Archivale

Bestandbrief

Regest: Die Brüder Enßlin u. Jörg Güder, Söhne Conrat Güders selig, zu Undingen gesessen, bekennen für sich u. ihre Erben, dass sie von Bernhardt Blaw, genannt Roggenbühel, u. Jörg Bächt, unser Frauen u. der Heiligen Pflegern zu Reutlingen, zu ihr beider Lebzeit u. nicht länger bestanden haben den Heiligen - Hof zu Undingen mit allen seinen Rechten, Gewohnheiten u. Zugehörden. Die eine Hälfte hat vormals ihr Vater Conrat Güder selig von den Heiligenpflegern zu Reutlingen zu Lehen gehabt. Die andere Hälfte haben sie (die Heiligenpfleger) kürzlich von Aulbrecht Pflumer von Mälchingen gekauft, dem sie von seiner Hausfrau, der Petrin selig, zugefallen ist. Zu dem Hof gehören: Haus und Hof, eine Scheuer, ein Kornhaus, eine Hofraite und ein Garten daran, der ungefähr 1/2 Mannsmahd gross ist. Ferner 34 Juchart Ackers u. 2 Stränglein (= Streifen) u. 16 1/2 Mannsmahd Wiesen u. 1 Hofstatt, 1/2 Viertel gross. Sie haben den Hof zu ihr beiden Leben bestanden um 4 Scheffel, 2 Simri Vesen, 6 Scheffel 2 Simri Haber, 4 Schilling Heller stäter jährl. Gült, auf St. Martins Tag nach Reutlingen zu liefern. Aus dem Hof gehen ausserdem den Heiligen zu Undingen 16 1/2 Schilling Heller an die Meß, die sie (die Brüder Güder) auch jährlich zu geben haben. Es ist auch bestimmt worden, dass sie den Hof mit Zugehörde nicht zerteilen, sondern gemeinsam bauen, in Ehren u. in rechtem Bau halten sollen, wie es einem solchen Gut ziemt. Wenn ein Bruder vor dem andern von Todes wegen abgeht, so soll der überlebende den Hof allein bauen. Wenn aber beide gestorben sind, so dass keiner von beiden mehr am Leben ist, so ist der Hof den Heiligen wieder ledig u. los, u. ihre Erben sind der Vesen- und Habergült entladen. Nur wenn sie (die Brüder Güder) noch etwas an alter Gült schuldig geblieben wären, dann wären die Erben verpflichtet, sie zu entrichten, Wenn sie (die Brüder) Söhne hinterlassen, die dazu tauglich u. geschickt sind, so sollte man ihnen den Hof eher gönnen, wenn anders sie soviel davon geben wollen wie andere.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Benedict Dinckhel u. Hans Banmillers W.

Archivaliensignatur
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1105
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Die Siegel fehlen, sind abgeschnitten.

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Conrat Ungelter u. Jos Kaser, Richter zu Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1460 März 10, Gutentag (= Montag) vor St. Gregorien Tag in der Fasten

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1460 März 10, Gutentag (= Montag) vor St. Gregorien Tag in der Fasten

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