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Auch in Probezeit geschützt : Bundesarbeitsgericht verwirft Entlassung eines Schwulen
Das BAG hat entschieden, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch in der Probezeit nicht aufgrund ihrer Homosexualität entlassen werden können. Anlass für die höchstrichterliche Feststellung war die Klage eines schwulen Mannes, der in seiner sexuellen Orientierung den Grund seiner Kündigung sah. Dies sei nicht nur verfassungswidrig, sondern auch sittenwidrig.
- Extent
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1
- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Riedel, Anne. Auch in Probezeit geschützt : Bundesarbeitsgericht verwirft Entlassung eines Schwulen. In: Frankfurter Rundschau. S. 1.
- Related object and literature
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Frankfurter Rundschau
- Subject (what)
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LGBTIQ
Recht
Arbeitsrecht
- Contributor
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Riedel, Anne
- Delivered via
- Rights
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belladonna Kultur, Bildung und Wirtschaft für Frauen e.V. / Bremer Frauenarchiv und Dokumentationszentrum belladonna
- Last update
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03.02.2023, 9:26 AM CET
Data provider
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Object type
- Artikel
Associated
- Riedel, Anne