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Caput XXXII. Ob und was Gestalten sich ein Vormunder selbst bezahlt machen könne? - Caput XXXIII. Wann/ und was Gestalten ein Vormunder sein Pfleg- Kind, ...

Caput XXXII. Ob und was Gestalten sich ein Vormunder selbst bezahlt machen könne? - Caput XXXIII. Wann/ und was Gestalten ein Vormunder sein Pfleg- Kind, ...

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Blumblacher, Christoph. - Libellus De Tutelis : Darinnen tam theoric`e, quam practice gründlich außgeführt wird, wie und was Gestalten die Pupillen in- und ausser Gericht durch die Obrigkeiten und Vormunder zu beobachten und zu beschützen. Allen denen, welche in Foro und Studiis versiren, und insonderheit denen Obrigkeiten, Richtern, Advocaten, Gerichts-Procuratorn, und Vormundern sehr nutzlich, und nothwendig

Erschienen
1741 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:56 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1741 -

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