Gliederung

1.1. Agentschaft bzw. Direktion der direkten Steuern zu Aachen

Die Instruktionen, die dem Regierungskommissar Rudier am 14 brumaire an VI (4. November 1797) erteilt wurden, sahen auch die Einführung des französischen Steuerwesens in den vier linksrheinischen Departements vor (vgl. Findbuch 140.11.1). So erließ er am 25 germinal an VI (14. April 1798) eine Verordnung, nach der das französische Gesetz vom 22 brumaire an VI (12. November 1797) über die Einrichtung einer Agentschaft der direkten Steuern auch in den vier neuen Departements eingeführt wurde (Daniels, Handbuch, Bd. III, S. 570-573, Bd. VI, S. 641). In jedem Departement sollte eine Agentschaft der direkten Steuern (Agence des contributions directes) errichtet werden, die sich aus dem Direktorialkommissar bei der Zentralverwaltung, den Direktorialkommissaren bei den Munizipalverwaltungen, einem Inspektor und den Bezirkseinnehmern (preposes aux recettes) zusammensetzte. Aufgabe der Agentschaft war es, alle Vorbereitungen zur Einnahme der Steuern zu treffen, wobei die Direktorialkommissare bei den Munizipalverwaltungen diesen bei der Abfassung der Steuermatrikeln halfen, die Bezirkseinnehmer die Steuergelder von den Einnehmern in den einzelnen Gemeinden entgegennahmen und an den Generaleinnehmer weiterleiteten und der Inspektor sowohl die Bezirkseinnehmer als auch die Direktorialkommissare bei den Munizipalverwaltungen beaufsichtigte. Am 19 prairial an VI (7. Juni 1798) forderte Rudier den Direktorialkommissar bei der Zentralverwaltung des Roerdepartements, Dorsch, auf, als Generalsteueragent des Roerdepartements (agent general des contributions directes du departement de la Roer) unverzüglich ein besonderes von seinem Büro als Direktorialkommissar getrenntes Büro einzurichten, das ausschließlich der Bearbeitung von Aufgaben der Agentschaft dienen sollte, und gab ihm erste Instruktionen zur Durchführung seiner Aufgaben. Unter demselben Datum wies er die Zentralverwaltung des Roerdepartements an, Dorsch als Generalsteueragenten anzuerkennen und weitere Maßnahmen zur Einrichtung der Agentschaft zu treffen. Dazu gehörte die Benachrichtigung des Generaleinnehmers und der ihm unterstellten Bezirkseinnehmer der späteren Arrondissements Aachen, Köln, Kleve und Krefeld sowie die Benachrichtigung der Direktorialkommissare bei den Munizipalitäten, die zu Spezialsteueragenten (agents particuliers des contributions) ernannt wurden (Roerdepartement Nr. 1316). Durch Gesetz vom 3 frimaire an VIII (24. November 1799), das der Regierungskommissar am 13 ventöse an VIII (4. März 1800) mit Wirkung ab 1. germinal an VIII (22. März 1800) in den vier linksrheinischen Departements einführte (Daniels Handbuch, Bd. VI, S. 826; Bulletin des reglemens, Bd. XIV S. 2/3 - 34/35), wurden die Agentschaften der direkten Steuern aufgehoben und Direktionen zur Erhebung dieser Steuern eingerichtet. Von nun an gab es in jedem Departement eine Steuerdirektion (Direction des recouvremens des impositions directes), die aus einem Direktor, einem Inspektor, den Bezirkseinnehmern und einer der Größe des Departements entsprechenden Anzahl von Kontrolleuren bestand. Die Aufgaben der Steuerdirektion lagen in der Anfertigung der Matrikeln der Steuerrollen, in der Ausfertigung der Rollen, der Verifikation von Reklamationen der Steuerpflichtigen, in der Verifikation der Kassen sowie der Beitreibung der Steuern. Durch Regierungsbeschluß vom 15 fructidor an VIII (2. September 1800) kam noch die Verwaltung der Patentgebühren, die bisher bei der Domänendirektion lag (vgl. Findbuch 140.13.1.), hinzu (Bulletin des reglemens, XXXI S. 10/11-14/15). Den Kontrolleuren oblag dabei die Abfassung der Mutterrollen, die Anfertigung der Patentrollen, die Untersuchung der Reklamationen und die Aufsicht über die Steuereinnehmer in den Gemeinden (vgl. hierzu auch Generalgouvernement Mittel- und Niederrhein Nr. 579). Der Inspektor, im Notfall Vertreter des Direktors, beaufsichtigte die Bezirkseinnehmer, an deren Aufgaben sich nichts änderte, und die Kontrolleure. Hauptaufgabe des Direktors war die Anfertigung der Steuerrollen. Wie der Agentschaft kamen auch der Steuer dir ektion lediglich die Vorbereitungen zur Einnahme der Steuern zu. Die Umlage der Steuern, die Aufsicht über die Erhebung und die Entscheidung über Reklamationen Steuerpflichtiger waren Aufgabe der Verwaltung, d. h. der Zentralverwaltung bzw. später des Präfekten (vgl. Findbuch 140.11. l.). Die Steuerdirektionen der vier neuen Departements unterstanden wie die Agentschaften zunächst dem Justizminister und dem Regierungskommissar in Mainz, seit der Gleichstellung mit den übrigen französischen Departements dem Finanzminister. Am 16 ventöse an VIII (7. März 1800) ernannte der Regierungskommissar Shee den bisherigen Generalsteueragenten des Donnersbergdepartements Lerebours zum Steuerdirektor des Roerdepartements (Roerdepartement Nr. 287, S. 3). Mit Schreiben vom 23 ventöse an VIII (14. März 1800) teilte Shee der Zentralverwaltung des Roerdepartements diese Ernennung mit und forderte sie auf, dem neuen Steuerdirektor alle erdenkliche Hilfe bei der Übernahme seines Amtes zuteil werden zu lassen und ihm das Büro anzuweisen, das bis dahin der Generalsteueragent innehatte (Roerdepartement Nr. 1338). Lerebours legte am 1. germinal an VIII (22. März 1800) der Zentralverwaltung seine Ernennung und das Schreiben des Regierungskommissars vor und leistete vor ihr den erforderlichen Eid. Damit begann seine amtliche Tätigkeit (Roerdepartement Nr. 287, S. 3). Durch Beschluß vom 15 germinal an VIII (5. April 1800), der Zentralverwaltung mitgeteilt am 21 germinal an VIII (11. April 1800), ernannte Shee zwölf Steuerkontrolleure für das Roerdepartement, die nach und nach vor der Zentralverwaltung ihre Eide leisteten (Roerdepartement Nr. 1338). Die Bezirke der Steuerkontrolleure scheinen zunächst nicht schriftlich festgelegt worden zu sein. Am 29 brumaire an XI (20. November 1802) schlug Lerebours auf Grund des Erlasses des Finanzministers vom 6 brumaire an XI (28. Oktober 1802), nach dem auch die Steuerinspektoren einen Kontrollbezirk erhalten und die Bezirke deshalb neu eingeteilt werden sollten (Roerdepartement Nr. 1338), eine Neuordnung vor, die folgende Bezirke vorsah und näher beschrieb: Aachen (Bezirk des Steuerinspektors, bestehend aus acht Gemeinden im unmittelbaren Umkreis), Aachen, Sittard, Linnich, Gemünd, Köln, Bergheim, Lechenich, Krefeld, Fürth, Kempen, Kleve, Geldern (Roerdepartement Nr. 4031). Im Jahr XIII (18047 1805) wurden als Sitze der Kontrolleure angegeben: Aachen, Sittard, Linnich, Monschau (statt Gemünd), Köln, Bergheim, Zülpich (statt Lechenich), Neuss (statt Fürth), Kempen, Xaiiten (statt Kleve), Geldern (Almanach ... an XIII, S. 127). 1809 saßen die Kontrolleure in Dürwiß, Heinsberg, Randerath, Aachen, Köln (drei), Krefeld, Neuss, Kempen, Kleve, Geldern (Annuaire ... 1809, S. 167 f.). Zum 1. Juli 1810 schließlich wurden die Bezirke bzw. Sitze endgültig festgelegt: Aachen (für die Kantone Aachen, Burtscheid, Eschweiler und Monschau), Düren (für die Kantone Düren, Froitzheim und Gemünd), Randerath (für die Kantone Geilenkirchen und Linnich), Heinsberg (für die Kantone Heinsberg und Sittard), Köln (1. für die Kantone Köln, Brühl und Weiden, 2. für die Kantone Kerpen, Lechenich und Zülpich, 3. für die Kantone Bergheim, Dormagen und Jülich), Wevelinghoven (für die Kantone Eisen, Erkelenz, Neuss und Odenkirchen), Uerdingen (für die Kantone Krefeld, Moers, Rheinberg und Uerdingen), Kempen (für die Kantone Bracht, Kempen, Neersen und Viersen),.Kleve (für die Kantone Kalkar, Kleve, Kranenburg, Wesel und Xanten), Geldern (für die Kantone Goch, Geldern, Horst und Wankum) (Recueil des actes ... 1810, S. 141). Der Steuerdirektor Lerebours wurde zum l. vendemiaire an XII (24. September 1803) abberufen. Sein Nachfolger wurde Charles Lerat (Dufraisse, S. 139), bis dahin Steuerdirektor des Sambreund Maasdepartements, der seinen Dienst am 26 brumaire an XII (18. November 1803) aufnahm (Recueil des actes ... an XI, S. 414, an XII, S. 111 sowie Roerdepartement Nr. 4030). Bei der Nachricht vom Übergang der alliierten Truppen über den Rhein reiste Lerat mit dem größten Teil des Archivs der Steuern und des Katasters ins Innere von Frankreich ab und brachte ihn teils nach Givet, teils auf ein bei Givet gelegenes Landgut seines Schwiegervaters (Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein Nr. 579). Summarische Aufstellungen der von ihm mitgenommenen bzw. zurückgelassenen Unterlagen finden sich in den Akten Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein Nr. 945 und Nr. 1048 Bl. 3, 19 f. Alle sonstigen fehlenden Unterlagen wurden nach Aussage des Steueraufsehers Bossier und anderer Beamter am Tag des Einzugs der verbündeten Mächte in Aachen von dem Besitzer des Hauses, in dem Lerat wohnte, zu den Fenstern hinausgeworfen, den dort befindlichen Arbeitern überlassen und teils zerstört, teils als Altpapier verkauft (ebd..Nr. 1048, Bl. 19 b). Die in Givet deponierten Katasterpapiere wurden 1816 wieder nach Aachen gebracht (Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein Nr. 16 II, Reg. Aachen Nr. 2047, Bl. 2). Aus dem Büro des Generalsteueragenten bzw. Steuerdirektors sind dem entsprechend nur wenige Akten erhalten. Es handelt sich vor allem um Berichte der Steuerkontrolleure und um Personalangelegenheiten der Steuereinnehmer. Zur Ergänzung heranzuziehen sind die Akten des zweiten Büros der ersten Division innerhalb der Präfektur über das Steuerund Katasterwesen (vgl. Findbuch 140.11.1). sowie die des Generaleinnehmers (vgl. Findbuch 140.11.1) und der Bezirkseinnehmer der Arrondissements Aachen und Krefeld vgl. Findbuch 140.11.1). Von den Unterlagen der Steuerkontrolleure hat sich nur ein Band Handakten des Steuerkontrolleurs Houben zu Xanten erhalten, in dem noch andere Betreffe vereinigt sind. Quellen und Literatur: Roerdepartement Nr. 287, 1316, 1338, 1403, 4030, 4031; Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein Nr. 16 II, 579, 945, 1048; Regierung Aachen Nr. 2047; Oberpräsidiuni Köln Nr.240.-Recueil des reglemens, Bulletin Nr. 14, S. 2-35, Nr. 31, S. 10-15. - Daniels, Handbuch, Bd. III, S. 570-573, Bd. VI, S. 641, S. 826.-Almanach an XIII, S. 127.-Recueil des actes an XI, S. 414, an XII, S. 111, 1810, S. 141 f. - Annuaire 1809, S. 167 ff, 1810, S. 31, 242-245, 1811, S. 215 f., 1812, S. 153, 1813, S. 203. -Handbuch Rhein- und Moseldepartement 1808, S. 277-294. - Bär, Behördenverfassung, S. 49 f. - Dufraisse, Notables S. 139.

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Roerdepartement, Steuer- und andere Behörden (AA 0633) >> 1. Steuerbehörden
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AA 0633 Roerdepartement, Steuer- und andere Behörden (AA 0633)

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