Archivale

Bestandbrief

Regest: Hans Schnider von Bühel und daselbst gesessen bekennt, daß er von Cunz Äpplin von Bernloch als Erblehen bestanden (= gepachtet) hat dessen Hof und Gut mit dem Hölzlin (= Gehölz) zu Bühel mit allen Rechten, Nutzen, Gewohnheiten und Zugehörden, wie dieser die von Junker Wernher Hurmbogen erkauft hat, um 17 Malter Vesen und 10 Malter Haber Tübinger Meß, Kaufmannsgut (= besonders gute Ware). Diese Gült ist dem Cunz Äpplin jährlich auf St. Martins Tag nach Rotemburg oder Tübingen entsprechend seinem Bescheid abzuliefern in seinen Kasten. Außerdem hat Schnider jährlich 5 Schilling Heller Wieszins, 60 Eier und 2 Herbsthühner zu geben. Dem Junker Wernher Hurmbogen gehen zu Vogtrecht 4 Viertel Haber und 1 Fasnachthenne. Schnider und seine Erben sollen Hof und Güter in guten Ehren halten. Was an Stroh von dem Hofe kommt, davon sollen sie Mist machen und auf die Äcker des Hofs führen. Wenn er oder seine Erben diese Abmachungen nicht einhalten, dann haben Äpplin und seine Erben das Recht, den Schnider oder seine Erben darum anzugreifen an all ihrer Habe. Sollte ein Gericht zu Bühel feststellen, daß sie den Hof gefährden wollen, indem sie ihn wüst liegen lassen, so haben Cunz Äpplin oder seine Erben das Recht, ihnen den Hof wieder zu nehmen. Wenn Schnider den Hof bei Lebzeiten aufgeben oder verkaufen will, so hat er 3 Pfund Heller Weglöse zu geben. Der, der den Hof kauft, soll ihn von Äpplin oder seinen Erben empfahen und 3 Pfund Handlohn geben. Wenn Schnider bis zu seinem Tode den Hof behält, dann haben seine Erben dem Äpplin nur 1 Pfund Weglöse zu geben. Sie sollen den Hof dann von Äpplin oder seinen Erben empfangen und nur 1 Pfund Handlohn zu bezahlen haben. Diese Bestimmungen sollen zu ewigen Zeiten eingehalten werden.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Item an hierin verschriebner Gült hat M. Renthard (?) Linck, Pfarrherr zu Oberstetten, und seine Erben jährlich 5 mtr (= Malter) 8 Viertel Vesen, 3 mtr 4... Haber, 10 Pfennig an Geld und 20 Eier einzunehmen und zu empfahen. Bezeug ich, M. Benedict Gretzinger, Stadtschreiber zu Reutlingen, mit dieser meiner Handschrift.
Actum auf Freitag vor Johannis Baptiste anno (15)44.
Jetzo Michael Wanner, Schultheiß zu Bühel.

Archivaliensignatur
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1100
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): beide Siegel fehlen, sind abgeschnitten

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Ulrich Huber und Heinrich Lutz, Bürger und Richter zu Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1457 Februar 23, St. Mathis Tag Aubent (= Tag vor St. Mathis Tag)

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1457 Februar 23, St. Mathis Tag Aubent (= Tag vor St. Mathis Tag)

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