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"Trottelparagraf" - Wie wird eine Gemeinde den Bürgermeister los?

Bundeskanzler oder Ministerpräsidenten können vorzeitig abgewählt werden, bei Bürgermeistern in Baden-Württemberg ist das nicht möglich. Sie bleiben - egal wie.
Der Burladinger Bürgermeister hat sich abfällig über Flüchtlinge geäußert, seine Gemeinderäte als "Landeier" bezeichnet. Die Hechinger Bürgermeisterin trägt ihren Ehekrieg in der Öffentlichkeit aus, ist wochenlang krankgeschrieben, die Amtsgeschäfte ruhen. Konsequenzen hat das für die beiden nicht.
Ihr Job ist Bürgermeistern sicher, zumindest bis zu nächsten Wahl. Sie können faul sein, der Gemeinde schaden - aus dem Amt bekommt man sie trotzdem nicht. Verantwortlich dafür ist die Süddeutsche Ratsverfassung, Paragraf 128, der "Trottelparagraf".
"Ein Rathauschef muss sich schon extrem trottelig anstellen, um ihn absetzen zu können", so der Tübinger Politikwissenschaftler Hans-Georg Wehling. Dass ein Bürgermeister in Baden-Württemberg wegen seiner Affären und Verfehlungen vorzeitig das Rathaus verlassen musste, habe er noch nie erlebt. Deshalb fordert er schon seit Jahren eine Abwahlmöglichkeit.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170086/106
Umfang
0'05

Kontext
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017

Indexbegriff Person
Indexbegriff Ort
Burladingen BL; Bürgermeister

Laufzeit
8. Juni 2017

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:48 MEZ

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Objekttyp

  • AV-Materialien

Entstanden

  • 8. Juni 2017

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