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Ratsdekret

Regest: Der Magistrat muss mit äusserstem Missfallen und vieler Gemütsunruhe wahrnehmen, wie so gar ungleich es mit Abtragung der bürgerlichen Steuern hergeht und dass bei einem grossen Teil der Bürgerschaft der Unwille zum Zahlen sich sowohl hauptsächlich auf den Steuerbeitrag als auch auf andere, den geistlichen und weltlichen Pflegen zuständige Gefälle erstreckt. Es steht zu besorgen, dass der willige Bürger endlich auch massleidig werde, so dass der ziemlich wieder hergestellte publique Credit auf einmal wieder zu Haufen fallen müsste. Die noch ziemlich schwere Schuldenlast muss aber nach und nach vollends abgewälzt werden. Der Magistrat setzt in diejenigen Bürger, welche bisher ihre rühmliche patriotische Gesinnung durch fleissigen und willigen Beitrag an den Tag gelegt haben, das Vertrauen, dass sie darin fortfahren und sich durch die widrige Aufführung des einen und andern saumseligen Bürgers nicht irre machen lassen. Die aber, welche aus Eigennutz ihren schuldigen Beitrag anstehen und anschwellen lassen, werden väterlich, aber zugleich ernstlich ermahnt, sich doch um ihrer eignen und ihrer Nachkommen Wohlfahrt willen eines Besseren zu besinnen und in die Fusstapfen ihrer wohlgesinnten Mitbürger zu treten, damit nicht der Magistrat gegen die Saumseligkeit zahlflüchtiger Bürger Zwangsmittel ergreifen muss.
Der Magistrat geht ohne Hinterhalt zu Werk und publiciert der Bürgerschaft in der Anlage, was in den nächstverstrichenen 2 Jahren an den gemeinen Schuldenlast abzutilgen möglich gewesen ist. Jeder vernünftige Bürger wird daraus abnehmen können, wie nötig es ist, dass künftig ein gleicher Zahlungszug beobachtet wird. Dem gemeinen Stadtwesen ist nicht allein an richtiger Bezahlung der auf des Kaisers Befehl zu leistenden laufenden Zinsen zu 4 Prozent ungemein viel gelegen, um den ehemals verfallenen, nunmehr meistens hergestellten Credit zu conservieren, sondern es beruht auch das künftige Wohl hauptsächlich darauf, dass durch zu schliessende günstige Accorde die Capitalien allmählich vom Hals geschafft werden. Das ist aber bei so ungleichem Beitrag, da allein in den nächstverflossenen 2 Jahren über 10 000 fl an laufenden Steuern aufgeschwollen sind, nicht in die gewünschte Vollziehung gesetzt.
Da die Wald- und Güter-Verwüstungen von Tag zu Tag überhand nehmen und man diesem Unwesen nimmer länger zusehen kann, so wird von Obrigkeitswegen erklärt, dass nicht nur der, welcher in hiesigen Waldungen und Gütern mit Holzhauen und Hereintragen grossen Schaden verursacht, in empfindliche Geld- und Turmstrafe condemniert (= verurteilt) wird, sondern dass auch denen, die in württ. Herrschaftswaldungen dergleichen Excesse verüben, niemand mehr zur Defension (= Verteidigung) von Obrigkeits wegen auf der Stadt Kosten an die Forstämter mitgegeben werden soll.
Ferner soll sich bei hoher Straf kein Bürger unterstehen, ohne Spezialerlaubnis einen Garten in die Stadtgräben zu machen und dadurch den Weiher-Beständern(= Pächtern) Schaden zuzufügen, wobei auch männiglich (= jedermann) ernstlich verwarnt wird, sich des Fischens gänzlich zu enthalten. Widrigenfalls hat er scharfe Ahndung zu gewärtigen.
Decretum in senatu 4. Februar 1754.
Bürgermeister und Rat der Stadt Reuttlingen.
Summarischer Bericht.
Was vom 17. Januar 1752 bis auf den 28. Januar 1754 von der Steuer-Cassa an die Gläubigerschaft bezahlt worden, auch was die Stadt für Nachlass dabei gezogen.
(Die einzelnen Posten werden aufgeführt).
Schlussbeträge:
Zu bezahlen: 45 266 fl 46 Kr 2 1/2 Heller
Nachlass: 7 632 fl 43 Kr 5 Heller
Tatsächl. bezahlt: 37 634 fl 2 Kr 4 Heller.
t. Steuer-Cassier-Amt Reuttlingen.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2583
Extent
7 S. Text
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Bemerkungen: Ratsprotokolle vom 1. Juni 1674 an nicht mehr vorhanden

Genetisches Stadium: Kopie

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1754 Februar 4

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20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1754 Februar 4

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