Dokument
Acten eine in der Nähe des botanischen Gartens anzulegende Ziegelei betreffend
- Signatur
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ARBG-11,5,14,1
- Umfang
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Umfang: 1 S.
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Bemerkungen
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Bemerkung: Botanischer Garten Regensburg
- Sonstige Erschließungsangaben
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Objekteigenschaften: Handschrift
Inhaltsangabe: Der Magistrat von Regensburg schickt Aktenabschriften betreffend die von Zirngibl geplante Ziegelei [Aktenabschr. fehlen; unterschr.: Thon-Dittmer]
Gattungen: Brief
- Kontext
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Regensburgische Botanische Gesellschaft/Altes Archiv >> 11. Botanischer Garten >> Akten zu Ziegelei Nähe Botanischer Garten
- Bestand
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Regensburgische Botanische Gesellschaft/Altes Archiv
- Indexbegriff Person
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Thon-Dittmer, Gottlieb von (1802-1853) - Mitunterzeichner
Zirngibl, Franz Xaver - Erwähnt
Regensburg - Verfasser
Regensburgische Botanische Gesellschaft - Adressat
- Indexbegriff Ort
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Regensburg - Entstehungsort
- Laufzeit
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Entstehungsdatum: 09.03.1844
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
03.06.2025, 10:28 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Dokument
Entstanden
- Entstehungsdatum: 09.03.1844
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Es haben sich die bestelte Thorschreiber, Wacht officirer, und Thorwartter, unter der StattThoren, gehorsamblichen zuerinnern, welcher gestalt von Einem Edlem Wolweisen Herrn Cammerer und Rath, verwichenen Jahrs den 14. Septemb. und 5. Decembris, durch erdangene Decreta, ... anbefohlen worden, ... auff die alhero reisende Personen und ankommende Handelswaahren und Güeter, wegen der an andern Orthen grassirenden Pest zuhaben, ... : Decretum in Senatu den 19. Julij, Anno 1666.

So deutlich immer hiesiger Stadt verfaste und alljährlich der untergebenen Burgerschafft vorgelesene Wacht-Gedings-Ordnung in dem Titul: Wem und wie die Burger allhie ihre Häuser und Herbergen verlassen mögen oder nicht; und dann auch verschiedene ... Decreta , ... was vermöge ihrer Pflicht sie bey Verstifftung ihrer Grund-Stücke und Einnahm derer Jnn-Leute zu beobachten haben; ... : Decretum in Senatu den 17. Febr. 1736.

Obwolen Ein Erb:Cammerer vnnd Rath, durch ein:in deren Kirchen, ab den Cantzeln offentlich verlesenes Decretum ernstlich mandiren vnd gebieten lassen, kein Leuchen außzutragen, bis die auff 12. Vhr angestelte Leuchvermahnung vorher völlig verrichtet worden, ... mit sonderm mißfallen vernehmen, daß solch Gebot wenig beobachtet, ... : Decretum den 24. Octobr: Anno 1634.
