Bestand

A 5 - Gesundheitsamt Höxter (Bestand)

1935–1964, ca. 816 Archiveinheiten, v.a.: Wirtschaft und Finanzen; Diensträume und Geschäftsbedürfnisse; Geschäftsführung und Dienstverkehr mit Behörden, Bediensteten, Verbänden und PersonenPersonal des Gesundheitsamtes; Ärzte, Zahnärzte und andere Medizinalpersonen; Meldepflicht bei anzeigepflichtigen Krankheiten; Apotheken; Handel mit Drogen, Heilmitteln und Giften; Hebammenwesen; Krankenpflegepersonal; Desinfektoren und Gesundheitsaufseher; Dentisten; Heilpraktiker; Orts-, Wohnungs- und BetriebshygieneTrinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Gewässerreinhaltung; Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln; Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten; Medizinaluntersuchungsstellen und Tierversuche; Impfstoffe und –geräte, Schädlingsbekämpfung; Schutzimpfungen; Gewerbehygiene; Krankenanstalten und Heime unterschiedlicher Art; Sonderkrankenhäuser; Gesundheitliche Überwachung ausländischer Arbeitskräfte; Erb- und Rassenpflege, Bevölkerungspolitik, Verhütung erbkranken Nachwuchses; Kinder- und Jugendgesundheitsfürsorge; Mütterberatung und Säuglingsfürsorge; Tuberkulose-, Krebs- und Lupusbekämpfung; Blutspendewesen; Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten; Fürsorge für Krüppel, Sieche und Süchtige; Sportärztliche Tätigkeit; Rettungs- und KrankenbeförderungswesenKurorte, Heilquellen und Badewesen; Leichenwesen; Statistiken; Jahresgesundheitsberichte; Amtsärztliche Gutachten; Sprachheilwesen; Gerichtsärztliche Tätigkeit; Kuratteste; Vertrauensärztliche Tätigkeit

Form und Inhalt: Mit dem ¿Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens¿ vom 3. Juli 1934 wurde in den Stadt- und Landkreisen in Anlehnung an die untere Verwaltungsbehörde die Einrichtung von Gesundheitsämtern zum 1. April 1935 angeordnet.
Den Gesundheitsämtern wurden folgende Aufgaben übertragen: Gesundheitspolizei, Erb-und Rassepflege einschließlich der Eheberatung, gesundheitliche Volksbelehrung, Schulgesundheitspflege, Mütter- und Kinderberatung, Fürsorge für Tuberkulöse, Geschlechtskranke, körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige. Ferner waren vorgesehen die ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen sowie amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit.
Die Gesundheitsämter waren staatliche Einrichtungen, die von einem staatlichen Amtsarzt geleitet wurden.
Das staatliche Gesundheitsamt in Höxter nahm am 1. Mai 1935 seinen Dienst auf. In der Praxis führte es die Arbeit des Kreisarztes fort, der mit Verfügung vom 17. April 1935 zum Amtsarzt und Leiter des staatlichen Gesundheitsamtes für den Kreis Höxter ernannt wurde. Sitz des Gesundheitsamtes wurde das Kreishaus, in dem bereits Räume für die Gesundheitsvorsorge bestanden. Der Amtsarzt, der als Kreisarzt die Amtsräume in seiner Wohnung hatte, musste fortan seinen Dienst in den Räumen des Gesundheitsamtes ausüben. Für das Gesundheitsamt wurde ein Teil des Kreishauses umgebaut.
Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens war der Kreisarzt allein. Der Kreis beschäftigte lediglich drei Fürsorgerinnen, von denen zwei vom staatlichen Gesundheitsamt übernommen wurden. Insgesamt wurden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Gesundheitsamt neben dem Amtsarzt ein Hilfsarzt, vier Gesundheitspflegerinnen, ein Bürobeamter, ein Gesundheitsaufseher, drei Büroangestellte und eine Technische Assistentin beschäftigt. In Beverungen, Brakel, Bad Driburg, Steinheim, Lügde und Vörden richtete das Gesundheitsamt Untersuchungsstellen ein.
Durch einen gemeinsamen Erlass des Innenministers und des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 1947 wurde angeordnet, dass die Kosten der bisherigen staatlichen Gesundheitsämter für das Rechnungsjahr 1947 in den Kreishaushalten vorzusehen waren. Das galt auch für die Personalkosten der Amtsärzte. Bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1946 am 31. März 1947 wurden die Kosten der Gesundheitsämter noch durch die Staatskasse getragen. Mit Erlass vom 19. März 1947 ordnete der Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Übernahme des Inventars durch die Kreise an.
Damit ging das Staatliche Gesundheitsamt Höxter am 1. April 1947 an den Kreis über. Das Inventar übergab Amtsarzt Dr. Larverseder am 21. August 1947 förmlich an Kreisinspektor Otten.
Die gesetzliche Regelung erfolgte erst später. Am 30. April 1948 beschloss der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das ¿Gesetz über die Eingliederung staatlicher Sonderbehörden der Kreisstufe in die Kreis- und Stadtverwaltungen¿.
Der erste staatliche Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes war Medizinalrat Dr. med. Bruno Rathe (geb. 17. September 1879 in Rastede/Oldenburg). Ihm folgte Medizinalrat Dr. med. Adolf Tomfohrde (geb. 24. Januar 1887), der am 1. Dezember 1935 seinen Dienst in Höxter antrat. Sein Nachfolger wurde am 1. September 1942 Dr. med. Karl Larverseder (geb. 19. Mai 1899 in Fürstenzell/Niederbayern). Er trat mit Ablauf des Jahres 1958 in den vorzeitigen Ruhestand und starb im Dezember 1959.
Kreisarchiv Höxter, A 0 (v. a. zu Personal, Organisation u. Räumlichkeiten des Gesundheitsamts); Kreisarchiv Höxter, B 1 (v. a. Klassifikationspunkt "Gesundheitswesen"); Landesarchiv NRW (Abt. OWL), D 102 Höxter; Landesarchiv NRW (Abt. OWL), M 2 Höxter (Klassifikationspunkt "Gesundheits- und Veterinärwesen")
Im Anschluss an die Retrokonvertierung des im März 2000 erstellten Findbuchs wurden im Juli 2015 im Hinblick auf eine Veröffentlichung als Online-Findbuch die Datensätze nach Maßgabe des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen i.d.F.v. 16.09.2014 mit Sperrvermerken versehen. Zwei Datensätze sind in der Folge (noch) nicht veröffentlicht (Stand: 20.07.2015).

Ein beträchtlicher Teil der in dem Bestand enthaltenen Akten und Vorgänge unterliegt dem ärztlichen Amtsgeheimnis und ist daher vor Ablauf von 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen bzw. dem Schlussjahr der Akte nur unter besonderer Beachtung des § 7 Abs. 6 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) i.d.F.v. 16.09.2014 zu benutzen.
Bei personenbezogenem Archivgut sind ggf. ebenso die in den § 7 (1) Nr. 1-3 und § 7 (6) Nr. 1-4 ArchivG NRW getroffenen Regelungen zu berücksichtigen.
Höxter, im März 2000/Juli 2015
gez. Horst-D. Krus/ Ralf-Oliver Kreie

Reference number of holding
A 5
Extent
17,1 lfdm (154 Archivkartons)

Context
Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik) >> A Kreis Höxter (Ämter, Fachbereiche, Abteilungen)

Date of creation of holding
01.01.1894-31.12.1969

Other object pages
Delivered via
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Last update
23.06.2025, 8:11 AM CEST

Data provider

This object is provided by:
Kreisarchiv Höxter. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 01.01.1894-31.12.1969

Other Objects (12)