Archivale

Strafbarkeit falscher Angaben über rüstungswirtschaftlich wichtigen Bedarf oder Vorrat.

Durch Verordnung vom 21.03.1942 und Durchführungsverordnung des Reichsministers der Justiz vom 25.04.1942 hat der Führer zum Schutz der Rüstungswirtschaft bestimmt, dass mit Zuchthaus, in schweren Fällen mit dem Tode bestraft wird, wer vorsätzlich falsche Angaben über den Bedarf oder den Bestand an Arbeitskräften oder über den Bedarf oder über die Vorräte, die Erzeugung und den Verbrauch an für die Rüstungswirtschaft wichtigen Rohstoffen, Materialien, Erzeugnissen, Maschinen oder Geräte macht und dadurch die Bedarfsdeckung.

Archivaliensignatur
0.4, 075/0213a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 30
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: Tagebuchnummer 882/42 A 3
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Der Beauftragte für den Vierjahresplan, Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft, Reichsminister Speer
Laufzeit
28.04.1942

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Der Beauftragte für den Vierjahresplan, Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft, Reichsminister Speer

Entstanden

  • 28.04.1942

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