Bestand

Landschaft Unterlands (Bestand)

Vorwort: Die in Bayern Landschaft genannte Ständeversammlung entwickelte sich seit dem 13. Jahrhundert. Vor allem der grundbesitzende Adel drang bereits früh auf eine gewisse Beteiligung an Verwaltung und Rechtssprechung. Mit der Ottonischen Handfeste von 1311 wurde ihm die niedere Gerichtsbarkeit auf den eigenen Gütern von dem niederbayerischen Herzog Otto erstmals offiziell zugestanden. Damit war der Weg hin zur Ausbildung der Hofmarken beschritten. Mit der Übernahme niedergerichtischer Kompetenzen kamen im Laufe des 14. Jahrhunderts auch die Prälatenklöster sowie die Städte und Märkte in diesen Kreis, der sich allmählich zu einer einheitlichen "Landschaft" formte. Allerdings blieb der Adel immer die dominierende Kraft und hielt stets mindestens die Hälfte der Sitze und Stimmen. Auch bildete jedes der in dieser Zeit existierenden Teilherzogtümer separate Landschaften aus und selbst nach der Wiedervereinigung Bayerns im Jahre 1505 blieb die Trennung zwischen der Landschaft Oberlands (des ehemaligen Herzogtums Bayern-München) und der des Unterlands des früheren Landshuter Teilherzogtums zumindest auf der Verwaltungsebene weiter bestehen, zumal es unterschiedliche Privilegien und Rechtsverhältnisse gab. Eine Versammlung aller Mitglieder der Stände (Landtag) konnte nicht von sich aus erfolgen sondern wurde von dem Landesherrn einberufen, was zunehmend seltener und 1669 zum letzten Mal geschah. Seit 1420/30 existierte aber ein ständiger Ausschuss (Landschaftsverordnung), um den herum sich eine eigene Verwaltungskörperschaft mit dem Landschaftskanzler an der Spitze bildete. Der in Landshut ansässige Ausschuss der Landschaft Unterlands tagte seit dem späten 16. Jh. in dem repräsentativen Landständehaus in der Altstadt schräg gegenüber der Martinskirche.
Aufgabe dieses Ausschusses war neben der Koordinierung der landständigen Mitarbeit an der Regierung und der Wahrung von deren Rechten vor allem die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern, die die Landschaft von allen Landesuntertanen erhob und einzog. Diese Hoheit über das Steuerwesen stellte ihr wichtigstes Privileg gegenüber der herzoglichen bzw. kurfürstlichen Verwaltung dar und galt bis zu ihrer Auflösung zu Beginn des 19. Jahrhunderts.
Die Serie der landschaftlichen Amtsbücher und Rechnungen spiegelt vor allem die Tätigkeit dieses Ausschusses sowie die der landschaftlichen "Unterbehörden" wie Aufschlags- oder Landsteuerämter wieder. Neben zahlreichen Steuerbüchern (die, im Gegensatz zu den Hauptsteuerbeschreibungen, auch Hofmarken betreffen können) bilden die Bayerischen Landtagsverhandlungen und -beschreibungen von 1512 bis 1612 einen wichtigen Teil dieses Bestandes.

Reference number of holding
Staatsarchiv Landshut, Landschaft Unterlands Landschaft Unterlands (Rep. 286)
Extent
1708
Language of the material
deutsch

Context
Staatsarchiv Landshut (Archivtektonik) >> Archivtektonik des Staatsarchivs Landshut >> I. Ältere Bestände (Herzoglich/kurfürstlich bayerische und landständische Behörden des 16. - 18. Jahrhunderts) >> D. Landschaft Unterlands
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Hinweis: Das hier vorliegende Findbuch umfasst nur die Amtsbücher, nicht die Akten und Urkunden des Bestandes. Die Hauptsteuerbeschreibungen sind separat im Bestand "Landschaft Unterlands Hauptsteuerbeschreibungen (Rep. 290)" erfasst.

Provenance
Landschaft Unterlands (Rep. 286)
Date of creation of holding
1311-1811

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Last update
02.05.2023, 9:19 AM CEST

Data provider

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Object type

  • BestandAmtsbücher, Register und Grundbücher

Associated

  • Landschaft Unterlands (Rep. 286)

Time of origin

  • 1311-1811

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