Bestand
Fuldadepartement: Generaleinnehmer im Fuldadepartement (Bestand)
Enthält: Akten der
Generaleinnehmer in den Distrikten Kassel und
Höxter
Geschichte des
Bestandsbildners: Der am Hauptort eines Distrikts ansässige
Generaleinnehmer war gemäß königlicher Verordnung vom 4. März
1808 der Empfänger der im Distrikt von den verschiedenen
Rechnungsführern eingenommenen direkten und indirekten
Steuern, der Domanialeinnahmen aller Art sowie aller
sonstigen dem Staat gehörenden Einkünfte. In Artikel 31 des
königlichen Dekrets vom 26. Dezember 1811 wurde die Absicht
erklärt, die Zahl der Einnehmerstellen auf einen
Generaleinnehmer für jedes Departement zu reduzieren. Zu dem
darin angekündigten Entwurf eines entsprechenden Dekrets ist
es offenbar nicht mehr gekommen.
Findmittel:
HADIS-Datenbank
- Bestandssignatur
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76 i
- Umfang
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0,08 MM
- Kontext
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Hessen und Hessen-Kassel >> Königreich Westphalen (1806/07-1813) >> Departemental- und Unterbehörden >> Fuldadepartement
- Verwandte Bestände und Literatur
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Literatur: Bulletin des Lois du Royaume de Westphalie (Gesetz-Bülletin des Königsreichs Westphalen). Kassel 1808-1813
Literatur: Almanach Royal de Westphalie, teilweise dt.: Königlich Westphälischer Hof- und Staatskalender, Kassel 1810-1813
- Bestandslaufzeit
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1808-1810
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 08:12 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1808-1810