Baudenkmal

Liederbach, Bahnstraße 5, Bahnstraße 5a, Bahnstraße 5b, Bahnstraße 5c, Bahnstraße 7, Bahnstraße 7a, Bahnstraße 7b

Von der ehemaligen Obermühle des 18. Jahrhunderts mit ihren Nebengebäuden blieben der westliche Teil der Umfassungsmauer aus Taunusschiefer, das seitliche Tor und das überdachte Torhaus im Norden mit Fachwerknebengebäuden erhalten. Das westliche Hoftor mit Überdachung auf reich profiliertem Gesims sowie der Inschrift IAG 1808 auf einem Quaderstein.Diese Sachteile sind insbesondere aus historischen Gründen von Bedeutung. Von der technischen Ausstattung der Obermühle blieb das Mahlwerk erhalten.Das Objekt ist aus künstlerischen, geschichtlichen und technischen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.

Bahnstraße 7, Mauer und Tor | Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Rechte vorbehalten - Freier Zugang

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Land
Hessen
Kreis
Main-Taunus-Kreis
Ort
Liederbach
Ortsteil
Oberliederbach
Straße und Hausnummer
Bahnstraße 5, Bahnstraße 5a, Bahnstraße 5b, Bahnstraße 5c, Bahnstraße 7, Bahnstraße 7a, Bahnstraße 7b
Bezeichnung
Sachteile: Mauer mit Torhaus und Fachwerkgebäuden

Rechteinformation
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Letzte Aktualisierung
19.03.2021, 11:49 MEZ

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