Amtliche Publikation | Vertrag
Landesvergleich zwischen dem Königlich Preußischen Fürstenthum Ansbach und dem Fürstlichen Hause Oettingen-Spielberg
- Alternative title
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Fürstentum Haus
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Franconica 30#Beibd.29
- VD18
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VD18 90770226
- Dimensions
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4°
- Extent
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3 ungezählte Seiten
- Language
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Deutsch
- Notes
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Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende: "Ansbach und Oettingen den 17ten July 1796."
- Event
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Veröffentlichung
- (where)
-
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (who)
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[Verlag nicht ermittelbar]
- (when)
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[1796]
- Contributor
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Fürstentum Ansbach (Sonstige)
Fürstentum Oettingen-Spielberg (Sonstige)
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb10730353-5
- Last update
-
30.09.0017, 12:41 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Vertrag
- Amtsdruckschrift
Associated
- Fürstentum Ansbach (Sonstige)
- Fürstentum Oettingen-Spielberg (Sonstige)
- [Verlag nicht ermittelbar]
Time of origin
- [1796]
Other Objects (12)
An Seiten Hoch-Fürstl. Cammer ist man deß Versehens, es werde der in Exigir- und Einbringung der diß-jährigen so beständig- als unbeständigen, wie auch derer von vorgehenden Jahren zuruck gebliebenen Geld, Getreyd und anderer Gefälle, denen vielmalig ergangenen Herrschafftlichen Außschreiben, ... am 8. Novembr. 1723. ... auch den 25. Aug. 1724. und weiters wiederhohlt-geschärfftesten Verordnung, zur unterthänigsten Folge, ... vorzukehren ... : Onolzbach, den 20. Decembr. 1725.
Nachdem bey Hoch-Fürstl. Camm. mißfällig vorkommet, daß geg. die verschiedentlich publicirte, und letzhin am 2. Junii, Anno 1710. auch 3. Febr. Anno 1711. reiterirte Ausschreiben, an theils Orten die Pfarr- und Heiling-Hölzer zimlich angegriffen werden, auch einige Pfarrere davon nach eigenen Willen, ohne mit denen Aemtern hierunter zu communiciren, verkauffen und begeben; ... Als ergehet an sämtliche disseitige Aemter hiemit ... der ... Befehl, ... daß fürohin keiner ... etwas von denen ... Heilig-Hölzern zu verkauffen oder zu begeben ... : Signatum unter hievorgedruckt- Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Insiegel. Onolzbach, den 4. April. 1718.
Nachdeme das hiesige Hoch-Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach, durch die- mit dem ... Teutschen Ritter-Orden, ratione der demselben zugethanen in dem disseitig- Hochlöblichen Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg gelegenen Teutschen Häuser und deren Zugehörungen, von Alters her obschwebende und immer mehr anwachsende Irrungen sich dermassen beschweret befindet: ... Als ergehet ... hiemit der Befehl, ... daß alle, ... in Geist- ... und niedern Wild-Bahns-Sachen, und andern Regalien, Rechten und Gerechtsamen, ... in eine Designation zusammen getragen ... : [Onolzbach, den 31. Jun. 1724.]
Demnach sich die Seuche unter dem Horn-Vieh je länger je mehrers auszubreiten beginnet, und man dahero bey nächst-künfftig-hiesiger Martini-Meß keines ohne gnugsamen Obrigkeitlich-versicherten Attestaten wegen deßen Gesundheit zu Marckt bringen laßen will ... : Signatum Onolzbach, den 25. Octob. 1731
Demnach von der Hochfürstl. Brandenburgischen Vestung Wültzburg Bericht eingekommen, was massen Conrad Mayer und Joseffo Mangini Romano, ... allda gefangen gewesen, heimlicher Weise entkommen ... Als werden alle und jede Obrigkeiten, ... hiermit gebührend ersuchet, selbige Handvest machen; ... : Onolzbach, den 3. Octobris 1701
Obgleich Innhalt des am 25. Febr. 1708. emanirten Ausschreibens unter andern gemesentlich verordnet worden, daß die bey denen Aemtern- Occasione derer sich ereignenden Hand-Lohns- und Nachsteuer-Fälle vorgehende Taxationes- und darauf verfügende Berichts-Erstattungen ohnentgeltlich geschehen- und denen Unterthanen dißfalls nicht das mindeste abgefordert werden solle ... : [Onolzbach, den 10. Martii, 1730.]