Archivale

Strafbarkeit falscher Angaben über rüstungswirtschaftlich wichtigen Bedarf oder Vorrat.

der Rüstungswirtschaft gefährdet. Diese Verordnung gilt auch für die Bauwirtschaft, weil durch unnötigen Bau und durch nicht notwendige Anforderungen von Arbeit und Material der Rüstung Kräfte und Materialien entzogen werden. Die Anmeldung eines Bedarfs an Arbeitskräften oder Material für kriegswirtschaftlich nicht unbedingt erforderliche Bauten ist künftig strafbar. Für kriegswichtige Bauvorhaben sind überhöhte Anforderungen strafbar. Die Strafe trifft nicht nur Auftraggeber, Betriebsführer der bauausführenden Firma, sondern auch Dienststellenleiter, Beamte und Angestellte, die für Baubedarfsträger...

Reference number
0.4, 075/0214a
Former reference number
former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 30
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: Tagebuchnummer 1882/42 A 3
Formal description
Art: Fotokopie einer Abschrift
Notes
Fortsetzung von Folio 30 fehlt

Context
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
Holding
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Date of creation
28.04.1942

Other object pages
Provenance
Der Beauftragte für den Vierjahresplan, Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft, Reichsminster Speer
Last update
02.06.2025, 9:19 AM CEST

Data provider

This object is provided by:
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 28.04.1942

Other Objects (12)