Archivale
Strafbarkeit falscher Angaben über rüstungswirtschaftlich wichtigen Bedarf oder Vorrat.
Durch Verordnung vom 21.03.1942 und Durchführungsverordnung des Reichsministers der Justiz vom 25.04.1942 hat der Führer zum Schutz der Rüstungswirtschaft bestimmt, dass mit Zuchthaus, in schweren Fällen mit dem Tode bestraft wird, wer vorsätzlich falsche Angaben über den Bedarf oder den Bestand an Arbeitskräften oder über den Bedarf oder über die Vorräte, die Erzeugung und den Verbrauch an für die Rüstungswirtschaft wichtigen Rohstoffen, Materialien, Erzeugnissen, Maschinen oder Geräte macht und dadurch die Bedarfsdeckung.
- Archivaliensignatur
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0.4, 075/0213a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 30
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: Tagebuchnummer 882/42 A 3
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Abschrift
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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Der Beauftragte für den Vierjahresplan, Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft, Reichsminister Speer
- Laufzeit
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28.04.1942
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Der Beauftragte für den Vierjahresplan, Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft, Reichsminister Speer
Entstanden
- 28.04.1942