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Auch in Probezeit geschützt : Bundesarbeitsgericht verwirft Entlassung eines Schwulen

Das BAG hat entschieden, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch in der Probezeit nicht aufgrund ihrer Homosexualität entlassen werden können. Anlass für die höchstrichterliche Feststellung war die Klage eines schwulen Mannes, der in seiner sexuellen Orientierung den Grund seiner Kündigung sah. Dies sei nicht nur verfassungswidrig, sondern auch sittenwidrig.

Umfang
1
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Riedel, Anne. Auch in Probezeit geschützt : Bundesarbeitsgericht verwirft Entlassung eines Schwulen. In: Frankfurter Rundschau. S. 1.
Verwandtes Objekt und Literatur
Frankfurter Rundschau

Bezug (was)
LGBTIQ
Recht
Arbeitsrecht

Beteiligte Personen und Organisationen
Riedel, Anne

Geliefert über
Rechteinformation
belladonna Kultur, Bildung und Wirtschaft für Frauen e.V. / Bremer Frauenarchiv und Dokumentationszentrum belladonna
Letzte Aktualisierung
03.02.2023, 09:26 MEZ

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Objekttyp

  • Artikel

Beteiligte

  • Riedel, Anne

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