Archivale
Konzentrationslager Dachau.
Zum Geburtstag des Führers erhalten die Schutzhäftlinge eine bessere Verköstigung, Zigaretten und musikalische Darbietungen. Die Zusendung und Abgabe von Eßwaren, Rauchwaren und Getränke an die Sohutzhaftgefangenen im Konzentrationslager Dachau ist aus besonderen Gründen bis auf Weiteres verboten.
Jeder Gefangene darf einmal im Monat 1 Paket mit Wäsche, Seife und dgl. empfangen bis zu einem Höchstgewicht von 10 Pfund.
- Archivaliensignatur
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International Tracing Service, 0.4, 044/0249a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Dachau 60
former reference number: 479, Folio 15
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Dachau >> Häftlingsverpflegung
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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Amper Bote
- Laufzeit
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1933 (?)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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09.05.2023, 10:49 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Amper Bote
Entstanden
- 1933 (?)