Monografie

Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath, dieser des Heil. Römischen Reichs- Stadt Nürnberg die zuverläßigsten Anzeigen beschehen, daß bei denen offenen Gewerben, besonders aber Beken, Wirthen und Mezgern, die unconventionsmässige Kruzer und Groschen ... wiederum einzuschleichen beginnen ... als hat man von Obrigkeitlichen Amts wegen ... somit jedermänniglich ... die Annahm und Verausgabung ... verbiethen wollen ... : Decretum in Senatu, den 13. Aug. 1770

Sprache
Deutsch
Umfang
1 Bl.
Anmerkungen
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1770, 13. August
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-87

Thema
Münzordnungen und Münzverrufe; Münze; Münzwesen; Einfuhr; Schlechte Münze; Geld; Geldwert; Geldumlauf; Umtausch; Kurs; Umtauschkurs; Annahmeverbot; Verbot; Schaden; Gewerbe; Handwerk; Strafe; Visitation; Überprüfung; 1770; 1750-1800; Nürnberg; Stadtrat ; Einblattdruck

Erschienen
[Nürnberg] : [1770]

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099397-8
Letzte Aktualisierung
20.04.2023, 15:05 MESZ

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