Das Statut bestimmte in § 1: "Das gesammte Offiziersbildungswesen steht unter Leitung und Aufsicht einer stehenden Militär-Studien- und Prüfungs-Commission, die den jeweiligen Generalquartiermeister zum Vorstand und einen Stabsoffizier oder Hauptmann von jeder Waffe (den Generalquartiermeisterstab mit eingeschlossen) zu Mitgliedern hat, welche von dem k. Kriegsministerium ernannt werden". Ob die in § 2 angekündigte Verordnung über die Verpflichtungen und Befugnisse der Kommission je erlassen wurde, ist nicht bekannt, erscheint aber zweifelhaft; auch die "organisatorischen Bestimmungen" für die Kriegsschule vom 29. September 1855 enthalten darüber nichts. Die Kommission hielt künftig die Prüfungen für die Offiziersaspiranten und die Aufnahmeprüfungen an der Kriegsschule ab, scheint aber personell und organisatorisch so eng dem Generalquartiermeisterstab angegliedert gewesen zu sein, dass sie über keine eigene Registratur verfügte und dass der Generalquartiermeister von Suckow später in ihr "kaum mehr als eine bloße Form" sah. Dies änderte sich im März 1868 anlässlich der Reorganisation der Kriegsschule, wie die Offizierbildungsanstalt seit 1852 hieß. Denn gleichzeitig mit dem neuen Statut für die Kriegsschule wurden "Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsgang der Militärprüfungskommissionen" veröffentlicht. Solcher Behörden gab es zwei: Eine Militärstudien- und Prüfungskommission und eine Kadettenprüfungskommission; die erstere hielt die Aufnahme- und die Austrittsprüfungen der Kadettenschule, die Portepeefähnrichsund die Offiziersprüfung ab, die letztere die Jahres- und Halbjahrsprüfungen der Kadettenschule; die Jahresprüfungen entschieden über die Versetzung, die Halbjahresprüfungen waren nur schriftlich, alle anderen mündlich und schriftlich. Jede Kommission war aus einem Vorstande, aus Mitgliedern und aus Examinatoren gebildet, letztere stimmten mit bei den Beratungen über den Ausfall der Prüfungen; sie wurden, außer für die Aufnahmeprüfung in die Kadettenschule und die Fähnrichsprüfung, zu denen auch Civillehrer beigezogen wurden, lediglich aus den Lehrern der Kriegsschule gewählt. Der Militärstudien- und Prüfungskommission gehörten an: Der Generalquartiermeister als Vorstand, der Stabsoffizier der Kriegsschule, je ein Stabsoffizier von jeder Waffe und der Kommandant der Kriegsschule als Mitglieder; bei der Aufnahme-, der Austritts- und der Fähnrichsprüfung kam ein, Vertreter des Kultusdepartements hinzu. Die Kadettenprüfungskommission war gebildet aus dem Generalquartiermeister als Vorstand, dem Stabsoffizier, dem Kommandanten, den Inspektionsoffizieren und den Lehrern der Kriegs-Schule als Mitgliedern" CB. Poten, Geschichte des Militär-Erziehungs- und Bildungswesens in Württemberg, Berlin 1897, S. 71). Trotz der weiterhin engen Beziehungen zwischen dem Generalquartiermeisterstab und der Kommission hatte diese nun den Charakter einer selbständigen Dienststelle erhalten. Sie bestand jedoch in dieser Form nur wenige Jahre. Denn als Folge der Militärkonvention vom 21. /25. November 1870 verzichtete Württemberg auf eine eigene Portepeefähnrichsschule. Fortan hatten die württembergischen Offiziersanwärter preußische Kriegsschulen zu besuchen und vor der preußischen Obermilitär-Examinationskommission ihre Offiziersprüfung abzulegen. Die nun funktionslose Militär-Studien- und Prüfungskommission härte damit zu bestehen auf bzw. wurde auf 1. Februar 1872 umgebildet zur Militär-Examinationskommission, die für die Prüfungen an der ebenfalls nur noch bis Ende Mai 1874 fortbestehenden württembergischen Kadettenschule zuständig war.
2. Zur Geschichte des Bestandes: Sehr wahrscheinlich verfügte die Militär-Studien- und Prüfungskommission erst seit ihrer Reorganisation im März 1868 über eine Registratur. Soweit der vorliegende Bestand Schriftgut aus früheren Jahren enthält, wurde es wohl nachträglich aus der Registratur des Generalquartiermeisterstabs übernommen oder es ist beim Generalquartiermeister als dem Vorstand der Kommission erwachsen. Auch nach deren Reorganisation behielt dieser einige, meist durch Signaturen vom Typ B. IX. gekennzeichnete Akten bei sich; der Großteil der Kommissionsakten erwuchs nun aber beim Protokollführer der Kommission, der in der Regel identisch war mit dem Kommandanten der Kriegsschule. Beide Registraturteile hatten später getrennte Schicksale. Die Vorstandakten kamen mit der übrigen Registratur des im November 1871 aufgelösten Generalquartiermeisterstabs zunächst in die Altregistratur des Kriegsministeriums, 1907 ins Kriegsarchiv, 1921 in die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart und - als dieses seine vor 1870 erwachsenen Bestände an den württembergischen Staat abgab 1930 ins Staatsarchiv Ludwigsburg. Als Folge nicht zu Ende geführter Ordnungsversuche wurden sie hier zum Teil (Büschel15, 24-27, 53 )dem früheren Bestand E 271 (Kriegsministerium)und zum Teil (Büschel 6, 18, 21, 23, 29, 31-33, 51, 64) dem in der Gesamtübersicht von K. O. Müller nicht genannten Bestand "Kriegsschulen" eingeordnet. Mit Ausnahme von Büschel 34, das aus unbekannten Gründen ebenfalls in diesem Bestand "Kriegsschulen" überliefert worden ist, blieben dagegen alle übrigen, beim Protokollführer der Militär-Studien- und Prüfungskommission verwahrten Akten 1871/72 zunächst bei der Militär-Examinationskommission. Erst nach deren Auflösung im Jahr 1874 kamen sie ebenfalls in die Altregistratur des Kriegsministeriums und von dort ins Kriegsarchiv und in die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart. Wahrscheinlich weil sie dabei immer zusammen mit den Akten der erst im Februar 1872 gebildeten Militär-Examinationskommission erwahrt wurden, blieben sie aber 1930 bei der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart, obwohl sie damals auf Grund ihrer Entstehungszeit (vor 1871) ebenfalls hätten an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben werden müssen. So übernahm sie 1937 das Heeresarchiv Stuttgart, wo sie in den Bestand M 1/11 (Kriegsarchiv) eingeordnet wurden und von wo sie 1945 an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart kamen. Beide Registraturteile der Militär-Studien- und Prüfungskommission wurden bei der jetzigen Neuordnung aus ihren bisherigen, dem Provenienzprinzip völlig widersprechenden Überlieferungszusammenhängen gelöst und zu einem neuen Bestand vereinigt. Dabei erwies sich, dass die Akten des Generalquartiermeisterstabs mit der Signatur B. rx. und die ebenfalls so signierten Akten des Generalquartiermeisters qua Kommissionsvorstand sich nicht immer mit letzter Sicherheit provenienzgerecht trennen lassen. lm Interesse einer leichteren Benutzung wurde daher diese ganze Aktengruppe B. IX. dem vorliegenden Bestand zugewiesen. Dies erscheint umso mehr gerechtfertigt, als diese Akten fast durchweg erst nach der Reorganisation der Kommission im März 1868 erwachsen sind. Sieht man von einer sehr summarischen Aufnahme in dem zwischen 1871 und 1900 angelegten Verzeichnis der Altregistratur des Kriegsministeriums (E 271 Bü 222, BI. 52) und den ebenfalls ungenügenden Titelaufnahmen des Repertoriums M 1/11 ab, so waren die Archivalien des Bestandes, für den jetzt auch erstmals eine systematische Ordnung zu entwerfen war, bisher noch nicht verzeichnet. Ausdrücklich hingewiesen sei auf die Bestände E 276b (Kriegsschule), E 284a(Generalquartiermeisterstab), E 284e (Generalstabsdepot), M 1/4 (Kriegsministerium Abteilung A) und M 13 (Militär-Examinationskommission). Sie enthalten ebenfalls auf die Kommission und ihre Tätigkeit bezügliches Material. Den Bestand verzeichneten im Sommer und Herbst 1977 im Zusammenhang mit der Neuformierung und Verzeichnung der Akten des Generalquartiermeisterstabs Staatsarchivreferendar Dr. Moegle-Hofacker, Archivanwärter Falk und Archivangestellter Sautter. Die Aufsicht führte dabei Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer, dem auch die abschließende Redaktion und systematische Ordnung der Titelaufnahmen oblag; bei der Anfertigung des Index leistete ihm der Archivangestellte Herrmann Vorarbeiten. Der Bestand umfasst 74 Büschel (0, 45 lfd. m. ). Stuttgart, im Oktober 1978 (Fischer)
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 284 f
- Umfang
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74 Büschel
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Kriegsministerium >> Kommandobehörden
- Bestandslaufzeit
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1852-1871
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 15:09 MEZ
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1852-1871