Bestand
Werradepartement: Generaleinnehmer im Werradepartement (Bestand)
Enthält: Akten und
Amtsbücher der drei Generaleinnehmer im
Werradepartement.
Geschichte des
Bestandsbildners: Der am Hauptort eines Distrikts ansässige
Generaleinnehmer war gemäß königlicher Verordnung vom 4. März
1808 der Empfänger der im Distrikt von den verschiedenen
Rechnungsführern eingenommenen direkten und indirekten
Steuern, der Domanialeinnahmen aller Art sowie aller
sonstigen dem Staat gehörenden Einkünfte. An den
Generaleinnehmer lieferten sowohl die
Distriktsdomäneneinnehmer wie auch die durch Dekret vom
6.5.1809 ab 1.6.1809 neu berufenen Kreiseinnehmer der
direkten Steuern.
In Artikel 31 des königlichen
Dekrets vom 26. Dezember 1811 wurde die Absicht erklärt, die
Zahl der Einnehmerstellen auf einen Generaleinnehmer für
jedes Departement zu reduzieren. Zu dem darin angekündigten
Entwurf eines entsprechenden Dekrets ist es offenbar nicht
mehr gekommen.
Findmittel:
HADIS-Datenbank
Bearbeiter: Kli,
2007
- Bestandssignatur
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, 77 l
- Umfang
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0,33 MM
- Kontext
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Hessen und Hessen-Kassel >> Königreich Westphalen (1806/07-1813) >> Departemental- und Unterbehörden >> Werradepartement
- Verwandte Bestände und Literatur
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Literatur: Bulletin des Lois du Royaume de Westphalie, Kassel 1808-1813
Literatur: Almanach Royal de Westphalie, Kassel 1810-1813
- Bestandslaufzeit
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1808-1813
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
27.05.2024, 10:19 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1808-1813