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Auch in Probezeit geschützt : Bundesarbeitsgericht verwirft Entlassung eines Schwulen
Das BAG hat entschieden, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch in der Probezeit nicht aufgrund ihrer Homosexualität entlassen werden können. Anlass für die höchstrichterliche Feststellung war die Klage eines schwulen Mannes, der in seiner sexuellen Orientierung den Grund seiner Kündigung sah. Dies sei nicht nur verfassungswidrig, sondern auch sittenwidrig.
- Umfang
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1
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Riedel, Anne. Auch in Probezeit geschützt : Bundesarbeitsgericht verwirft Entlassung eines Schwulen. In: Frankfurter Rundschau. S. 1.
- Verwandtes Objekt und Literatur
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Frankfurter Rundschau
- Bezug (was)
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LGBTIQ
Recht
Arbeitsrecht
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Riedel, Anne
- Geliefert über
- Rechteinformation
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belladonna Kultur, Bildung und Wirtschaft für Frauen e.V. / Bremer Frauenarchiv und Dokumentationszentrum belladonna
- Letzte Aktualisierung
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03.02.2023, 09:26 MEZ
Datenpartner
belladonna Kultur, Bildung und Wirtschaft für Frauen e.V. / Bremer Frauenarchiv und Dokumentationszentrum belladonna. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Artikel
Beteiligte
- Riedel, Anne