Bestand

Präfektur Hamburg (Bestand)

Erschließungszustand, Umfang: erschlossen
3,6 lfm

Verwandte Verzeichnungseinheiten: übrige Bestände "Französische Zeit"

Vorwort: siehe das bestandsübergreifende Vorwort unter 2.1 Französische Zeit

Eingrenzung und Inhalt: Verwaltungsaufbau und Verwaltungsorganisation; Wahlen zu den Vertretungskörperschaften; Staatsfeiertage; Einführung der Zivilstandsregister; Polizei- und Meldewesen; Beseitigung von Feudalrechten; Übernahme der öffentlichen Kassen und Aufstellung städtischer Budgets; Aufbau des Steuer- und Abgabesystems; Pensionierung von Zivilbediensteten und Militär; Domänen- und Forstverwaltung; Aufbau des Rekrutierungssystems (Konskription); Unterhaltung von Militär und Militärhospitälern; Anlage militärischer Befestigungen; Neuaufbau des Justizwesens; Übersicht über Wohltätigkeits-, Religions- und Bildungsinstitute u.a.


Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: a. Mit dem Senatskonsult Napoléons vom 13. Dez. 1810 wurden die in Norddeutschland bisher militärisch von den Franzosen besetzten Gebiete administrativ dem Kaiserreich Frankreich einverleibt und in die drei Départements Ober-Ems, Weser-Mündungen und Elb-Mündungen gegliedert. Lübeck gehörte hiernach mit seinem Staatsgebiet zum Département der Elb-Mündungen mit Sitz in Hamburg unter einem von Napoléon ernannten Präfekten. Dem Département gehörten vier Unterpräfekturen an, nämlich die Arrondissements Hamburg, Lübeck, Lüneburg und Stade. Dem Präfekten war die Aufsicht über nahezu alle öffentlichen Aufgaben übertragen (Veranlagung, Erhebung und Verteilung von Steuern, Staatsdomänen, Förderung von Wirtschaft und Handel, öffentlicher Unterricht, Kirche, Hospitäler, Armenversorgung, Polizei, Gefängnisse, Verkehrswege, militärische Aushebung). Zur Kontrolle der monokratischen Verwaltung durch den Präfekten existierte 1) ein Präfekturrat aus fünf vom Kaiser ernannten Personen als Verwaltungsgericht, dessen Beschlüsse nur durch den Staatsrat in Paris abgeändert werden konnten, 2) ein aus 24 Personen bestehender General-Départementsrat, dessen Mitglieder zunächst von der Regierungskommission vorgeschlagen und vom Kaiser ernannt, später vom Wahlkollegium des Départements auf 3 Jahre gewählt wurden; sie hatten hauptsächlich über die Verteilung der Steuer- und Abgabenlasten zu entscheiden. Präfekt war zunächst der Holländer Baron de Coningk, dann seit März 1813 Baron de Breteuil. Die Trennung von Verwaltung und Justiz wurde durchgeführt. De facto unterstand allerdings auch die Zivilverwaltung der drei hanseatischen Départements dem Chef der 32. Militärdivision Marschall Louis Nicolas Davout, Herzog von Auerstedt und Prinz von Eckmühl. Nach der zweiten, endgültigen Befreiung Lübecks von der französischen Herrschaft am 5. Dez. 1813 endete auch die Zugehörigkeit zur Präfektur Hamburg.

b. Die hier vorliegenden Akten der Präfektur wurden in der Zeit nach der Befreiung Hamburgs bis zum Jahr 1818 nach Lübeck abgegeben und betreffen nur die Zuständigkeit der Mairie Lübeck. Die übrigen Akten der Präfektur sind in Hamburg 1842 verbrannt.

Bestandssignatur
Archiv der Hansestadt Lübeck, 02.01-3/2

Kontext
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 02 Fremde Behörden und Gerichte >> 02.01 Französische Zeit >> 02.01-03 Zivile Behörden im Kaiserreich Frankreich

Bestandslaufzeit
1811-1813

Weitere Objektseiten
Rechteinformation
Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
Zugangsbeschränkungen
Benutzungsbeschränkung: keine
Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 10:29 MEZ

Objekttyp


  • Bestand

Entstanden


  • 1811-1813

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