Urkunden

Die Bürger von Weinsberg verschreiben sich Erzherzog Ferdinand zur Strafe für die Ermordung des Grafen Ludwig Helferich von Helfenstein und anderer genannter Adeliger durch die aufrührerischen Bauern in mehreren Punkten: Ablieferung des Einkommens und der Gefälle der Stadt an die fürstliche Kammer, Verbot des Bekleidens von öffentlichen Ämtern - davon ausgenommen sind: Christoph Binder,Keller, Jacob Schnabel, Schultheiß, und August Roßlin, Stadtschreiber, die unschuldig sind, sowie solche Personen, die zur Zeit der Tat nicht in Weinsberg wohnten. Verzicht auf die bisherigen Freiheiten, u.a. auf die Haltung des Rats sowie der Stadtrechte, Schleifung der Stadtmauer, Türme und Tore, Lesung eines Amtes und von 10 Messen jährlich zum Oster fest, Reichung von Brot und Wein für 2 fl an arme Leute zum Gedächtnis der Verstorbenen, sowie Erbauung einer Kapelle auf dem Mordplatz, Ablieferung von Wehr und Harnisch.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 419 U 9
Alt-/Vorsignatur
4
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: beschädigt

Siegler: Stuttgart und Tübingen

Überlieferungsart: Ausfertigung

Kontext
Weinsberg W >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 419 Weinsberg W

Indexbegriff Person
Binder, Christoph; Keller zu Weinsberg
Helfenstein, Ludwig V. Helferich von; Graf, 1493-1525
Österreich, Ferdinand I.; Erzherzog, 1503-1564
Roßlin, August, Stadtschreiber
Schnabel, Jakob, Schultheiß zu Weinsberg
Indexbegriff Ort
Weinsberg HN; Bauernkrieg
Weinsberg HN; Freiheiten
Weinsberg HN; Stadtrecht

Laufzeit
1525 November 17

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:49 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1525 November 17

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