Bestand
Fuldadepartement: Präfektur (Bestand)
Enthält: Der Bestand
enthält Akten, die im wesentlichen den Distrikt Kassel
betreffen. Es sind nur wenige Akten über das gesamte
Departement bzw. über die Distrikte Paderborn und Höxter
vorhanden. Die althessischen Gemeinden westlich der Diemel
gehörten zum Distrikt Höxter, diejenigen östlich der Weser
zum Leinedepartement.
Bestandsgeschichte:
Amtssitz des Präfekten war anfangs der Stadtpalast der
Landgrafen von Hessen-Rheinfels-Rotenburg, später die
ehemalige Hofapotheke. Nach dem Ende des Königreichs wurde
eine 'kurhessische zur Überlieferung und Übernahme der Akten
eingesetzte Kommission', kurz Aktenseparationskommission
genannt, ins Leben gerufen. Ihr Zweck war die Gliederung der
Aktenbestände gemäß den Erfordernissen der restaurierten
Landesherren, darunter Preußens, das 1814 in Kassel eine
eigene 'königlich-preußische zur Auflösung der
Zentralverhältnisse des vormaligen Königreichs Westfalen
bestellte Kommission', kurz Zentralauflösungskommission
genannt, einsetzte. Beide Kommissionen arbeiteten bis zum
Jahre 1819 und untersuchten auch das Fehlen bestimmter Akten;
so wurde festgestellt, daß einige Karten bei einem Ofenbrand
zu westfälischer Zeit verbrannten, während ältere hessische
und paderbornische Akten von den Kindern des letzten
Präfekten Piautaz als Spielmaterial benutzt und zerstört
worden waren. Die in der Präfektur angelegten Akten waren zum
größten Teil in einem heute verschollenen behördlichen
Aktenrepertori-um mit alphanumerischem Signaturschema erfaßt,
wie Aufschriften auf vielen Akten zeigen (z.B. Repos. G Nr.
69-70, Repert. pag. 415 Nr. 16).
Diejenigen Akten,
die von der Separationskommission nicht an andere Staaten
abgegeben wurden, blieben in Kassel. Aus diesem Grunde
enthält der vorliegende Bestand vor allem Akten, die das
gesamte Département oder den Bezirk Kassel betreffen. Nur
wenige beziehen sich auf die Distrikte Höxter und Paderborn.
1873 wurden die Akten ins neue Staatsarchiv Marburg
überführt, wo die Aktentitel bald darauf - nach einer
Verschreibung (1878 statt 1808 bei Nr. 324) möglicherweise
1878 - auf Zettel übertragen wurden. 1940 kamen zwei weitere
Pakete unbekannter Provenienz hinzu (Akzession 1940/30). Eine
abschließende Verzeichnung aller Präfekturakten wurde im März
2000 vorgenommen.
Geschichte des
Bestandsbildners: Artikel 34 und 35 der Verfassung des
Königreichs Westphalen vom 15. November 1807 sahen die
Gliederung des Staates in Departements unter der Leitung von
Präfekten vor. Durch Dekret vom 24. Dezember 1807 wurden die
Einteilung und der geographische Umfang der Departements
festgelegt. Danach bestand das Fuldadepartement aus einem
Teil von Niederhessen, dem Gebiet von Paderborn, dem Gebiet
von Corvey, dem Amt Reckenberg, der Grafschaft
Rietberg-Kaunitz und dem Amt Münden. Departementshauptort
wurde Kassel. Unterteilt wurde das Departement in die
Distrikte Kassel, Höxter und Paderborn:
Der
Distrikt Kassel bestand aus den Kantonen, Fritzlar,
Grebenstein, Gudensberg-Felsberg, Hoof-Niederzwehren,
Hofgeismar-Niedermeiser, Karlshafen, Kassel,
Kaufungen-Waldau, Körle, Melsungen-Gensungen, Münden,
Naumburg, Niedenstein, Obervellmar, Veckerhagen, Wabern,
Wolfhagen-Volkmarsen und Zierenberg.
Im Distrikt
Höxter lagen die Kantone Albaxen, Beverungen-Borgentreich,
Brakel-Vörden, Driburg-Dringenberg, Gehrden, Höxter, Lügde,
Nieheim-Steinheim, Ottenstein, Peckelsheim, Rösebeck,
Trendelburg und Warburg.
Zum Distrikt Paderborn
gehörten die Kantone Atteln-Lichtenau, Büren, Kirchborchen,
Lippspringe, Neuenkirchen, Neuhaus-Delbrück, Paderborn,
Ringboke (heute Boke), Rietberg, Salzkotten, Wiedenbrück und
Wünnenberg.
1811 kam als vierter Distrikt
Bielefeld hinzu, nachdem der größte Teil des
Weserdepartements an Frankreich abgetreten worden war: Die
Kantone des Distrikts Bielefeld waren Bielefeld, Brackwede,
Brockhagen, Heepen, Herford, Schildesche und Vlotho. Vor 1810
bestanden auch die Kantone Bünde, Enger, Halle, Versmold und
Werther, die Frankreich sodann annektierte.
Das
Dekret vom 11. Januar 1808 zur Verwaltungsordnung sah in
jedem Departement neben dem Präfekten einen Generalsekretär
der Präfektur vor, der auch als Stellvertreter des Präfekten
fungierte, einen Präfekturrat und einen
Generaldepartementsrat. Der Präfekturrat sollte im
Fuldadepartement aus vier und der Generaldepartementsrat aus
zwanzig Mitgliedern bestehen.
Nach Paragraph 2
dieses Dekrets war der Präfekt für die gesamte innere
Verwaltung zuständig, namentlich Hoheitssachen, allgemeine
Verwaltung, Polizeisachen, Unterrichts- und
Kultusangelegenheiten, Wirtschaft und Wirtschaftsförderung,
Wege- und Kanalbau, Aufsicht über Arbeitshäuser, Gefängnisse
und Zuchthäuser und das Gesundheitswesen. Ebenso war er
zuständig für das Finanz- und Steuerwesen wie auch
Truppenaushebung und -verpflegung. Mit der Aufhebung aller
noch bestehenden alten Verwaltungseinrichtungen zum 1. April
1808 gingen alle Geschäfte der allgemeinen Verwaltung auf die
Präfekten über, alle streitigen Sachen über Domänen und
Steuerangelegenheiten an die Präfekturräte, die als
Spruchbehörde in Verwaltungsstreitsachen fungierten. Der
Generaldepartementsrat entschied u.a. über die Verteilung der
direkten Steuern, über Departementalausgaben und
-bedürfnisse.
Die Präfekturbehörde des
Fuldadepartements in Kassel bestand aus einem
Generalsekretariat und zwei in Büros unterteilte
Fachabteilungen mit folgenden Arbeitsgebieten: Abt. I/1
Allgemeine Verwaltung und Domänen, Abt. I/2 Finanzen und
öffentliche Bauten, Abt. I/3 Statistik, Bildung, Handel,
Kunst, Kultus und Wohlfahrt, Abt. II/1 Direkte und indirekte
Steuern und Abt. II/2 Militärische Angelegenheiten und
Einrichtungen. Als Präfekten amtierten August Graf von
Hardenberg (1808), Georg Johann von Reimann (1808-1812),
Friedrich Freiherr von Reineck (1812-1813) und Joseph Marie
Piautaz (1813).
Findmittel:
HADIS-Datenbank
- Bestandssignatur
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg, 76 a
- Umfang
-
8,83 MM
- Kontext
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Hessen und Hessen-Kassel >> Königreich Westphalen (1806/07-1813) >> Departemental- und Unterbehörden >> Fuldadepartement
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Literatur: Weidemann, Johannes: Neubau eines Staates. Staats- und verwaltungsrechtliche Untersuchung des Königreichs Westphalen (Schriften der Akademie für Deutsches Recht), Leipzig 1936
Literatur: Almanach Royal de Westphalie, teilweise dt.: Königlich Westphälischer Hof- und Staatskalender, Kassel 1810-1813
Literatur: Bulletin des Lois du Royaume de Westphalie (Gesetz-Bülletin des Königsreichs Westphalen). Kassel 1808-1813
Literatur: Berding, Helmut: Napoleonische Herrschaft zwischen Okkupation und Staatsneubildung. Die Regentschaft in Kassel, in: Staat, Gesellschaft, Wissenschaft. Beiträge zur modernen hessischen Geschichte, hrsg. v. Winfried Speitkamp (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 55), Marburg 1994, S. 7-21
Literatur: Berding, Helmut: Napoleonische Herrschafts- und Gesellschaftspolitik im Königreich Westfalen (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 7), Göttingen 1973
Literatur: Rob, Klaus: Regierungsakten des Königreichs Westphalen 1807-1813 (Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten 2), München 1992
Literatur: Wilhelm Kohl und Helmut Richtering (Bearb.): Das Staatsarchiv Münster und seine Bestände. I, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Münster 1964, S. 129ff.
- Bestandslaufzeit
-
1807-1814
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
27.05.2024, 10:19 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1807-1814