Archivbestand

Kreis Beckum (Bestand)

Landratsamt: Allgemeine Verwaltung, Beamte 1817-1931 (27), Personenstand, Aus- und Einwanderung, Staatsangehörigkeit, u.a. Einbürgerungen 1950ff. 1832-1935, 1950-1972 (80), Adelssachen 1809-1917 (7), Wahlen, Sozialdemokratie 1848-1933 (22), Polizei, Feuerwehr 1810-1931 (36), Vereine 1817-1914, 1935-1937 (10), Medizinalwesen 1833-1918 (16), Wege, Straßen, Brücken 1824-1924 (36), Flüsse 1817-1931 (16), Eisenbahnen 1834-1918 (27), Sparkassen 1844-1912 (12), Handel, Gewerbe, Industrie 1821-1935 (35), Land- und Forstwirtschaft, Markenteilungen 1821-1937 (24), Mühlen 1809-1914 (16), Kataster, Steuern 1820-1914 (8), Kirchen, Orden, Friedhöfe 1811-1932 (40), Armensachen 1817-1927 (75), Schulen 1788-1936 (167), Juden 1843-1922 (8), Grenzen 1809-1850 (4), Militärwesen 1813-1936 (3). Kreisausschuss: Ansiedlungen (2). Versicherungsamt: Orts-, Innungs-, Betriebskrankenkassen, Arbeiterstatistik, Betriebsanmeldungen zur Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften, Berufskrankheiten 1884-1936 (72).

Bestandsgeschichte: 1816 eingerichtet, 1975 Zusammenschluss mit dem Kreis Warendorf.

Form und Inhalt: Behördengeschichte

Gebietsentwicklung
Der Kreis Beckum im östlichen Münsterland wurde am 1. Januar 1804 infolge der preußischen Verfügung zur Einteilung des Fürstentums Münster eingerichtet, der allerdings im Jahr 1808 wieder aufgelöst wurde. Nachdem Napoleon bzw. Frankreich das Münsterland besetzt hatte, wurde die preußische durch eine französische Verwaltungsstruktur ersetzt. Bis 1813 gehörte der Kreis Beckum daher zum Großherzogtum Berg. Nach den Befreiungskriegen und der Neuordnung Preußens auf dem Wiener Kongress 1815 wurde eine neue Verwaltungsgliederung geschaffen. Infolgedessen wurde die Provinz Westfalen mit den Regierungsbezirken Arnsberg, Münster und Minden gegründet. Im Regierungsbezirk Münster entstanden zehn Kreise, zu dem auch der wieder eingerichtete Kreis Beckum gehörte. Neben der Kreisstadt Beckum gehörten zum Kreis sowohl die Städte Ahlen, Oelde, Sendenhorst und Stromberg als auch 19 Kirchspiele. Zwischen 1823 und 1843 wurde die Gemeinde Stromberg aus Stadt und Kirchspiel Stromberg neugebildet. Ab 1858 umfasste der Kreis Beckum sowohl die drei Städte Ahlen, Beckum und Sendenhorst - die Stadt Oelde war in der Zwischenzeit zu einer Landgemeinde geworden - als auch die Ämter Vorhelm, Beckum, Oelde, Wadersloh, Liesborn, Ahlen und Heessen sowie 20 amtsangehörige Gemeinden. Durch die Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen kam es zwischen 1966 und 1975 zu einer umfangreichen kommunalen Neuordnung. Infolgedessen wurden Teile des Landkreises Beckum in den Landkreis Soest eingegliedert. Zum 1. Januar 1975 wurde der Kreis Beckum dann im neuen Kreis Warendorf aufgelöst.

Die Kreisverwaltung
Die Kreisverwaltung wurde bis 1827 im Wesentlichen durch den Landrat repräsentiert, der im Kreis Borken dem Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Münster nachgeordnet war und als staatlicher Beamter auf der untersten Ebene der Verwaltung stand. Mit der Kreisordnung vom 13. Juli 1827 wurde die Kreisverwaltung durch einen Kreistag ergänzt. Der Kreis bildete nun einen Kommunalverband mit einer Selbstverwaltung, die allerdings noch sehr eingeschränkt war. Der ständisch besetzte Kreistag untergliederte sich sowohl in Standesherren und Rittergutsbesitzer als auch in Städte und Landgemeinden, wobei es im Kreis Beckum keinen Fürsten- und Herrenstand gab. Den Vorsitz des Kreistages führte der Landrat, an dessen Wahl sich der Kreistag beteiligte. Die Funktion des Kreistages lag in der Unterstützung des Landrats in kommunalen Angelegenheiten. Darüber hinaus hatte der Kreistag die Befugnis, die kreisweise aufzubringenden Staatsabgaben zuzuteilen. Für die Leitung der staatlichen Verwaltung war der Landrat zuständig. Mit Wirkung der neuen Kreisordnung zum 01. April 1887 wurde der Kreistag zum zentralen Organ der Kreisverwaltung, zu der darüber hinaus sowohl der Kreisausschuss und die Kreisgremien als auch der Landrat gehörte. Durch die neue Kreisordnung, die im Grundsatz bis 1933 Bestand hatte, stellte der Kreis nun einen kommunalen Verband dar, der sich verstärkt selbst verwaltete. Das Wirkungsfeld des Kreistages, dessen Mitglieder durch Wahlverbände gewählt wurden, erstreckte sich auf kommunale Angelegenheiten und Geschäfte, die ihm durch Gesetze und Verordnungen überwiesen wurden. Er war etwa für den Erlass von Kreisstatuten und Regelwerke für Kreiseinrichtungen zuständig, beschloss die Höhe der Kreisabgaben, verfügte über das Kreisetat und hatte diverse Wahlrechte. Weil der Kreistag nur selten tagte, stellte der neu eingeführte Kreisausschuss, der sich aus sechs Mitgliedern und dem Landrat zusammensetzte, das entscheidende Gremium der Selbstverwaltung dar: Er war sowohl für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistages als auch für die Verwaltung der Kreisangelegenheiten verantwortlich. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehörte außerdem die Ernennung und Beaufsichtigung der Kreisbeamten. Darüber hinaus berief der Kreistag für bestimmte Geschäftsangelegenheiten Kreiskommissionen ein. Während des Nationalsozialismus wurde das ”Führerprinzip“ auch auf Kreisebene eingeführt. So wurde der Kreistag bereits am 17. Juli 1933 entmachtet - die Auflösung erfolgte zu Beginn des Jahres 1934. Die Befugnisse des Kreistages wurden an den Kreisausschuss übertragen, wobei auch dieser noch 1933 sämtliche Entscheidungsrechte verlor und letztlich nur noch als Beratungsorgan des Landrats funktionierte. Der Landrat blieb als einziges Handlungsorgan bestehen, der infolgedessen allein für die Verwaltung des Kreises verantwortlich war. Weil das Landratsamt auf diese Weise eine durchaus einflussreiche Position darstellte, war die NSDAP darum bemüht, dieses mit Kandidaten zu besetzen, die der Partei nahestanden. Wie im Kreis Beckum wurden die Landräte oftmals zunächst kommissarisch in ihr Amt berufen; erst nach Absprache mit dem zuständigen NSDAP-Gauleiter und Regierungspräsidenten erfolgte die endgültige Ernennung - eine Wahl des Landrats fand nicht statt. Im April 1945 wurde das Münsterland von britischen Truppen besetzt. Entsprechend dem Ziel der Alliierten, die staatlichen Strukturen Deutschlands zu demokratisieren und zu dezentralisieren, löste die britische Besatzungsmacht die noch formal gültige preußische Kreisordnung von 1886 auf und führte eine neue Kreisverfassung ein. Diese war durch eine doppelte Verwaltungsspitze gekennzeichnet, auf deren Ämter nun die Zuständigkeiten aufgeteilt wurden, für die bis dahin allein der Landrat verantwortlich war. Zur Doppelspitze gehörte zum einen der Landrat, der nun ehrenamtlich den Vorsitz des gewählten Kreistages übernahm, und zum anderen der Oberkreisdirektor, dem die Leitung der Kreisverwaltung übertragen wurde; letzterer führte das Amt hauptamtlich aus.

Die Landräte des Kreises Beckum
1804-1805: Wilhelm Freiherr Franz von Nagel zu Vornholz
1805-1827: Clemens Freiherr von Oer
1827-1828: Georg von Stuckrad
1829-1848: Carl Graf von Merveldt
1848-1873: Ferdinand Graf von Korff gen. Schmising-Kerssenbrock
1873-1880: Werner Schotte
1880-1885: Dr. Oskar Freiherr von Moeller-Lilienstern
1885-1891: Hermann Knickenberg
1891-1899: Georg Hoffmann
1899-1922: Dr. Karl Bahlmann
1922-1933: Karl Fenner von Fenneberg
1933-1941: Hans Gärtner
1941-1945 Josef Gerdes, Herbert Gregor Ehrenfried Barthel und Dr. Heinrich Lankenau (kommissarisch)
1945 Dr. Gerhard Illigens
1945 Franz Hackethal
1946 Dr. Georg Graf Droste zu Vischering
1946-1958 Franz Luster-Haggeney, CDU
1958-1960 Rudolf Hischmann, CDU
1961-1962 August Grothues, CDU
1962-1974 Theodor Frisch, CDU

Oberkreisdirektoren des Kreises Beckum
1946-1950 Bernhard Klockenbusch, SPD
1950-1967 Dr. Willy Löer
1967-1987 Winfried Schulte

Angaben zum Bestand
Der Bestand des Kreises Beckum enthält insgesamt 746 Akten. Die Laufzeit der Akten umfasst die Zeitspanne von 1799 bis 1972. Der inhaltliche Schwerpunkt des Bestands K 304/Kreis Beckum konzentriert sich auf das Landratsamt. Im Bestand befinden sich darüber hinaus Akten des Versicherungsamtes, die sich im Wesentlichen aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stammen, und zwei Akten des Kreisausschusses. Die Einbürgerungsakten aus jüngerer Zeit unterliegen noch personenbezogenen Schutzfristen und stehen für die allgemeine Nutzung nicht zur Verfügung. Die Verkürzung der Schutzfristen ist nach schriftlichem Antrag grundsätzlich möglich.

Hinweise auf weiterführende Bestände und Archive
Für Angaben zur Errichtung des Kreises Beckum im Jahr 1804 sind im folgenden Bestand Akten zum Kreis Borken zu finden:
- LAV NRW W, G 011 / Erbfürstentum Münster, Kreise
Für die Zeit zwischen 1802 und 1816 sind außerdem Akten mit Bezug zum Kreis Beckum insbesondere im folgenden Bestand zu erwarten:
- LAV NRW W, I 001 / Großherzogtum Berg
Auch die Bestände der übergeordneten staatlichen Behörden der Provinz Westfalen enthalten Akten zum Kreis Beckum, darunter u.a.:
- LAV NRW W, K 001 / Oberpräsidium Münster
- LAV NRW W, K 201 / Regierung Münster
- LAV NRW W, K 205 / Regierung Münster, Katasterverwaltung

Zu den auf Kreisebene tätigen Einrichtungen der staatlichen Verwaltung sind in den folgenden Beständen eine Reihe von Akten zu finden:
- LAV NRW W, L 101 / Steuer- und Zollämter
- LAV NRW W, L 204 / Finanzamt Beckum
- LAV NRW W, L 324 / Ämter für gesperrte Vermögen, Kreisamt Beckum
- LAV NRW W, L 354 / Ämter für gesperrte Vermögen, Kreisamt Warendorf
- LAV NRW W, M 003 / Landes- und Kreissiedlungsämter
- LAV NRW W, M 137 / Forstamt Warendorf
- LAV NRW W, Q 307 / Gerichtskommission Beckum
- LAV NRW W, Q 407 / Kreisgerichtskommission Beckum
- LAV NRW W, Q 508 / Amtsgericht Beckum
- LAV NRW W, Q 559 / Amtsgericht Oelde
- LAV NRW W, Q 601 / Anerbengericht Beckum

Für die nationalsozialistische Zeit enthält folgender Bestand Akten zum Kreis Beckum:
- LAV NRW W, S 002 / NSDAP, Gauleitung Westfalen-Nord, Gauinspekteure
Verschiedene Karten und Pläne des Kreises Beckum sind im folgenden Bestand vorzufinden:
- LAV NRW W, W 051 / Karten A (Allgemein)

Als Rechtsnachfolger sind im Kreisarchiv Warendorf die umfangreichsten Bestände zum Kreis Beckum vorzufinden, die den Zeitraum von 1799 bis 2000 umfassen, und Akten zu unterschiedlichen Einrichtungen der Kreisverwaltung - etwa zum Gesundheits-, Jugend- und Kulturamt - enthalten. Außerdem befinden sich in der archivischen Sammlung des Kreisarchivs Warendorf zahlreiche Edikte, Fotografien, Urkunden, Plakate, Haushaltspläne und Zeitungen, die sich auf den Kreis Beckum beziehen.

Daneben können folgende Archive Materialien zur Geschichte des Kreises Beckum enthalten:
- Archiv des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
- Kreisarchiv Höxte
- Kreisarchiv Soest
- Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe
- Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland
- Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirchen von Westfalen
- Stadtarchiv Lippstadt
- Stadtarchiv Münster
- Stadtarchiv Paderborn
- Stiftung Westfälisches Wirtschaftsarchiv
- Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V.



März 2021
Sandra Holtrup (Studentin)

Bestandssignatur
K 304
Umfang
746 Akten.
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.1. Innere Verwaltung (K) >> 3.1.3. Kreise, kreisfreie Ämter und Städte >> 3.1.3.1. Kreise, kreisfreie Ämter und Städte
Verwandte Bestände und Literatur
Siegfried Schmieder (Bearb.), Das Gestern und Heute für Morgen bewahren. Archiv des Kreises Warendorf. Seine Aufgaben und Bestände. Warendorf 1997; Siegfried Schmieder (Bearb.), Das Amt des Landrats im Wandel der Zeiten. Die Landräte und Oberkreisdirektoren der Kreise Beckum und Warendorf, Warendorf 1999.

- Heinz Drüke, Kreis Beckum, Münster 1961.
- Otto Lucas (Bearb.), Planungsgrundlagen für den Landkreis Beckum/Westfalen. Natur, Bevölkerung und Wirtschaft in Karten und Zahlen, Münster u.a. 1955.
- Gerhard Stalling AG in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung (Hrsg.), Der Landkreis Beckum. Geschichte - Kultur - Landschaft - Wirtschaft, Stalling 1963.
- Stephanie Reekers, Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817- 1967, Münster 1977.
- Siegfried Schmieder (Bearb.), Das Gestern und Heute für Morgen bewahren. Archiv des Kreises Warendorf. Seine Aufgaben und Bestände, Warendorf 1997.
- Siegfried Schmieder (Bearb.), Das Amt des Landrats im Wandel der Zeiten. Die Landräte und Oberkreisdirektoren der Kreise Beckum und Warendorf, Warendorf 1999.
- Dietrich Wegmann, Die leitenden staatlichen Verwaltungsbeamten der Provinz Westfalen 1815-1918, Münster 1969.
- Herbert Zink, Kreis Beckum, Münster 1954.

Bestandslaufzeit
1788-1972

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1788-1972

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