Urkunde

Es wird bekundet, dass Wolfgang [Dietrich von Eugisheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, sich mit den Brüdern Georg und Maximilian von L...

Archivaliensignatur
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Urk. 75, 1558
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... am Montag den ein und dreissigstenn Augusti anno funffzehenhundert funffzigk eins

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass Wolfgang [Dietrich von Eugisheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, sich mit den Brüdern Georg und Maximilian von Lautter sowie deren Vettern, den Brüdern Philipp, Hilbrecht, Anton, Johann, Engelbrecht und Dietrich auf einen Vergleich wegen der Äcker in Mittelkalbach geeinigt hat. Die Bewohner dieser Äcker haben diese bewirtschaftet und sind den von Lautter zinspflichtig. Abt Wolfgang hat neben dem Vogt, Zentgraf und den Schultheißen von Neuhof die zwei Bauern Marx Heil und Lorenz (Laurentz) Scheffer als Vertreter benannt. Die von Lautter haben Lorenz (Laurentz) Kress und Johann (Henn) Ditz benannt. Alle haben die umstrittenen Äcker selbst besichtigt. Folgende Dinge sind beschlossen worden: Von den Äckern auf dem Lerchenberg soll Georg (Jorg) Kress den von Lautter jährlichen den Zehnten zahlen für den Acker, den er mit Nikolaus (Klaus) Rem in Niederkalbach getauscht hat. Einhard Scheffer zahlt jetzt für seinen Garten in Ellers fünfeinhalb Maß; zuvor hat er für seinen Acker in der Bubenstube, der an den Acker von Konrad (Cuntz) Steib grenzt, für elf Beete den Zehnt gezahlt. Nikolaus (Klaus) Scheffer zahlt für seine Gärten und Wiesen mit dem Hof von Johann (Henn) Rosenlecher acht Maß und drei Metze; vorher hat er an Marx Heil den Zehnt für seinen Acker in der Bubenstube, bis auf zwei Beete, gezahlt. Johann Dorn (Dornhans) hat fünf Maß gezahlt, Nikolaus (Klaus) Rosenlecher zweieinhalb Maß, Konrad (Cuntz) Heil zweieinhalb Maß, Nikolaus (Klaus) Steib für eine Wiese zweieinhalb Maß, insgesamt zwölfeinhalb Maß, die für Nikolaus (Klaus) Steibs Acker auf dem Schaflager hinter der Treibe, insgesamt 17 Beete neben denen von Georg Kress, gezahlt wurden. Jetzt soll dafür der Zehnt gezahlt werden. Die Schäferei zahlt für die Hofreite und den Garten sieben Maß. Konrad Steib und der Schultheiß zahlen für ihre zwei Gärten drei Maß. Georg Kress hat eine Kälberweide und Wiesen beim Blankenbach; dafür muss er für zwei Äcker auf dem Schaflager bei der Treibe den Zehnt zahlen. Der Wirt Nikolaus (Klaus) Ruppel zahlte für eine Scheune den Zehnt; jetzt soll er jährlich einen Sommerhahn oder einen Schilling zahlen. Der Wagner Johann (Hans) Heil hat zwei Scheunen, eine zum Teil auf der Gemeindewiese; anstatt des Zehnten soll er jährlich zwei Sommerhähne oder zwei Schilling zahlen. Johann Maul (Maulhenn) soll anstatt des Zehnt für seinen Krautgarten jährlich einen Sommerhahn zahlen. Die genannten Äcker sollen im Beisein von drei Vertretern der von Lautter gekennzeichnet werden. Die Nachbarn, die Äcker im Zehnt haben, die sie zur Weide (hutwayde) gemacht haben, sollen diese wie versprochen wieder zu Äckern machen. Der Vergleich wird mit Zustimmung beider Parteien geschlossen. Beide versichern, sich an alle Vereinbarungen zu halten. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)

Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Wolfgang, Georg von Lautter, Maximilian von Lautter

Bemerkungen
Laut einem von späterer Hand beigelegten Blatt haben Untertanen Fuldas Äcker bebaut, die den von Lautter zinspflichtig sind.

Bestand
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Kontext
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1551-1560

Laufzeit
1551 August 31

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 09:39 MEZ

Objekttyp


  • Urkunde

Entstanden


  • 1551 August 31

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