Archivale
Urfehde
Regest: Barbara, Witib des Stefan Hipp selig zu Wannweil Reuttlinger Gebiets, bekennt folgendes:
Sie ist am 4. August 1603 von Bürgermeister und Rat zu Reutlingen aus genugsamen Ursachen verhaftet und in der Güte und peinlich befragt worden. Sie wären befugt gewesen, sie wegen vorhandenen Verdachts in ewigem Gefängnis zu halten und von andern Leuten abzusondern. Sie haben aber die Barmherzigkeit dem strengen Recht vorgezogen. Sie soll, aus dem Gefängnis entlassen, ihr Heimwesen in Wannweil wieder antreten, sich still, einsam und eingezogen im Flecken Wannweil und dessen Gebiet aufhalten. Wenn sie das nicht täte, soll sie der Rat darum strafen. Wegen des Vorgeloffenen (= Geschehenen) will sie sich nie an irgend jemand rächen. Sollte sie die Urfehde übertreten, so soll der Rat jederzeit des jetzigen verloffenen Handels gedenken, Neues und Altes zusammenrechnen und sie nach Verschulden darum strafen.
- Archivaliensignatur
-
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7559
- Formalbeschreibung
-
Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Eustachius Vietz, Papiermacher
Siegel (Erhaltung): Papiersiegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
-
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 22 Urgichten
- Bestand
-
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
- Laufzeit
-
1603 September 7
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1603 September 7