Bestand

Hofdomänenkammer (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Die 1806 als Nachfolgebehörde der württembergischen Kammerschreiberei errichtete Hof- und Domainenkammer (ab 1819: Hofdomänenkammer, ab 1910: Hofkammer) verwaltete das Hofdomänenkammergut und alle wirtschaftlichen, auf königliche Kasse laufenden Unternehmungen. 1817 wurde ihr die Erhaltung der Zivilliste und ihres Grundvermögens (Krongut, Krondotation) übertragen.
Der Provenienzbestand Hofdomänenkammer wurde 1977 neu formiert. Ihm wurde 1994 der ehemalige Bestand D 84, Neckarschiffahrt bei Lauffen, angegliedert.
Archivgut derselben Provenienz im Archiv des Hauses Württemberg in Altshausen, im Hauptstaatsarchiv Stuttgart (A 259) und GL 200

Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält Unterlagen über die Verwaltung der Hofkameralämter (1806-1817, Vorakten ab 1790), der Porzellanfabrik Ludwigsburg (1816-1833, Vorakten ab 1793/84), zu Neckarschiffahrt und Wasserbauwesen zwischen Lauffen am Neckar und Mundelsheim (1807-1818), die Krongutsinventare von 1864 und 1891 und wenige Unterlagen der Provisorischen Hofbauverwaltung Ludwigsburg (1816-1817).

A. Behördengeschichte: 1) Die Hofdomänenkammer Am 18. März 1806 wurde durch das Organisationsmanifest (Reg.-Bl. S. 27 § 569 die "Hof- und Domainen-Kammer" als Nachfolgebehörde der Kammerschreibereikommission eingerichtet. Sie war für die Verwaltung des Hof- und Domänenkammerguts (des ehemaligen Kammerschreibereiguts) und alle wirtschaftlichen Unternehmungen verantwortlich, die auf königliche Kasse liefen. Seit 1817 oblag ihr außerdem die Verwaltung der kgl. Zivilliste und des Kronguts. Die Hof- und Domänenkammer arbeitete nach dem Kollegialsystem und war unmittelbar dem König unterstellt. Ihr Personal sollte einen Direktor, einen Hof- und Domänenrat, einen Generalkassier, zwei Kammerräte sowie einen Buchhalter und Sekretär umfassen (Reg.-Bl. 1806, S. 17). Vorerst versah freilich der Hof- und Domänenrat zugleich die Funktion des Generalkassiers, und die Stelle des zweiten Kammerrats blieb unbesetzt (StHdb. 1806 S. 115). Am 4. Mai 1807 erfolgte jedoch, bedingt durch den Übergang zu festen Referaten, eine merkliche Stellenanhebung: Unter dem Direktor stand nun ein Prokurator, verantwortlich für die Hofdomänensachen war der Hof- u. Domänenrat (zugleich Generalkassier), für die Steuer-, Zehnt- und Revisionssachen ein Mitglied des Forstdepartements und für die Landbaugegenstände der Landbaumeister. Die Kanzlei bestand aus einem Sekretär sowie einem Registrator und Kanzellisten (Reg.-Bl. 1807 S. 117; StHdb. 1807/08 S. 166). Eine einschneidende Veränderung erfolgt mit der Einführung des Bürosystems am 23. Februar 1812 (die Departements hatten das Kollegialsystem bereits 1811 aufgegeben; Reg.-Bl.1811 S. 331 und S. 345). Vertreter des Königs, dem die Behörde weiterhin direkt unterstellt blieb, war der Kgl. Kommissar und Fiskal. Ihm unterstanden der Chef des Bureau, kurz "Chef der Kgl. Hof- und Domainen-Kammer" genannt, der Prokurator, zwei Hof- und Domänenräte, deren einer zugleich Generalkassier blieb, ein Forstrat und für die Kanzlei ein Sekretär und Taxator, ein Registrator und ein Kanzellist (StHdb. 1812 S. 177). Sie war für die Verwaltung des Hof- und Domänenkammerguts (des ehemaligen Kammerschreibereiguts) und aller wirtschaftlichen Unternehmungen verantwortlich, die auf Königliche Kasse liefen. Seit 1817 oblag ihr außerdem die Verwaltung der Kgl. Zivilliste und des Kronguts. Am 18. November 1816, kurz nach dem Regierungsantritt König Wilhelms I., wurde die Hof- und Domänenkammer als Teil des Hofstaats dem Oberhofrat unterstellt. Dieser Zentralbehörde für den gesamten Hofstaat gehörten von seiten der Hof- und Domänenkammer der neu ernannte Präsident, Oberhofintendant von Maucler, als Mitglied und der Direktor als Beisitzer mit beratender Stimme an (Reg.-Bl. 1816 S. 363). Gleichzeitig ging man, wie bei den Staatsbehörden, wieder zum Kollegialsystem über, das nach Ansicht des Königs "die Gesetzmäßigkeit der Staats-Verwaltung" verbürgte (Vorlage des Verfassungsentwurfs am 3. März 1817; Reg.-Bl. S. 106). Grundlage für die Verwaltung der Hof- und Domänenkammer wurde das im Anschluß an die "elf Edikte" vom 18. November 1817 erlassene und am 1. Januar 1818 in Kraft getretene Organisationsedikt des Hofstaats vom 29. November/8. Dezember 1817 (Reg.-Bl. 1817 S. 577ff). Danach war die Hof- und Domänenkammer wieder dem König direkt unterstellt und dem Oberhofrat sowie den Ministerien koordiniert. Ihr Präsident wurde unter die Oberhofbeamten gerechnet und blieb damit Mitglied des Oberhofrats, in dem ihm die Geschäftsleitung oblag. Gegenüber dem Verwaltungskollegium der Hof- und Domänenkammer stand er im selben Verhältnis wie der Finanzminister gegenüber dem Oberfinanzkollegium (vgl. Reg.-Bl. 1817, Organ. Edikt V, S. 20, § 41). Vorsitzendes Mitglied des Verwaltungskollegiums war der Direktor, dem lediglich ein Justitiar und drei Hofdomänenräte zur Seite stehen sollten. Schon bald erwies sich freilich, dass man auf Fachbeamte aus anderen Behörden nicht verzichten konnte. Man übertrug deshalb die "besonderen Geschäftszweige" einem Hofbaurat (Hofbausachen), einem Oberforstrat (Forst- u. Jagdsachen) und dem Oberwasserbaudirektor (Straßen- u. Wasserbausachen) (StHdb. 1824 S. 26). Die Kanzlei bestand 1824 aus einem Sekretär, zwei Registratoren, drei Revisoren, einem Kanzleiassistenten, drei Kanzellisten, einem Kanzleidiener und einem Aufwärter (ebd.). Diese Anhebung des Kanzleipersonals auf das Vierfache des vorigen Standes erfolgte, weil die Kanzlei der Hof- und Domänenkammer seit 1817 mit der Kanzlei des Oberhofrats weitgehend identisch war: sie war dem geschäftsführenden Mitglied dieses Kollegiums, dem Hofkammerpräsidenten, "speziell untergeordnet" (Reg.-Bl. 1817 S. 577), Oberhofratssekretär war der Sekretär der Hof- und Domänenkammer und Revisions-, Expeditions- und Registraturarbeiten des Oberhofrats wurden von der Hof- und Domänenkammerkanzlei miterledigt. Die Verabschiedung der Verfassung vom 25. September 1819 brachte auch für die "Hof-Domainen-Kammer", wie die Behörde nun hieß, eine gewisse Konsolidierung. Die weitere Darstellung ihrer Geschichte erübrigt sich an dieser Stelle, da sich der vorliegende Bestand E 17 mit Ausnahme der die Krongutsrevisionskommissionen betreffenden Teile im Wesentlichen auf die Zeit zwischen 1806 und 1825 beschränkt. Vermerkt werden soll nur noch, dass die Hofdomänenkammer am 16.11.1910 in "Hofkammer" umbenannt wurde (Reg.-Bl. S. 576); sie verwaltet bis heute die Besitzungen des Hauses Württemberg. Schon der Kammerschreibereikommission war mit der Kammerschreibereiverwaltung eine Rechnungsabteilung ("Rechenbank") untergeordnet gewesen, die zugleich die Naturalien zu verwalten hatte. Sie bestand aus einem Verwalter, einem Rechnungsjustifikator, einem Buchhalter und dem für die Hofkellerei zuständigen Küfer (StHdb. 1805 S. 89). Zum Rechenbank der Hof- und Domänenkammer gehörten zwei Kammerräte, deren einer der Sekretär der Kammer war, ein Buchhalter ein Kanzleidiener, der Hauptkellereiküfer und der für die Weingartinspektionen zuständige Weingartmeister mit Sitz in Cannstatt (StHdb. 1807/08 S. 167). 1809/10 wurde der Sekretär als Referent für Zettel- u. Bausachen, Taxator, Kanzleikosten- u. Stempelamtsverwalter zum Verwaltungskollegium der Hof- u. Domänenkammer gezogen (StHdb. 1809/10 S. 164). Dafür gehörten seit 1812 dem Rechenbank, der nun als "Hof- und Domainen-Rechnungskammer" firmierte, zwei (statt einem) Buchhalter an (StHdb. 1812, S. 177). - 1817 trat an die Stelle der Hof- u. Domainen-Rechnungskammer das mit erweiterten Befugnissen ausgestattete, aber immer noch der Hof- u. Domänenkammer unterstellte "Ober-Hofkassen-Amt", dem ein Hofdomänenrat als Oberhofkassier, ein Kontrolleur, ein Buchhalter und ein Aufwärter angehörten. Für den Hofkeller war weiterhin der Küfer zuständig, für das neu übernommene Naturalienmagazin der Zivilliste ein Verwalter. Die Weingartinspektionen hatte man schon vor 1812 aufgelöst und die Inspektion ganz dem Weingartmeister zu Cannstatt übertragen. Nun wurde auch diese Stelle gestrichen und die Inspektion der hofkammerlichen Weinberge auf den Gemarkungen Cannstatt, Uhlbach und Untertürkheim dem Hofkameralamt Scharnhausen übertragen (StHdb. 1824 S. 26 und S. 484). Die Hof- u. Domänenkammer war als oberste Verwaltungsbehörde für das Hof- u. Domänenkammergut vorgesetzte Behörde der Hofkameralämter. Aufgrund dessen war sie auch für die Erhebung und Verwaltung der ihr aus den hofkammerlichen Orten zufallenden direkten und indirekten Steuern verantwortlich (Organisationsmanifest vom 18.3.1806; Reg.-Bl. S. 10 § 24). Nachdem sich 1815 die Landstände in den Landesbeschwerden gegen diesen Zuschlag von Hoheitsgefällen zum königlichen Privatgut gewandt hatten (Verhandlungen der württ. Landstände 1815, 8. Abt. S. 96 f.: Beilage zum Protokoll vom 26.6.1815, Landesbeschwerden § 6), wurde in § 6 des Verfassungsentwurfs vom 3. März 1817 und in § 108 der Verfassung vom 25. September 1819 bestimmt, das Hof- und Domänenkammergut habe einen Beitrag zu den allgemeinen Landeslasten zu liefern, "und zwar, so weit es bisher steuerfrei war, gleich andern früher steuerfreien Gütern" (Reg.-Bl. 1819 S. 653). Damit ging die Steuereinziehung und -verwaltung für die hofkammerlichen Orte an das Departement der Finanzen über. Seit 1817, endgültig dann mit der Verfassung von 1819, war die Hof- u. Domänenkammer oberste Verwaltungsbehörde für die Kgl. Zivilliste und deren Grundvermögen, das Krongut. Das Verwaltungskollegium der Kammer trug damit die Verantwortung für die Erhaltung dieses Grundvermögens (Reg.-Bl. 1817 S. 578 Tit. II § 1,1 und § 2). Gleichzeitig erhielt die Hof- und Domänenkammer ein teilweises Einspruchsrecht in den Etatsachen der Oberhofämter. Die Oberhofbeamten hatten zwar gegenüber der Oberhofkasse das Verfügungsrecht über die für ihren Etat festgesetzten Etatmittel (etatüberschreitende Ausgaben konnte die Hof- und Domänenkammer nur aufgrund eines Spezialbefehls an die Oberhofkammer anweisen), waren aber verpflichtet, bei Verträgen und Anschaffungen ab 2000 Gulden ein Gutachten der Hof- und Domänenkammer einzuholen. Dieses Gutachten war bindend, solange keine anderslautende schriftliche Vollmacht des Königs vorlag. Eine Veräußerung von Mobilien oder Immobilien des Kronguts war an die Zustimmung der Hof- und Domänenkammer gebunden. Diese musste ihr Veto einlegen, falls nicht für die Verwendung der erlösten Gelder "in das Stamm-Vermögen der Krone" Sorge getragen war (Reg.-Bl. 1817 S. 579). Am 12. November 1816 wurde das Oberhofbaudepartement provisorisch mit der Hof- und Domänenkammer vereinigt (Reg.-Bl. 1816 S. 355). Damit unterstand ihr die Bau- u. Garten-Direktion Ludwigsburg bzw. nach deren Auflösung (3. Dezember 1816) die Provisorische Hofbauverwaltung Ludwigsburg, bis diese im Januar 1818 an die dem Oberhofmeisteramt unterstellte Bau- und Garten-Direktion Stuttgart überging. Als Verwaltungsbehörde für das Hof- und Domänenkammergut war die Hof- uund Domänenkammer nach der Übernahme der Porzellanfabrik Ludwigsburg auf königliche Kasse maßgeblich in der Porzellanfabrikkommission vertreten. Von 1810-1816 und von 1819-1824 gehörten jeweils der Hofkammerdirektor und ein Hof- und Domänenrat dieser Kommission an. Für die Aufhebung der Porzellanfabrik und die Abwicklung der laufenden Geschäfte war seit dem 6. September 1824 das Verwaltungskollegium der Hofdomänenkammer verantwortlich. Als für die Erhaltung des Kronguts verantwortliche Behörde entsandte die Hofdomänenkammer in die sog. Krongutsrevisionskommission zwei Mitglieder ihres Verwaltungskollegiums. Weitere Mitglieder dieser Kommission waren zwei Räte des Finanzdepartements und einige Kanzleibeamte. Lit.: Dehlinger, Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, 2 Bde. -Stuttgart (1951 und 1953) §§ 343 und 358. Vgl.: A 259 Kammerschreiberei, HStA Stuttgart; A 259a Kastkellerei Stuttgart, HStA Stuttgart; A 432 Kammerschreiberei - Besitzungen, HStA Stuttgart; D 37 Oberfinanzdepartement, E 221 Finanzministerium I, G 165 Hofökonomiekasse 2) Die Hofkameralämter Der Besitz eines der herzoglichen Familie als Privateigentum in Form eines Familienfideikommisses zugehörigen Güterkomplexes, des Kammerschreibereiguts, geht auf Herzog Eberhard III. zurück, der nach dem 30-jährigen Krieg billig Land aufkaufte, es aber weder dem Kammergut zuwies noch dem Herzogtum inkorporierte. Dieses Kammerschreibereigut wurde zuletzt nach dem Reichsdeputationshauptschluß nochmals kräftig vermehr. Es umfasste bei Gründung der Hof- und Domänenkammer am 18. Mai 1806 vier Oberämter, zehn Stabsämter, zwei Stabsvogteien, zwei Schlossverwaltungen, die jeweils zugehörigen Waldungen, zwei Stabskellereien, vier Weingartinspektionen, zwei Gefälladministrationen, vier Gefälleinbringereien und finanzielle Ansprüche. Im Zusammenhang mit der schon im Organisationsmanifest vom 18. März 1806 angekündigten Neuordnung der Kreise, Oberämter und Gemeinden (Reg.-Bl. 1806 S. 10 § 22 - 23) und zur Vereinfachung der Verwaltung sowohl des Kammerguts als auch des Kammerschreibereiguts - nun Hof- und Domänenkammergut genannt - schuf eine Purifikationskommission durch wechselseitige Abtretungen die Voraussetzung für größere Verwaltungseinheiten. Durch Dekret vom 11. März 1807 (Reg.-Bl. 1807 S. 21ff.) wurden der Hof- und Domänenkammer drei Oberämter, fünf Stabsämter, eine Schlosshofmeisterei, umfangreiche Waldungen, drei Stabskellereien, drei Weingartinspektionen und drei Gefälleinbringereien zugewiesen. Sie wurden 1807/10 in zehn "Kameralämtern der Hof- und Domänenkammer" (Freudental, Köngen, Lauffen a.N., Schlossgut Liebenstein, Neuenstadt a.K., Ochsenburg, Stammheim, Stetten i.R., Weiltingen und Winnenden), drei Weingartinspektionen (Cannstatt, Groß- und Kleinheppach) und zwei Gefälleinbringereien (Hedelfingen und Untertürkheim) zusammengefasst (Reg.-Bl. 1807 S. 249ff.; StHdb. 1807/08 S. 839f.; StHdb. 1809/10 S. 653ff.). Die Gefälleinnehmereien und die Weingartinspektionen wurden erstmals im Staatshandbuch von 1812 nicht mehr aufgeführt. Cannstatt blieb jedoch, vermutlich bis 1816/17, Sitz des hofkammerlichen Weingartmeisters (StHdb. 1815 S. 184). Die weiteren Veränderungen bei den ab 1817 "Hofkameralämter" genannten Beamtungen können hier übergangen werden; sie sind dargestellt in Winterhalders Arbeit über die Ämter und Amtsleiter der Kameral- und Steuerverwaltung in Baden-Württemberg. 1819 kam zu den 1817 eingerichteten Hofkameralämtern Altshausen, Herrenberg, Lauffen, Scharnhausen, Stammheim, Stetten, Stuttgart und Winnenden das 1814 zu Rechentshofen gefallene Hofkameralamt Freudental hinzu (Reg.-Bl. S. 360). Gleichzeitig wurde das Hofkameralamt Stuttgart aufgelöst: die Verwaltung des Naturalienmagazins, der Zivilliste und des hofkammerlichen Weinkellers fiel an das Oberhofkassenamt, die übrigen Verwaltungsaufgaben übernahm das Hofkameralamt Scharnhausen, dessen Verwalter von nun an in Stuttgart saß. Er war seit 1819 verantwortlich für die Verwaltung der Hofkammerdomänen und des in Verbindung mit Maiereien errichteten Kgl. Gestüts zu Kleinhohenheim, Scharnhausen und Weil bei Esslingen, der Kgl. Parks Favorite und Monrepos bei Ludwigsburg, der hofkammerlichen Gebäude und Güter zu Stuttgart und der hofkammerlichen Weinberge auf den Gemarkungen von Cannstatt, Uhlbach und Untertürkheim (StHdb. 1824 S. 484). Zuständig für die Verwaltung der einzelnen Hofkameralämter war je ein Hofkameralverwalter. Bei größeren Kameralämtern wurde er von mehreren Hilfskräften unterstützt. So lassen sich z.B. für Köngen 1812 ein Registrator und 1809-1814 mehrere Konzipienten nachweisen, für Rechentshofen 1813 und für Scharnhausen 1824 ein Kassier. Nachdem seit dem 2. Juni 1821 die Hofdomänenkammer ihre Waldungen und Jagden durch eigene Förster und Waldschützen versorgen ließ (Reg.-Bl. S. 802), finden sich in den Staatshandbüchern auch diese genannt, außerdem Kastenvögte und -knechte, Hausverwalter, Gärtner und Amtsdiener (StHdb. 1824 S. 482ff.). Aufgrund Art. 155 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde durch Familienbeschluss vom 30. November 1922 die fideikommissarische Bindung des Hofkammerguts aufgehoben. Es befindet sich seitdem im Besitz des Hauses Württemberg als einer juristischen Person (Reg.-Bl. 1923 S. 446). Lit.: Winterhalder, Heinz: Ämter und Amtsleiter der Kameral- und Steuerverwaltung in Baden-Württemberg. Teil 1: Württemberg, 5.). Hofkameralämter - (Freiburg i.B.) 1976 Vgl.: A 433ff. Kammerschreibereiorte, HStA Stuttgart; E 245 Forstrat, F 800 Hofkameralämter, G 130ff. Kammerschreibereiämter, G 185 Hohenstein, G 190 Winzerhausen, G 205 Hofkameralämter 3) Die Provisorische Hofbauverwaltung Ludwigsburg Durch Dekret vom 3. April 1809 wurden die Bau- und Gartenkommission Ludwigsburg zusammen mit der neugegründeten Bau- und Gartenkommission Stuttgart dem Intendanten des Oberhofbaudepartements unterstellt (Reg.-Bl. S. 123). Am 7. September 1810 erhielten beide Kommissionen die Benennung "Bau- und Garten-Direction" (Reg.-Bl. S. 123). Zum Ressort der Bau- und Garten-Direktion Ludwigsburg gehörte "die Direktion und Administration über das Bauwesen in den Königl. Schlössern und Nebengebäuden, über die Königl. Gärtnereien und Anlagen, so wie über die Königl. Maiereien und Menagerien zu Ludwigsburg, Monrepos und Schwieberdingen" (StHdb. 1815 S. 86). Nach der provisorischen Vereinigung des Oberhofbaudepartements mit der Hof- und Domänenkammer durch Dekret vom 12. November 1816 (Reg.-Bl. S. 355) unterstand dieser auch die Bau- und Garten-Direktion Ludwigsburg. Schon am 3. Dezember 1816 erfolgte jedoch deren Auflösung. Sie wurde unter dem Provisorischen Hofbauverwalter Boeklen noch bis Januar 1818 als "Provisorische Hofbauverwaltung" weitergeführt (Repertorium E 19 Vorbemerkung S. 10); dann übernahm die dem Oberhofmeisteramt unterstellte Bau- und Garten-Direktion Stuttgart ihre Aufgaben. Vgl.: A 27 Bauverwaltung Ludwigsburg (1711-1817), HStA Stuttart; E 19 Bau- und Gartendirektion Stuttgart (1809-1914); E 6 Kgl. Kabinett I: Bau- u. Gartenkomm. bzw. -Direktion (1805-1816), Oberhofbaudepartement (1805-1816), HStA Stuttart; E 14 Kgl. Kabinett II: Bau- u. Gartendirektion (1817-1918), HStA Stuttgart 4) Die Porzellanfabrik Ludwigsburg Die 1756 von Bonifatius Christoph Häckher gegründete und am 5. April 1758 vom Landesherrn übernommene Porzellanfabrik Ludwigsburg erlebte nach einer kurzen Blütezeit schon seit 1775 (Verlegung der Residenz nach Stuttgart) und vollends seit 1793 (Tod Herzog Karl Eugens) einen unaufhaltsamen Niedergang. Auch der energische König Friedrich, der aus Repräsentationsgründen an der Fabrik festhielt und sie nach Kräften unterstützte, konnte die entscheidenden Mängel der Manufaktur nicht beseitigen: das Fehlen von Porzellanerde, Holz und Wasserkraft in der näheren Umgebung und die ungünstige Verkehrslage. König Wilhelm I. sah keinen Grund zur Weiterführung des kostspieligen Unternehmens; durch Dekret vom 11. Oktober 1824 wurde die Porzellanfabrik nach 70-jährigem Bestehen aufgehoben. - Eng mit der Porzellanfabrik verbunden und seit 1795 ihrer Verwaltung unterstellt war die 1760 gegründete Fayencefabrik. Wie auch andernorts sollten die Fayencen die Verluste bei der Porzellanherstellung auffangen. 1776 bis 1783 und noch einmal seit 1822 versuchte man ferner, durch Brennen von Steingut die Finanzen der Fabrik aufzubessern. Die Finanzierung der Porzellanfabrik übernahm 1758 die Staatskasse, weshalb die Aufsicht über das Rechnungswesen Sache der Rentkammer bzw. des Finanzdepartements war. 1771 versuchte man erfolglos, die Fabrik sich selbst tragen zu lassen; sie war und blieb auf Zuschüsse der Rentkammer angewiesen. Nachdem ein Sanierungsversuch von 1802 nicht durchgeschlagen hatte, übernahm König Friedrich durch Dekret vom 11. Februar 1810 ab 1. März desselben Jahres die Fabrik auf eigene Kassen. Schließlich musste in den letzten Jahren vor 1824 auch die Hofbank erhebliche Kredite gewähren. Bis 1802 war für die Aufsicht über die Fabrikdirektion ein Intendant verantwortlich. Am 24. Juli 1795 wurde dem damaligen Intendanten Johann Friedrich Kaufmann eine Porzellanfabrikdeputation zur Seite gestellt, welcher - neben Kaufmann selbst - der Rentkammerpräsident, der Rentkammervizedirektor und zwei Hof- und Domänenräte angehörten. Da ausscheidende Mitglieder nicht ersetzt wurden, bestand die Deputation 1801 lediglich noch aus Kaufmann und dem Hof- und Domänenrat Pfaff. Nach den deprimierenden Ergebnissen, welche die am 18. September 1801 eingesetzte Deputation zur Untersuchung des Zustands der Porzellanfabrik ans Licht brachte, wurde am 1. Mai 1802 Intendant Kaufmann durch eine Oberdirektion zur Administration der Porzellanfabrik ersetzt. Ihr gehörten der Staats- und Konferenzminister und Geh. Ratspräsident Reichsgraf von Wintzingeroda als Oberdirektor, der Rentkammervizedirektor Bürger als Verantwortlicher für die Verwaltung und der Rentkammerrat Bernritter als Rechnungsprobator an. Nach Antritt der Kreishauptmannschaft Öhringen durch Wintzingeroda im Jahre 1807 erhielt der inzwischen geadelte Oberfinanzdirektor von Dünger den Titel eines Oberfabrikdirektors und die Leitung der Behörde. Mit der Übernahme der Porzellanfabrik auf die Hof- und Domänenkasse wurde am 10. Februar 1810 die Oberdirektion durch eine Porzellanfabrikkommission ersetzt. Ihre Mitglieder waren der Direktor der Kgl. Oberschlossintendanz bzw. Generaloberhofintendanz als Direktor, der Oberfinanzdirektor und ein Obersteuerassessor als Assistenzräte und ein Rechnungsprobator. An des letzteren Stelle trat 1811 als Vizedirektor der Kommission der Direktor der Hof- und Domänenkammer. Unter der Aufsicht der Generaloberhofintendanz war damit die Aufsicht über die Porzellanfabrik dem Direktor der Behörde übertragen, die auch die Aufsicht über die übrigen zur unmittelbaren königlichen Privatgeschäftsführung gehörenden Gegenstände innehatte. Mit der Ersetzung des Generaloberhofintendanten von Dillen durch den Staatsrat Freiherr von Maucler am 3. November 1816 und der gleichzeitigen Übertragung des Präsidiums der Hof- und Domänenkammer an letzteren war die Porzellanfabrikkommission aufgehoben; die Aufsicht über die Fabrik hatte nun die Hof- und Domänenkammer selbst, deren Verwaltungsapparat sich die Kommission seit 1810 schon bedient hatte. Zugleich mit der Einführung der Selbstverwaltung der Porzellanfabrik am 23. Mai 1819 wurde die Porzellanfabrikkommission erneuert: ihr gehörten nun jedoch lediglich der Hofkammerdirektor und ein Hof- und Domänenrat an. Am 6. September 1824 ging die Aufsicht über die Porzellanfabrik wieder auf das Gesamtkollegium der Hofdomänenkammer über, das nach der Aufhebung der Fabrik auch die Abwicklung der laufenden Geschäfte übernahm. 1812 hatte man inzwischen mit dem ehem. preußischen Hauptmann von Herzer wieder einen, nun der Porzellanfabrikkommission unterstellten Intendanten eingesetzt, da die Kommissionsmitglieder ihrer anderen Tätigkeiten wegen meist in Stuttgart festgehalten waren und die Fabrik einer Aufsicht am Ort dringend bedurfte. Herzers Tätigkeit fand mit der Verpachtung der Porzellanfabrik an den ehem. Inspektor Johann Georg Meyerhuber 1817-1819 ihr Ende. Nachdem dieses Experiment gescheitert war, versuchte man es mit der Selbstverwaltung der Fabrik. Der verantwortliche Mann, Magazinverwalter und Kassier Ernst Weinland, unterstand der Kontrolle des Intendanten von Bartruff, doch wurde von Bartruff nach Querelen mit Weinland 1822 seines Amtes enthoben und letzterer zum Verwalter ernannt. Nach dem Scheitern der Versuche Weinlands sowohl in der Porzellan- als auch in der Steingutfabrikation wurde 1824 von Bartruff als Intendant wieder eingesetzt und beaufsichtigte die Abwicklung der Fabrikauflösung am Ort. Die Leitung der Porzellanfabrik lag bis 1817 bei der Direktion, die aus dem Direktor, dem Kassier und dem Buchhalter bestand, der zeitweilig aber auch die Vorarbeiter (Oberfabenlaborant, Oberpossierer, Oberdreher und Arkanist) zugerechnet wurden. Dem Direktor war zeitweise ein Kon- oder Vizedirektor, 1763-1775 ein Ökonomieinspektor beigeordnet. Seit 1807 führte den Titel "Oberdirektor" bzw. "Direktor" der Leiter der Oberdirektion bzw. der Porzellanfabrikkommission; der 1810-1817 angestellte Denis Vincent David war lediglich Direktor im Kunstfach. Die Stelle selbst wurde nicht wieder besetzt. Der 1810-1817 als Kontrolleur amtierende Ernst Weinland, der ebenfalls der Direktion angehörte, hatte das Rechnungswesen und die Beschaffung und Verwendung der zum Vergolden benötigten Dukaten zu beaufsichtigen. 1822-1824 oblag ihm die Leitung der Fabrik. Zur Heranbildung eines eigenen Nachwuchses an Porzellanarbeitern wurde 1810 ein "Künstlerinstitut in Verbindung mit der Fabrik" eingerichtet. An seiner Spitze stand der Hofbildhauer Professor Antonio Isopi, unterstützt durch den Aufseher Heinrich Schmidt, der als ehemaliger Oberpossierer zugleich die Aufsicht über die Fayencerie führte. Bis 1812 wurde das Porzellan vor allem im Hauptmagazin zu Ludwigsburg verkauft, ab 1812 nur noch in der Porzellan-Niederlage Stuttgart und in einigen Kommissionslagern im Lande. Lit.: Krell, P.J.: Die ehemalige Porzellanfabrik zu Ludwigsburg und ihre Erzeugnisse. In: Teirichs Blätter für Kunstgewerbe Bd. IV (1875) S. 53-58; Landenberger, M.: Die Ludwigsburger Porzellanmanufaktur. In: Katalog der Ausstellung Alt-Ludwigsburger Porzellan, Schloß Ludwigsburg 8. Mai bis 31. Juli 1959, veranstaltet vom Württ. Landesmuseum Stuttgart in Gemeinschaft mit der Stadt Ludwigsburg - o.O., o.J. S. 12-31;Pfeiffer, Berthold: Die Ludwigsburger Porzellanfabrik. In: Württ. Vierteljahreshefte für Landesgesch. NF 1 (1892) S. 241 - 293 (überarb. Neudruck in: Album der Erzeugnisse der ehemaligen württ. Manufaktur Alt-Ludwigsburg, hg. Von O. Wanner-Brandt - Stuttgart [1906], S. 1 - 24) Vgl.: D 40a Berg-, Salinen- und Münzsachen 5) Die Krongutsrevisionskommissionen Als Ersatz für die Abtretung des Kammerguts an den Staat erhielt der König für die Dauer seiner Regierung die Zivilliste und ihr Grundvermögen ("Krongut", "Vermögen der Krondotation") zur Verfügung gestellt. Das Organisationsedikt der Hofbehörten vom 28.11./8.12.1817 definierte das Krongut als "die zur Krone gehörigen Gebäude, Güter und Eigenthums-Stücke aller Art, welche für den Gebrauch des Königs, der Königin, des Königl. Hof-Staats und der übrigen Hof-Behörden bestimmt worden" (Reg.-Bl. S. 578). Oberste Verwaltungsbehörde für die Zivilliste und ihr Grundvermögen wurde kraft dieses Erlasses die Hof- und Domänenkammer, deren Verwaltungskollegium für die Erhaltung des Grundvermögens verantwortlich war. Die Kassenverwaltung wurde der Oberhofkasse übertragen. Sollte der Verdacht auf "Schmälerung, Beschwerung oder wesentliche Änderung" des Kronguts aufkommen, so hatte der König ein Gutachten des Geh. Rats anzufordern und der Hof- und Domänenkammer nach diesem Gutachten und den Bestimmungen des Verfassungsentwurfs Befehl zu erteilen (ebd.). Mit Erlaß vom 27.7.1819 (Reyscher S. 378f.), also noch vor Verabschiedung der Verfassung, wurde das Krongut als "Staatsfideikommiß" teils aus dem Kammergut, teils aus dem ererbten Vermögen der königlichen Familie ausgeschieden (Dehlinger § 434 und § 358; Königreich Württemberg Band 2,2; 1884, S. 182). Jeweils beim Regierungsantritt des Königs wurde das Krongut neu inventarisiert. Die hierfür zuständige Krongutsrevisionskommission, die im übrigen den Bestand des Kronguts alle fünf Jahre zu kontrollieren hatte (Gaupp: Württ. Staatsrecht, dargest. V. K. Göz, 1904, S. 72), bestand aus je zwei höheren Beamten des Finanzministeriums und der Hofdomänenkammer sowie mehreren Revisoren der Oberrechnungskammer. Die Inventare wurden in Zusammenarbeit zwischen den Revisoren der Oberrechnungskammer und den jeweils zuständigen Verwaltern erstellt, wobei für die Veranschlagung des Zeitwerts ein Taxator bestellt wurde. Vgl.: E 20 Schloß- und Kronmobilienverwaltung; Verzeichnis der Königl. zur Hofhaltung gehörigen Gebäude, Reg.-Bl. 1814, S. 189f.; Verzeichnis der Kron-Gebäude, Reg.-Bl. 1818 S. 638 f.; Robert v. Mohl: Staatsrecht des Königreichs Württemberg, Teil 1 (1829), S. 253 Anm. 7; Riecke, Karl Viktor: Verfassung, Verwaltung und Staatshaushalt des Königreichs Württemberg - Stuttgart 1886, S. 62 f.

B. Bestandsgeschichte: 1) Ablieferungen Der vorliegende Bestand kam in zwei Ablieferungen an das Staatsarchiv Ludwigsburg. Ein erster Teil, die Akten der Hof- und Domänenkammer betr. Die Verwaltung der Hofkameralämter, wurde anlässlich der Neuorganisation der Hofkameralämter und der Kameralämter 1817 zusammen mit den Akten der mit Wirkung vom 1. Januar 1818 aufgehobenen Sektion der Krondomänen von den vier Finanzkammern übernommen, kam nach deren Auflösung 1850 in die Registratur der Oberfinanzkammer Stuttgart und wurde 1878 an das Finanzarchiv Ludwigsburg abgegeben. Anläßlich der Verzeichnung der Akten der vier Kreisfinanzkammern in den Jahren 1936-1952 löste man die Akten der ehem. Sektion der Krondomänen einschließlich der Vorakten heraus. Bis 1961 wurden die Akten der Sektion der Krondomänen (Bestand D 37 Oberfinanzdepartement) durch Regierungsoberinspektor A. Müller verzeichnet und die Fremdprovenienzen, darunter auch die Akten der Hof- und Domänenkammer, abgesondert. Letztere umfassen etwa 1 lfd. m. Sie heben sich vom übrigen Bestand E 17 durch alte Signaturen und durch die auf den Umschlägen angebrachte Titelaufnahme A. Müllers ab. - Büschel 87 trägt den handschriftlichen Vermerk "aus A 249 Bü 884". Dieser Bestand A 249, Rentkammer I, wurde 1969 vom Staatsarchiv Ludwigsburg an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben. Die zweite Ablieferung befand sich im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Bestand A 432, Kammerschreibereiämter/ E 17, Kgl. Hofkammer und Hofdomänenkammer (hs. Repertorium von C.F. Pfaff, 1813, mit Nachträgen bis 1947). Beide Bestände waren nur unvollkommen voneinander getrennt. Anhand einer Lagerortskartei über die früheren Magazine des Hauptstaatsarchivs in der Gutenbergstraße war zu ermitteln, dass 1,5 lfd. m zum Bestand E 17 gerechnet wurden. Mit großer Wahrscheinlichkeit handelte es sich dabei um die als "Anhang II" zum Bestand A 432 geführten Inventare der Krongutsrevisionskommissionen. Die Inventare der Kommission von 1864 wurden schon 1875 von der Hofdomänenkammer an das Staatsarchiv Stuttgart abgegeben (Zugangsbuch 1875/S. 153). 1894 kamen die Inventare der Kommission von 1891 betr. die Kronmobilien (Zugangsbuch 1894/S. 261), 1896 die Krongüterbeschreibungen von 1891 hinzu (Zugangsbuch 1896/S. 281). Im Juli 1947 wurden vom Württembergischen Landesmuseum Stuttgart vier weitere Bände abgegeben (Schreiben des Hauptstaatsarchivs Stuttgart vom 15.2.1977 Tgb.-Nr. 712), von denen allerdings lediglich das Inventar des Schlosses Freudental zur Reihe C der Inventare von 1891 gehörte. Ein zweiter Band, ein Inventar von 1894 über das Mobiliar des Alten Schlosses zu Stuttgart, wurde vermutlich von der Schloß- und Kronmobilienverwaltung erstellt. Die beiden restlichen Bände, Inventare des Schlosses Friedrichshafen von 1872 und 1891, gehörten zu den Amtsbüchern der Schlossverwaltung Friedrichshafen. Im Stuttgarter Bestand A 432 waren ferner die Akten und Amtsbücher der ehem. Porzellanfabrik Ludwigsburg (bei "Anhang I") sowie mehrere Bestandssplitter enthalten. Die Akten und Amtsbücher der ehem. Porzellanfabrik Ludwigsburg gelangten im Mai 1894 von der Hofdomänenkammer an das Stuttgart (Schreiben des Hauptstaatsarchivs Stuttgart vom 15.2.1977 Tgb.-Nr. 712). Im November 1922 übergab die herzogliche Rentkammer unter Eigentumsvorbehalt Amtsgrundbücher der Hofkameralämter Altshausen und Herrenberg (ebd.). Nicht ermittelt werden konnte, wann die Akten des Prozesses Hofdomänenkammer ./. Schertel von Burtenbach vor dem Landgericht Heilbronn und die Akten des Kameralamts Bietigheim über die Pfarreieinkünfte zu Kaltenwesten an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart gelangten. - Dieser dritte Teil des Bestandes E 17 umfasst etwa 3 lfd. m. Im Zuge der Bereinigung der Gesamtübersicht des Hauptstaatsarchivs Stuttgart wurden im Bestand A 432/E 17 die A- und E-Bestandteile getrennt und die letzteren (etwa 4,5 lfd. m) im Laufe des Jahres 1974 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Im Hauptstaatsarchiv wurde außer den A-Teilen belassen: 1.) Die Urschriften der Gesetze betr. das Königshaus, ...; 2.) von der Staatsfinanzverwaltung mit der Hofdomänenkammer abgeschlossene Verträge, ...; 3.) vereinzelte, von der Hofdomänenkammer im 19. Jahrhundert abgelieferte Akten von unmittelbar nach 1806 aufgelösten Vorgängerbehörden, wie z.B. Geistliche Verwaltung Maulbronn; 4.) Vorakten der 1840 von der Hofdomänenkammer aufgekauften Hofdomäne Sindlingen (Schreiben der Archivdirektion Stuttgart vom 12.7.1974 Tgb.-Nr. 4149). 2) Umfang und Provenienzen Die Verwaltung der Hofkameralämter ist dokumentiert in 125 Büscheln aus den Jahren 1806 - 1817 mit Vorakten seit 1790. Mehrfach finden sich Vorakten der Kammerschreibereikommission (1790-1805) und Sektion der Kronforsten (1808/09-1816/17), vereinzelt solche des badischen Stabsamt Neuhausen (1804), des Oberfinanzdepartements (1807) und der Sektion der Krondomänen (1816). Die Auszüge aus Verkauf- und Bestandsbriefen, Lagerbüchern und Rechnungen reichen zurück bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. - Die Akten betr. die Verwaltung der Provisorischen Hofbauverwaltung umfassen lediglich fünf schmale Büschel (1816-1817). Entsprechend der bewegten Geschichte der Porzellanfabrik Ludwigsburg finden sich in den 82 Büscheln aus den Jahren 1816 - 1833 mit Vorakten seit 1783/84 und Nachakten bis 1865 umfangreiche Vorprovenienzen, da die Hofdomänenkammer nach Auflösung der Porzellanfabrikkommission 1824 deren Registratur und nach Auflösung der Porzellanfabrik die Registraturen der Porzellanfabrikintendanz und der Porzellan-Niederlage Stuttgart übernahm. Die Intendanz hatte ihrerseits 1824 die Akten der aufgelösten Porzellanfabrikverwaltung übernommen. Es finden sich außerdem Akten und Bände der übrigen Vorgängerbehörden (Porzellanfabrikdeputation, Oberdirektion zur Administration der Porzellanfabrik, Porzellanfabrikkommission 1810-1816) und des Finanzdepartements. Von den etwa 2 lfd. m dieses Teils sind 0,8 lfd. m Bände, der Rest Akten. Hervorzuheben sind das vollständige Geschäftstagebuch der Porzellanfabrikkommission 1819-1824, der 2. Band des [Rechnungs-]Rezeß- und Notabilienbuchs (1784-1827), die Kassenrechnungen 1783/84-1825/27 (mit Lücken), die Revisions- und Justifikationsvermerke 1810/11-1825/27 mit Beilagen, die fast vollständigen Beilagen zur Kassenrechnung 1823/25, ein Faszikel Schreiben an den Hofkammerdirektor von Kohlhaas (1822-1824) und drei Faszikel Weinlandiana (1810-1832). In den Rechnungsbeilagen finden sich wirtschaftsgeschichtlich interessante Stücke wie Rechnungen von Firmen (z.T. schon Formulare), Postbillette, Zollquittungen u.ä. Bei den 103 Büscheln der Inventare der Krongutsrevisionskommissionen handelt es sich um die anlässlich der Thronbesteigung der Könige Karl (1864) und Wilhelm II. (1891) aufgenommenen Inventare (Reihe A von mindestens sechs Reihen). Fremdprovenienzen sind Büschel 239 (Reihe F) und Büschel 310 (Reihe C.) Es ließ sich nicht eindeutig klären, ob Reihe A für die Hofdomänenkammer oder für eine andere Behörde gefertigt wurde. 3) Registraturstufen, Ordnung und Verzeichnung Ein Großteil der die Verwaltung der Hofkameralämter betreffenden Akten lässt eine frühere Registrturordnung erkennen, die allerdings nicht die ursprüngliche ist. Diese vermutlich zweite Registraturstufe, die einen dreigliedrigen Aufbau mit teilweiser Untergliederung der Mittelgruppe in "Allgemeines" und "Besonderes" zeigt ("S.A. XII, A 3) Nellingen" oder "S.A. C.A. Güglingen X, 2.)", wobei der Name das jeweilige Kameral angibt), erlaubte aufgrund der Häufigkeit der Signaturen und aufgrund der Tatsache, dass sich einige ursprüngliche Aktendeckel erhalten haben (z.B. für Büschel 84) eine am alten Registraturplan orientierte Neuordnung. Dabei bilden nun die Kameralamtsorte anstatt der in der Signatur angegebenen Kameralämter die Untergruppe; sie sind in alphabetischer Folge geordnet. Obwohl die alten Signaturen von einer Hand angebracht wurden, schwankt die Zuweisung mancher Orte zu einem Kameralamt (so wurde Pfauhausen den Kameralämtern Esslingen, Kirchheim u.T. und Nellingen, Cleversulzbach den Kameralämtern Kochendorf, Öhringen und Weinsberg zugeordnet); die Untergruppe wird außerdem eindeutig von Kameralämtern, nicht von Hofkmeralämtern gebildet. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurden die Signaturen deshalb kurz nach 1817 angebracht, als zusammen mit den Akten der Hofkameralämter auch die Sektion der Krondomänen an die vier Kreisfinanzkammern gelangten; die damalige Verwaltungsreform erklärt wohl am ehesten die wechselnde Zuschreibung einzelner Kameralamtsorte. Dreigliedrig sind auch die übrigen festzustellenden Registraturstufen. Die Finanzkammer Ulm (Bü 8, Bü 54) gliederte nach Kameralämtern, Rubriken und Einzelfälle ("Kameralamt Heiligkreuzthal; Rubr. IX: Domänen; Verkauf der Bannmühle in Pflummern"). Die Signaturen der Finanzkammer Ludwigsburg (Bü 17) bestanden aus Großbuchstaben und römischen Ludwigsburg (Bü 17) bestanden aus Großbuchstaben und römischen Zahlen; als Untergruppe folgte ein Kameral- bzw. Forstamt ("Rubr. D. XII. Forstamt Stromberg"). Beim Finanzarchiv Ludwigsburg schließlich lässt sich eine archivalische Ordnung nach Provenienzen feststellen ("Kammerschreibereiorte; Geislingen; betreff Holzabgaben"). Mehrere Akten der Allgemeinen Verwaltung der Hofkameralämter tragen einstufige Lokaturen ("K. 4a"); bei diesen Akten war weder zu ermitteln, wie sie an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart gelangten, noch, wer die Lokaturen angebracht hatte. Die Akten der Porzellanfabrik Ludwigsburg wurden, soweit sie im Bestand E 17 vorliegen, nach Auflösung der Fabrik zur Rechnungsrevision an die Hofdomänenkammer bzw. das Oberhofkassenamt abgegeben. Insbesondere gilt dies für die Jahresrechnungen und ihre Beilagen. Diese waren, wie üblich, nummeriert und insofern geordnet. Diese Ordnung war teilweise gestört, wurde jedoch nicht wiederhergestellt. Insbesondere wurden jene Beilagen, die sich mit der Bestandsverwaltung von Porzellan, Fayencen und Steingut befassen, in den Gruppen "Zugang", "Verkauf und Abgabe" und "Bestandsaufnahme" neu geordnet, um die zeitlich aufeinanderfolgenden Verzeichnisse zusammenfassen zu können. Die schon früher durchgeführte Ordnung eines großen Teils der Akten betr. die Porzellanfabrik, die sich nach Sachbetreffen orientiert, wurde beibehalten. Diese Ordnungsarbeiten wurden spätestens 1849 begonnen (Kassationsvermerk in Büschel 136) und waren 1865 noch nicht abgeschlossen (Büschel 141). Nach der Übernahme durch das Staatsarchiv Stuttgart im Jahre 1894 wurden die Akten mit den damals üblichen Lokaturen versehen ("K. 110 F. 6 B. 59"). Die Akten betr. die Provisorische Hofbauverwaltung wurden nach zwei Sachgruppen geordnet, für die Ordnung der Inventarreihen der Krongutsrevisionskommissionen wurde die Gliederung des Staatshandbuchs 1866 übernommen. Die Verzeichnung des vorliegenden Bestandes wurde vom Unterfertigten Anfang April 1976 begonnen und im März 1977 abgeschlossen. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Dem Bestand entnommen wurden folgende Archivalien: 1) Pfarreieinkünfte zu Kaltenwesten; 1704, 1780, 1793, 1816-1863; aus A 432 Bü 16a; zu F 800 Bü L 17; 2) Tausch eines Ackers des herrschaftl. Babenhofs gegen einen Gemeindeacker zu Meimsheim; 1807; ehem. E 17L Bü 11 Nr. 2; zu D 37; 3) Taxgebühren für den Verkauf eines Lehenguts zu Nordheim; 1808; ehem. E 17L Bü 11 Nr. 20; zu D 38; 4) Tabelle über den Stand der Tiere in der Ludwigsburger Großen Menagerie; 1810; aus A 432 Anhang I Bü 95; zu E 19 Bü 823; 5) Inventar über das im alten Schloß zu Stuttgart und im Schlossnebengebäude befindliche Mobiliar; 1894; aus A 432 Anhang II Bü 33; zu E 20 Bü 171a; 6) Inventar über das im Schloß Friedrichshafen befindliche Privatmobiliar König Karls nach dem Stand vom Juli 1872; aus A 432 Anhang II Bü 32; zu E 20 Bü 153a; 7) Inventar über das im Schloß Friedrichshafen befindliche, nach dem Testament des Königs Karl zum Bestandteil des Hofkammerguts bestimmte Mobiliar; 1893, fortgef. Bis 1910; aus A 432 Anhang II Bü 32; zu E 20 Bü 153b; 8) Prozeß Hofdomänenkammer Stuttgart ./. Schertel von Burtenbach auf Bezahlung der restlichen Kaufsumme für Schloß Freudental; 1904-1905; aus A 432 Bü 2b; zu E 317 Bü 1a; 9) Amtsgrundbuch des Hofkameralamts Altshausen, 4 Bde.; um 1818, fortgef. Bis um 1858; aus A 432 Bü 1a-b; zu F 800 Bü 1*-4*; 10) Amtsgrundbuch des Hofkameralamts Herrenberg, 6 Bü; 1820, fortgef. Bis um 1867; aus A 432 Bü 4a-c; zu F 800 Bü 5* - 9*; 11) Amtsgrundbuch des Ammerhofs bei Tübingen; um 1854, fortgef. bis um 1867; aus A 432 Bü 40; zu F 800 Bü 10* Der Bestand E 17 umfaßt nunmehr etwa 4,7 lfd. m in 315 Büscheln Ludwigsburg, Mai 1977 Gez. N. Hofmann

C. Anhang: Neckarschiffahrt bei Lauffen (Klassifikationspunkt 6): Die vorliegenden Akten aus den Jahren 1807-1818 betreffen den Brücken-, Floß- und Schiffszoll zu Lauffen a.N. und das Neckarbauwesen zwischen Lauffen a.N. und Mundelsheim, namentlich die Neckarbrücke, das Navigationswehr, die Schiffs- und Floßgasse und den Leinpfad zu Lauffen a.N., den Leinpfad zu Gemmrigheim und die Schiffs- und Floßgassen zu Neckarwestheim, Kirchheim a.N., Gemmrigheim, Hessigheim und Mundelsheim. Durch die Purifikation zwischen der Hof- und Domainenkammer einerseits und der Finanzkammer andererseits wurden am 11. März 1807 folgende Orte der Hof- und Domainenkammer zugewiesen: Zur Stabskellerei Liebenstein gehörten Mundelsheim und der Besigheimer Amtsort Hessigheim, zur Stabsbeamtung Hohenstein das Oberamt Lauffen und das Stabsamt Kirchheim a.N. Neckarwestheim (Kaltenwesten) wurde von der Kameralverwaltung Liebenstein aus verwaltet (Kgl. Württ. Staatshandbuch 1807 und 1808 S. 274). Die Wasserbausachen in diesen Orten oblagen der Hof- und Domainenkammer. Sie unterstand in diesen zur allgemeinen Staatsverwaltung zählenden Angelegenheiten dem Land-Bau-Departement, speziell dem Ober-Wasserbau- Direktor Major von Duttenhofer. Zum 1. April 1817 wurde die Kommission in Rhein- und Neckar-Schiffahrts-Angelegenheiten gegründet, die, wie zuvor schon das Land-Bau-Departement, beim Finanzministerium ressortierte; zu ihrem durch Verordnung vom 19. Juni 1818 erweiterten Geschäfts- und Wirkungskreis gehörte u.a. auch die Erhaltung der Wasserstraßen (Re.g-Bl. 1818 S. 371). Die Hof- und Domainenkammer verlor damit 1818ihre bisherigen Aufgaben auf diesem Gebiet; die einschlägigen Akten gingen an die neue Kommission über. Schon durch Verordnung vom 15. November 1833 übertrug man jedoch die Behandlung des Wasserbauwesens der Innenverwaltung; Die Schifffahrts-Kommission wurde aufgelöst (Reg.-Bl. 1822 S. 885 f.). Zuvor hatte die Schifffahrts-Kommission allerdings die hier verzeichneten Akten an das zur Oberfinanzkammer gehörende Depot älterer Akten abgegeben (Vorbemerkung im "Aktenverzeichnis über Neckarschiffahrtskommissionsakten" des Archivs des Innern und 1921 mit diesem in das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg, wo sie den Bestand D 84 bildeten. Als Repertorium diente das oben angesprochene Aktenverzeichnis von 1912. Auf die Provenienz Hof- und Domänenkammer hatte bereits Karl Otto Müller in seiner Gesamtübersicht über die Bestände der staatlichen Archive Württembergs in planmäßiger Einteilung von 1937 hingewiesen; er hatte den Bestand allerdings unter den württembergischen Bezirksbehörden eingegliedert (a.a.O. S. 160). Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Neuauflage der Ludwigsburger Kurzübersicht ordnete der Leiter des Staatsarchivs, Dr. Taddey, die Eingliederung des Bestands D 84 in den Provenienzbestand E 17, Hofdomänenkammer, an. Da für E 17 bereits ein Repertorium vorliegt, wurden die Akten in chronologischer Reihung an den bisherigen Bestand angefügt (Bü 314-333). Die Titelaufnahmen fertigte der Archivangestellte Erwin Biemann, die computergestützte Reinschrift dieses Anhangs Frau Hildegard Aufderklamm. Der Anhang zu E 17, Neckarschifffahrt bei Lauffen, umfasst 20 Büschel ) = 0,20 lfd. m. Ludwigsburg, im November 1994 Gez. Dr. Hofmann

Nachtrag: Der Bestand wurde in den Jahren 2019-2021 im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts vollständig digitalisiert. Die Digitalisate können frei abgerufen werden, eine Vorlage der Originale im Leseaal erfolgt nur noch in Ausnahmefällen. Ludwigsburg, August 2023 Dr. Andreas Weber

Reference number of holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 17
Extent
335 Büschel (6,0 lfd. m)

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Hofverwaltung

Date of creation of holding
1806-1895 (Va ab 1783/84)

Other object pages
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Rights
Last update
18.04.2024, 10:40 AM CEST

Data provider

This object is provided by:
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1806-1895 (Va ab 1783/84)

Other Objects (12)