Archivale
Strafbarkeit falscher Angaben über rüstungswirtschaftlich wichtigen Bedarf oder Vorrat.
der Rüstungswirtschaft gefährdet. Diese Verordnung gilt auch für die Bauwirtschaft, weil durch unnötigen Bau und durch nicht notwendige Anforderungen von Arbeit und Material der Rüstung Kräfte und Materialien entzogen werden. Die Anmeldung eines Bedarfs an Arbeitskräften oder Material für kriegswirtschaftlich nicht unbedingt erforderliche Bauten ist künftig strafbar. Für kriegswichtige Bauvorhaben sind überhöhte Anforderungen strafbar. Die Strafe trifft nicht nur Auftraggeber, Betriebsführer der bauausführenden Firma, sondern auch Dienststellenleiter, Beamte und Angestellte, die für Baubedarfsträger...
- Reference number
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0.4, 075/0214a
- Former reference number
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former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 30
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: Tagebuchnummer 1882/42 A 3
- Formal description
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Art: Fotokopie einer Abschrift
- Notes
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Fortsetzung von Folio 30 fehlt
- Context
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
- Holding
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Date of creation
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28.04.1942
- Other object pages
- Provenance
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Der Beauftragte für den Vierjahresplan, Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft, Reichsminster Speer
- Last update
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02.06.2025, 9:19 AM CEST
Data provider
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 28.04.1942