Bestand
A 5 - Gesundheitsamt Höxter (Bestand)
1935–1964, ca. 816 Archiveinheiten, v.a.:
Wirtschaft und Finanzen; Diensträume und Geschäftsbedürfnisse;
Geschäftsführung und Dienstverkehr mit Behörden, Bediensteten, Verbänden und
PersonenPersonal des Gesundheitsamtes; Ärzte, Zahnärzte und andere
Medizinalpersonen; Meldepflicht bei anzeigepflichtigen Krankheiten;
Apotheken; Handel mit Drogen, Heilmitteln und Giften; Hebammenwesen;
Krankenpflegepersonal; Desinfektoren und Gesundheitsaufseher; Dentisten;
Heilpraktiker; Orts-, Wohnungs- und BetriebshygieneTrinkwasserversorgung,
Abwasserbeseitigung und Gewässerreinhaltung; Überwachung des Verkehrs mit
Lebensmitteln; Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten;
Medizinaluntersuchungsstellen und Tierversuche; Impfstoffe und –geräte,
Schädlingsbekämpfung; Schutzimpfungen; Gewerbehygiene; Krankenanstalten und
Heime unterschiedlicher Art; Sonderkrankenhäuser; Gesundheitliche
Überwachung ausländischer Arbeitskräfte; Erb- und Rassenpflege,
Bevölkerungspolitik, Verhütung erbkranken Nachwuchses; Kinder- und
Jugendgesundheitsfürsorge; Mütterberatung und Säuglingsfürsorge;
Tuberkulose-, Krebs- und Lupusbekämpfung; Blutspendewesen; Bekämpfung der
Geschlechtskrankheiten; Fürsorge für Krüppel, Sieche und Süchtige;
Sportärztliche Tätigkeit; Rettungs- und KrankenbeförderungswesenKurorte,
Heilquellen und Badewesen; Leichenwesen; Statistiken;
Jahresgesundheitsberichte; Amtsärztliche Gutachten; Sprachheilwesen;
Gerichtsärztliche Tätigkeit; Kuratteste; Vertrauensärztliche
Tätigkeit
Form und Inhalt: Mit dem ¿Gesetz über
die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens¿ vom 3. Juli 1934 wurde in den
Stadt- und Landkreisen in Anlehnung an die untere Verwaltungsbehörde die
Einrichtung von Gesundheitsämtern zum 1. April 1935 angeordnet.
Den Gesundheitsämtern wurden folgende Aufgaben übertragen:
Gesundheitspolizei, Erb-und Rassepflege einschließlich der Eheberatung,
gesundheitliche Volksbelehrung, Schulgesundheitspflege, Mütter- und
Kinderberatung, Fürsorge für Tuberkulöse, Geschlechtskranke, körperlich
Behinderte, Sieche und Süchtige. Ferner waren vorgesehen die ärztliche
Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen
sowie amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit.
Die
Gesundheitsämter waren staatliche Einrichtungen, die von einem staatlichen
Amtsarzt geleitet wurden.
Das staatliche Gesundheitsamt in Höxter
nahm am 1. Mai 1935 seinen Dienst auf. In der Praxis führte es die Arbeit
des Kreisarztes fort, der mit Verfügung vom 17. April 1935 zum Amtsarzt und
Leiter des staatlichen Gesundheitsamtes für den Kreis Höxter ernannt wurde.
Sitz des Gesundheitsamtes wurde das Kreishaus, in dem bereits Räume für die
Gesundheitsvorsorge bestanden. Der Amtsarzt, der als Kreisarzt die Amtsräume
in seiner Wohnung hatte, musste fortan seinen Dienst in den Räumen des
Gesundheitsamtes ausüben. Für das Gesundheitsamt wurde ein Teil des
Kreishauses umgebaut.
Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur
Vereinheitlichung des Gesundheitswesens war der Kreisarzt allein. Der Kreis
beschäftigte lediglich drei Fürsorgerinnen, von denen zwei vom staatlichen
Gesundheitsamt übernommen wurden. Insgesamt wurden nach dem Inkrafttreten
des Gesetzes im Gesundheitsamt neben dem Amtsarzt ein Hilfsarzt, vier
Gesundheitspflegerinnen, ein Bürobeamter, ein Gesundheitsaufseher, drei
Büroangestellte und eine Technische Assistentin beschäftigt. In Beverungen,
Brakel, Bad Driburg, Steinheim, Lügde und Vörden richtete das Gesundheitsamt
Untersuchungsstellen ein.
Durch einen gemeinsamen Erlass des
Innenministers und des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom
27. Januar 1947 wurde angeordnet, dass die Kosten der bisherigen staatlichen
Gesundheitsämter für das Rechnungsjahr 1947 in den Kreishaushalten
vorzusehen waren. Das galt auch für die Personalkosten der Amtsärzte. Bis
zum Ablauf des Rechnungsjahres 1946 am 31. März 1947 wurden die Kosten der
Gesundheitsämter noch durch die Staatskasse getragen. Mit Erlass vom 19.
März 1947 ordnete der Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen die
Übernahme des Inventars durch die Kreise an.
Damit ging das
Staatliche Gesundheitsamt Höxter am 1. April 1947 an den Kreis über. Das
Inventar übergab Amtsarzt Dr. Larverseder am 21. August 1947 förmlich an
Kreisinspektor Otten.
Die gesetzliche Regelung erfolgte erst
später. Am 30. April 1948 beschloss der Landtag des Landes
Nordrhein-Westfalen das ¿Gesetz über die Eingliederung staatlicher
Sonderbehörden der Kreisstufe in die Kreis- und Stadtverwaltungen¿.
Der erste staatliche Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes war
Medizinalrat Dr. med. Bruno Rathe (geb. 17. September 1879 in
Rastede/Oldenburg). Ihm folgte Medizinalrat Dr. med. Adolf Tomfohrde (geb.
24. Januar 1887), der am 1. Dezember 1935 seinen Dienst in Höxter antrat.
Sein Nachfolger wurde am 1. September 1942 Dr. med. Karl Larverseder (geb.
19. Mai 1899 in Fürstenzell/Niederbayern). Er trat mit Ablauf des Jahres
1958 in den vorzeitigen Ruhestand und starb im Dezember 1959.
Kreisarchiv Höxter, A 0 (v. a. zu Personal, Organisation u.
Räumlichkeiten des Gesundheitsamts); Kreisarchiv Höxter, B 1 (v. a.
Klassifikationspunkt "Gesundheitswesen"); Landesarchiv NRW (Abt. OWL), D 102
Höxter; Landesarchiv NRW (Abt. OWL), M 2 Höxter (Klassifikationspunkt
"Gesundheits- und Veterinärwesen")
Im Anschluss an die
Retrokonvertierung des im März 2000 erstellten Findbuchs wurden im Juli 2015
im Hinblick auf eine Veröffentlichung als Online-Findbuch die Datensätze
nach Maßgabe des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen i.d.F.v. 16.09.2014 mit
Sperrvermerken versehen. Zwei Datensätze sind in der Folge (noch) nicht
veröffentlicht (Stand: 20.07.2015).
Ein
beträchtlicher Teil der in dem Bestand enthaltenen Akten und Vorgänge
unterliegt dem ärztlichen Amtsgeheimnis und ist daher vor Ablauf von 60
Jahren nach Entstehung der Unterlagen bzw. dem Schlussjahr der Akte nur
unter besonderer Beachtung des § 7 Abs. 6 des Archivgesetzes
Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) i.d.F.v. 16.09.2014 zu benutzen.
Bei personenbezogenem Archivgut sind ggf. ebenso die in den § 7 (1) Nr.
1-3 und § 7 (6) Nr. 1-4 ArchivG NRW getroffenen Regelungen zu
berücksichtigen.
Höxter, im März 2000/Juli 2015
gez.
Horst-D. Krus/ Ralf-Oliver Kreie
- Reference number of holding
-
A 5
- Extent
-
17,1 lfdm (154 Archivkartons)
- Context
-
Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik) >> A Kreis Höxter (Ämter, Fachbereiche, Abteilungen)
- Date of creation of holding
-
01.01.1894-31.12.1969
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
23.06.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
Kreisarchiv Höxter. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 01.01.1894-31.12.1969