Bestand

Kirchengemeinde Medebach (Bestand)

Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Medebach (Ev. Kirchenkreis Arnsberg) wurde 1985 und 2019 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 327 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1829 bis 2005. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.303, Lagerungsort für die Kirchenbücher ist der Bestand 8.3.Gut dokumentiert ist die Gründungsphase der Diaspora-Kirchengemeinde. 1804 zogen die ersten evangelischen Familien nach Medebach, um 1830 entwickelte sich der Wunsch nach einem Pfarrer und einer eigenen Kirche am Ort. Am 30. April 1836 verfügte die Königliche Regierung in Arnsberg die Einrichtung des evangelischen Gottesdienstes in Medebach (LkA EKvW 4.303 Nr. 1). Am 22. Januar 1837 hielt der Pfarramtskandidat Eduard Höpken seine Antrittspredigt während des Gottesdienstes im "Türkensaal" des evangelischen Gasthofs Schetter. Mit diesem Ereignis erklärte sich die evangelische Kirchengemeinde der Stadt Medebach und Umgebung als förmlich konstituiert. Durch großzügige Spenden und Hilfe der Gustav-Adolf-Stiftung konnte 1839-1840 eine kleine Kirche gebaut werden, Turm und Glocken kamen später dazu.Ausführlich behandeln die Akten die Angelegenheiten der evangelischen Schule in Medebach. 1866 wurde durch Pfarrer Jerxsen eine öffentliche evangelische Elementarschule, 1877 in eine evangelische Privatschule umgewandelt, errichtet. Die Akten geben Auskunft über die Besetzung der Lehrerstellen und den Ablauf des Schulunterrichts, erhalten u.a. Stundenpläne, Rechnungssachen, schulstatistische Erhebungen.Einen Schwerpunkt der Überlieferung bildet die Materialsammlung zur Geschichte der Kirchengemeinde, die überwiegend im Zuge der Vorbereitung des 150-jährigen Jubiläums der Kirchengemeinde und des Kirchbaues zusammengetragen wurde. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.303 Nr. … (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Bielefeld, im August 2019Anna Warkentin Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl): Geschichte und Gegenwart: Evangelische Kirchengemeinde Medebach 1837-1990, Korbach 1990, 136 S.Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den An-fängen bis zur Gegenwart, Bd. 2: Ibbenbüren bis Rünthe. - Bielefeld: Verlag für Regionalge-schichte und Luther-Verlag, 2017. - S. 399-409.

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Medebach (Ev. Kirchenkreis Arnsberg) wurde 1985 und 2019 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 327 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1829 bis 2005. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.303, Lagerungsort für die Kirchenbücher ist der Bestand 8.3.
Gut dokumentiert ist die Gründungsphase der Diaspora-Kirchengemeinde. 1804 zogen die ersten evangelischen Familien nach Medebach, um 1830 entwickelte sich der Wunsch nach einem Pfarrer und einer eigenen Kirche am Ort. Am 30. April 1836 verfügte die Königliche Regierung in Arnsberg die Einrichtung des evangelischen Gottesdienstes in Medebach (LkA EKvW 4.303 Nr. 1). Am 22. Januar 1837 hielt der Pfarramtskandidat Eduard Höpken seine Antrittspredigt während des Gottesdienstes im "Türkensaal" des evangelischen Gasthofs Schetter. Mit diesem Ereignis erklärte sich die evangelische Kirchengemeinde der Stadt Medebach und Umgebung als förmlich konstituiert. Durch großzügige Spenden und Hilfe der Gustav-Adolf-Stiftung konnte 1839-1840 eine kleine Kirche gebaut werden, Turm und Glocken kamen später dazu.
Ausführlich behandeln die Akten die Angelegenheiten der evangelischen Schule in Medebach. 1866 wurde durch Pfarrer Jerxsen eine öffentliche evangelische Elementarschule, 1877 in eine evangelische Privatschule umgewandelt, errichtet. Die Akten geben Auskunft über die Besetzung der Lehrerstellen und den Ablauf des Schulunterrichts, erhalten u.a. Stundenpläne, Rechnungssachen, schulstatistische Erhebungen.
Einen Schwerpunkt der Überlieferung bildet die Materialsammlung zur Geschichte der Kirchengemeinde, die überwiegend im Zuge der Vorbereitung des 150-jährigen Jubiläums der Kirchengemeinde und des Kirchbaues zusammengetragen wurde.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.303 Nr. (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).
Bielefeld, im August 2019
Anna Warkentin
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
Geschichte und Gegenwart: Evangelische Kirchengemeinde Medebach 1837-1990, Korbach 1990, 136 S.
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den An-fängen bis zur Gegenwart, Bd. 2: Ibbenbüren bis Rünthe. - Bielefeld: Verlag für Regionalge-schichte und Luther-Verlag, 2017. - S. 399-409.

Bestandssignatur
4.303

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.21. Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein

Bestandslaufzeit
1829 - 2005

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1829 - 2005

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