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Auch in Probezeit geschützt : Bundesarbeitsgericht verwirft Entlassung eines Schwulen

Das BAG hat entschieden, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch in der Probezeit nicht aufgrund ihrer Homosexualität entlassen werden können. Anlass für die höchstrichterliche Feststellung war die Klage eines schwulen Mannes, der in seiner sexuellen Orientierung den Grund seiner Kündigung sah. Dies sei nicht nur verfassungswidrig, sondern auch sittenwidrig.

Extent
1
Language
Deutsch

Bibliographic citation
Riedel, Anne. Auch in Probezeit geschützt : Bundesarbeitsgericht verwirft Entlassung eines Schwulen. In: Frankfurter Rundschau. S. 1.
Related object and literature
Frankfurter Rundschau

Subject (what)
LGBTIQ
Recht
Arbeitsrecht

Contributor
Riedel, Anne

Delivered via
Rights
belladonna Kultur, Bildung und Wirtschaft für Frauen e.V. / Bremer Frauenarchiv und Dokumentationszentrum belladonna
Last update
03.02.2023, 9:26 AM CET

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  • Artikel

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