Einblattdruck

Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath dieser des Heil. Römischen Reichs-Stadt Nürnberg abermal die zuverläßigsten Anzeigen beschehen, daß bei denen offenen Gewerben, besonders aber Beken, Wirthen und Mezgern, die unconventionsmäßige Kreuzer und Groschen .... wiederum einzuschleichen beginnen ... als hat man von Obrigkeitlichen Amts wegen, hierdurch ... die Annahm und Verausgabung der schlechten ... Sorten ... nachdrucksamst untersagen, und verbiethen wollen ... : Decretum in Senatu, den 10. Junii, 1772

Weitere Titel
Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath dieser des Heil. Römischen Reichs-Stadt Nürnberg abermal die zuverläßigsten Anzeigen beschehen
Rat; Reichsstadt; Nürnberg; Anzeige; Gewerbe; Bäcker; Gastwirt; Metzger; Fleischer; Kreuzer; Groschen; Münze; Einschleichung; Obrigkeit; Amt; Annahme; Ausgabe; Verbot
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-88
Maße
Satzspiegel 27 x 15 cm
Umfang
1 Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
1 Ill.; Holzschnitt 5 x 15 cm
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1772, 10. Juni
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Schlagwort
Münzordnungen und Münzverrufe

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099396-2
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:36 MESZ

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Objekttyp

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