Amtsdruckschrift | Vertrag
Landesvergleich zwischen dem Königlich Preußischen Fürstenthum Ansbach und dem Fürstlichen Hause Oettingen-Spielberg
- Weitere Titel
-
Fürstentum Haus
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Franconica 30#Beibd.29
- VD18
-
VD18 90770226
- Maße
-
4°
- Umfang
-
3 ungezählte Seiten
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende: "Ansbach und Oettingen den 17ten July 1796."
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (wer)
-
[Verlag nicht ermittelbar]
- (wann)
-
[1796]
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Fürstentum Ansbach
Fürstentum Oettingen-Spielberg
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10730353-5
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:46 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Vertrag
- Amtsdruckschrift
Beteiligte
- Fürstentum Ansbach
- Fürstentum Oettingen-Spielberg
- [Verlag nicht ermittelbar]
Entstanden
- [1796]
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![Bey sämtlichen Aemtern dieses Hoch-Löbl. Fürstenthums, hat man sich gehorsamlich zu erinnern, was wegen der- von denen disseitigen Unterthanen zum Verkauff führenden Getraydt-Früchte, ratione der Verzollung, von einer zur andern Zeit ... gemässentlich verordnet worden, [et]c. ... : [Onolzbach, den 13. Aprilis, 1730.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4f9c5f2c-85a2-4bd0-aa14-fd19d87fced2/full/!306,450/0/default.jpg)
Bey sämtlichen Aemtern dieses Hoch-Löbl. Fürstenthums, hat man sich gehorsamlich zu erinnern, was wegen der- von denen disseitigen Unterthanen zum Verkauff führenden Getraydt-Früchte, ratione der Verzollung, von einer zur andern Zeit ... gemässentlich verordnet worden, [et]c. ... : [Onolzbach, den 13. Aprilis, 1730.]
![Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/45dd60ee-6a4d-47b3-8e39-841c32e9f4f2/full/!306,450/0/default.jpg)
Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]
![Denen auf Rechnung sitzenden Hoch-Fürstl. Beamten, ist zwar zu alljährlicher Fertig- und Uberreichung derer Amts-Rechnungen, ein ganzes Jahr pro Termino finali, vermög der hierunter gestellten verschiedenen Verordnungen, und deß ... Decrets vom 27. May 1723. anberaumet worden, dabey es aber niemahlen die Meynung gehabt, daß ... mit Einsendung der Rechnungen, nachgewartet werden solle, ... Als geschiehet hiemit die befehlende Erinnerung, daß ... die Beförderung seines jährlichen Rechnungs-Wercks, ... sich sorgfältig angelegen seyn lassen möge : [Onolzbach, den 14. August. Anno 1725]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cc3456ab-bf74-44bf-a9db-5a1357909d92/full/!306,450/0/default.jpg)
Denen auf Rechnung sitzenden Hoch-Fürstl. Beamten, ist zwar zu alljährlicher Fertig- und Uberreichung derer Amts-Rechnungen, ein ganzes Jahr pro Termino finali, vermög der hierunter gestellten verschiedenen Verordnungen, und deß ... Decrets vom 27. May 1723. anberaumet worden, dabey es aber niemahlen die Meynung gehabt, daß ... mit Einsendung der Rechnungen, nachgewartet werden solle, ... Als geschiehet hiemit die befehlende Erinnerung, daß ... die Beförderung seines jährlichen Rechnungs-Wercks, ... sich sorgfältig angelegen seyn lassen möge : [Onolzbach, den 14. August. Anno 1725]
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Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]
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