Anleitung | Jagdliteratur | Monografie
Der vorsichtige und erfahrne Schütze und Jäger auf die Scheiben, Lauf und Flug, Oder deutlicher Unterricht vom Schiessen, von der Beschaffenheit des Gewehrs, und überhaupt von allen dazu nöthigen Wissenschaften : Nebst einem Anhang von zerschiedenen raren und wenig bekannten Künsten, welche bey dem Schiessen gebraucht werden
- Alternative title
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Der vorsichtige und erfahrne Schütze und Jäger auf die Scheiben, Lauf und Flug
- Location
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 90990137
- Extent
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[8] Seiten, 184 Seiten, [1] gefaltetes Blatt Tafel : 7 Illustrationen ; 8°
- Edition
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Neue verbesserte Auflage
- Language
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Deutsch
- Notes
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DE-7:Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2024. TIFF, Vers.6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
- Creator
- Contributor
- Published
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Franckfurt und Leipzig ; [Tübingen] : bey Johann Georg Cotta , 1755
- Last update
-
26.05.2025, 3:52 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Jagdliteratur ; Anleitung ; Monografie
Associated
Time of origin
- Franckfurt und Leipzig ; [Tübingen] : bey Johann Georg Cotta , 1755
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Der vorsichtige und erfahrne Schütze und Jäger auf die Scheiben, Lauf und Flug, oder deutlicher Unterricht vom Schiessen, von der Beschaffenheit des Gewehrs, und überhaupt von allen dazu nöthigen Wissenschaften : Nebst einem Anhang von zerschiedenen raren und wenig bekannten Künsten welche bey dem Schiessen gebraucht werden

Jacobi Otto, I.U.D. Caes. Palatini Comitis und Ulmischen Raths-Consulentens, Freyer Pürsch-Beschreibung, In sich begreiffende Zehen Marck- und Freyungs-Stein : Darauf verzeichnet: I. Vorbericht über solche Beschreibung. II. Woher die Freye Pürsch also genennet worden? und wie viel, oder mancherley Nahmen sie führe? ... X. Was dessen Ubelstand, und gäntzlicher Ab- und Untergang seye?
![Herrn Carl von Heppe, Erb- Lehn- und Gerichtsherrn auf Thalborn, auch Erbherrn zu Reyhershausen [et]c. Sr. Churfürstl. Durchl. in Bayern wirkl. Truchses, aufrichtiger Lehrprinz oder Praktische Abhandlung von dem Leithund, als dem Fundament der edlen Jägerey : Nebst gründlicher Erklärung der weydmän[n]ischen Redensarten, und vielen andern zur Jagdwissenschaft dienlichen allgemeinen Anmerkungen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/8a0f61bb-d074-4ba4-bd28-331d67d8274b/full/!306,450/0/default.jpg)
Herrn Carl von Heppe, Erb- Lehn- und Gerichtsherrn auf Thalborn, auch Erbherrn zu Reyhershausen [et]c. Sr. Churfürstl. Durchl. in Bayern wirkl. Truchses, aufrichtiger Lehrprinz oder Praktische Abhandlung von dem Leithund, als dem Fundament der edlen Jägerey : Nebst gründlicher Erklärung der weydmän[n]ischen Redensarten, und vielen andern zur Jagdwissenschaft dienlichen allgemeinen Anmerkungen

Heinrich Wilhelm Döbels Eröffnete Jäger-Practica, Oder Der wohlgeübte und Erfahrne Jäger : Darinnen Eine vollständige Anweisung zur gantzen Hohen und Niedern Jagd-Wissenschafft in III. Theilen enthalten: Im I. Theile wird gehandelt: 1) Von denen Eigenschafften der wilden Thiere und Vögel... Im II. Theile sind enthalten: 1) Die Jagd-Requisita ... Im III. Theile wird vorgestellet: Die Beschaffenheit derer Holtzungen ... Nebst einem Doppelten Anhange, 1) von besondern zum edlen Weidwerck gehörigen Wissenschafften, 2) ingleichen von der Fischerey. Alles aus vieljähriger eigenen Praxi gründlich und deutlich gezeigt, mit vielen Kupffern und Grund-Rissen

Jag- und Forst-Recht/ Das ist: Underricht/ Wie Chur- und Fürstlicher Lande/ auch Graff- und Herrschafften/ und anderere Obrigkeiten/ Gebiet und Verhawung der Wälde und Gehöltz/ auch Wildbahnen/ Fischereyen/ und was solchem anhangt/ nach Käyserlichen und Fürstlichen gemeynen Rechten/ Gebrauch und Gelegenheit/ in guter Ordnung zuhalten/ und in bester Form anzurichten : Weiter seynd hierzu kommen etliche gute Consilia, wie sie in etlichen an dem Hochlöblichen Käyserlichen Cammergericht Rechthängigen Sachen/ dieser Materien referirt/ und mit Urtheil sind entscheyden worden ; Sampt etlichen guten Collectaneen/ dergleichen hievor nie gedruckt seynd
