Archivale

Ratsdekret

Regest: 1) Jeder, der einen Streit im Feld hat, soll sich in der unteren Stadtschreiberei melden, überhaupt aber soll von jedermann bei Strafe rechter Steg und Weg gebraucht und niemand Schaden gelaufen werden. Die, welche Holz brauchen, haben sich beim Stadt- und Feldschultheissenamt zu melden.
2) Dem Magistrat ist von den Steuersetzern mit grösstem Unmut geklagt worden, dass unerachtet alles Vorbietens bei dem Steuersatz fast niemand erscheine und höchstens die Weiber kommen. Diese Klage wird auch von allen Pflegern geführt. Der Magistrat muss daher ernstlich befehlen, dass künftig jeder, dem zu dem Steuersatz oder einer Pflegschaft geboten wird, auf die gesetzte Zeit selbst erscheinen und nicht das Weib schicken soll, widrigenfalls er um 1 fl unnachlässig gestraft werden soll.
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Reuttlingen.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2600 b
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1768 April 15

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1768 April 15

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