AV-Materialien

Gespräch mit Claudia Hübner und Brigitte Wimmer über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Paragraphen 218

WIMMER: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Paragraphen 218 ist scheinheilig und zeugt von Doppelmoral. Dadurch wird kein einziger Schwangerschaftsabbruch verhindert. Das Urteil ist ein Schlag in das Gesicht der Frauen. Es nützt nur den informierten und wohlhabenden Frauen. HÜBNER: Das Urteil ist ein Schritt nach vorne, da die Entscheidung nun bei der Frau liegt und die Strafbarkeit abgeschafft wurde. WIMMER: Die Frauen, die Kinder bekommen wollen, brauchen vor allem die zwei zentralen Angebote Lebensperspektiven für sich selber und ihre Kinder. HÜBNER: Die Beratung steht im Mittelpunkt des Urteils. Dies ist ein positives Zeichen für die Frauen. Ein ambulanter Abbruch ist weiterhin möglich. WIMMER: Das Urteil ist ein Rückschritt, ein Rückfall in die 50er Jahre.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 D931019/114
Umfang
0:18:25; 0'18

Kontext
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993 >> Mai
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993

Indexbegriff Sache
Partei: CDU: Schwangerschaftsabbruch
Partei: SPD: Schwangerschaftsabbruch
Prozess: Urteil
Schwangerschaft: Schwangerschaftsabbruch

Laufzeit
29. Mai 1993

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:52 MEZ

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Objekttyp

  • AV-Materialien

Entstanden

  • 29. Mai 1993

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