Abschnitt
Caput I. Vom Namen der Vormundr und Gerhaben, ... - Caput V. Wer im Testament für ein Vormunder gegeben werden kan, ...
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Blumblacher, Christoph. - Libellus De Tutelis : Darinnen tam theoric`e, quam practice gründlich außgeführt wird, wie und was Gestalten die Pupillen in- und ausser Gericht durch die Obrigkeiten und Vormunder zu beobachten und zu beschützen. Allen denen, welche in Foro und Studiis versiren, und insonderheit denen Obrigkeiten, Richtern, Advocaten, Gerichts-Procuratorn, und Vormundern sehr nutzlich, und nothwendig
- Erschienen
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1741 -
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:52 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1741 -