Archivale

Urfehde

Regest: Barbara, Witib des Stefan Hipp selig zu Wannweil Reuttlinger Gebiets, bekennt folgendes:
Sie ist am 4. August 1603 von Bürgermeister und Rat zu Reutlingen aus genugsamen Ursachen verhaftet und in der Güte und peinlich befragt worden. Sie wären befugt gewesen, sie wegen vorhandenen Verdachts in ewigem Gefängnis zu halten und von andern Leuten abzusondern. Sie haben aber die Barmherzigkeit dem strengen Recht vorgezogen. Sie soll, aus dem Gefängnis entlassen, ihr Heimwesen in Wannweil wieder antreten, sich still, einsam und eingezogen im Flecken Wannweil und dessen Gebiet aufhalten. Wenn sie das nicht täte, soll sie der Rat darum strafen. Wegen des Vorgeloffenen (= Geschehenen) will sie sich nie an irgend jemand rächen. Sollte sie die Urfehde übertreten, so soll der Rat jederzeit des jetzigen verloffenen Handels gedenken, Neues und Altes zusammenrechnen und sie nach Verschulden darum strafen.

Archivaliensignatur
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7559
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Eustachius Vietz, Papiermacher

Siegel (Erhaltung): Papiersiegel vorhanden

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 22 Urgichten
Bestand
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Laufzeit
1603 September 7

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1603 September 7

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