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Urfehde

Regest: Adam Bandtlen, Bürger zu Reuttlingen, bekennt, dass er von dem jüngst hingerichteten Hans Rem, gewesenem Beckenknecht im hiesigen Spital, in der Zeit seiner Bedienstung und wenn er in der Spitalmühle gemahlen hat, 3mal etwa 3 Simri Kern, desgleichen von dem ebenfalls hingerichteten Jörg Riethammer etlich wenig Musmehl und gegerbte Gerste, was die Genannten dem Spital wider Pflicht dem Spital diebisch entwendet hatten, empfangen und für seine Haushaltung gebraucht hat. Er ist deshalb in Haft gekommen und ist noch darin und hätte verdient, dass man ihn nach dem Recht abstrafte. Die Herren haben ihm aber die Strenge des Rechts erlassen und ihm Gnade bewiesen dergestalt, dass er eine Geldbusse von 21 fl und dazu alle Kosten während seiner Haft für Atzung (= Verpflegung), Turmlöse (= Kaution, die vom Gefängnis befreit) und anderes erstatten soll. Darauf ist er aus dem Gefängnis entlassen worden. Er hat die auferlegte Strafe dankbar angenommen und versprochen, sich wegen der Haft und was ihm darin begegnet ist, an niemand zu rächen. Würde er gegen diese Urfehde handeln, so soll er der Gebühr nach gestraft werden, und nichts soll ihn dagegen schützen.

Reference number
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7602
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Bemerkungen: vgl. Deutsches Geschl.-Buch Bd 34 S. 5

Genetisches Stadium: Or.; Konz.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 22 Urgichten
Holding
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Date of creation
(1616 wahrscheinlich November, ohne Datum)

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • (1616 wahrscheinlich November, ohne Datum)

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