Anleitung | Jagdliteratur
Der vorsichtige und erfahrne Schütze und Jäger auf die Scheiben, Lauf und Flug, oder deutlicher Unterricht vom Schiessen, von der Beschaffenheit des Gewehrs, und überhaupt von allen dazu nöthigen Wissenschaften : Nebst einem Anhang von zerschiedenen raren und wenig bekannten Künsten welche bey dem Schiessen gebraucht werden
- Weitere Titel
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Der vorsichtige und erfahrne Schütze und Jäger auf die Scheiben, Lauf und Flug
Pflug Schießen nötigen
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Oecon. 1576
- VD18
-
VD18 1188987X
- Maße
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8°
- Umfang
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8 ungezählte Seiten, 184 Seiten, 1 gefaltetes Blatt Tafel
- Ausgabe
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Neu verbesserte Auflage
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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7 Illustrationen
Verfasser ermittelt in Meusel, J. G.: Lexikon der vom Jahr 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller. Band. 13. 1815.
Frankfurt und Leipzig sind Messorte
Rückseite des Titelblatts unbedruckt
Enthält 1 Kupferstichtafel mit 7 Illustrationen
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Frankfurt und Leipzig ; [Tübingen]
- (wer)
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bey Johann Georg Cotta
- (wann)
-
1760.
- Urheber
- Beteiligte Personen und Organisationen
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10298946-9
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:38 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Jagdliteratur
- Anleitung
Beteiligte
- Stahl, Johann Friedrich
- Cotta von Cottendorf, Johann Georg
- bey Johann Georg Cotta
Entstanden
- 1760.
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Heinrich Wilhelm Döbels Eröffnete Jäger-Practica, Oder Der wohlgeübte und Erfahrne Jäger : Darinnen Eine vollständige Anweisung zur gantzen Hohen und Niedern Jagd-Wissenschafft in III. Theilen enthalten: Im I. Theile wird gehandelt: 1) Von denen Eigenschafften der wilden Thiere und Vögel... Im II. Theile sind enthalten: 1) Die Jagd-Requisita ... Im III. Theile wird vorgestellet: Die Beschaffenheit derer Holtzungen ... Nebst einem Doppelten Anhange, 1) von besondern zum edlen Weidwerck gehörigen Wissenschafften, 2) ingleichen von der Fischerey. Alles aus vieljähriger eigenen Praxi gründlich und deutlich gezeigt, mit vielen Kupffern und Grund-Rissen

Jag- und Forst-Recht/ Das ist: Underricht/ Wie Chur- und Fürstlicher Lande/ auch Graff- und Herrschafften/ und anderere Obrigkeiten/ Gebiet und Verhawung der Wälde und Gehöltz/ auch Wildbahnen/ Fischereyen/ und was solchem anhangt/ nach Käyserlichen und Fürstlichen gemeynen Rechten/ Gebrauch und Gelegenheit/ in guter Ordnung zuhalten/ und in bester Form anzurichten : Weiter seynd hierzu kommen etliche gute Consilia, wie sie in etlichen an dem Hochlöblichen Käyserlichen Cammergericht Rechthängigen Sachen/ dieser Materien referirt/ und mit Urtheil sind entscheyden worden ; Sampt etlichen guten Collectaneen/ dergleichen hievor nie gedruckt seynd
