Archivale

Konzentrationslager Dachau.

Zum Geburtstag des Führers erhalten die Schutzhäftlinge eine bessere Verköstigung, Zigaretten und musikalische Darbietungen. Die Zusendung und Abgabe von Eßwaren, Rauchwaren und Getränke an die Sohutzhaftgefangenen im Konzentrationslager Dachau ist aus besonderen Gründen bis auf Weiteres verboten.
Jeder Gefangene darf einmal im Monat 1 Paket mit Wäsche, Seife und dgl. empfangen bis zu einem Höchstgewicht von 10 Pfund.

Archivaliensignatur
International Tracing Service, 0.4, 044/0249a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Dachau 60
former reference number: 479, Folio 15

Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Dachau >> Häftlingsverpflegung
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Amper Bote
Laufzeit
1933 (?)

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Letzte Aktualisierung
09.05.2023, 10:49 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Amper Bote

Entstanden

  • 1933 (?)

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