Monografie | Verordnung
Wir Friderich der Vierte, von Gottes Gnaden König zu Dennemarck, Norwegen ... Thun hiemit zu wissen: Demnach die, eine zeither in auswertigen Landen unter dem Vieh ... gewesenen ansteckende Kranckheit auch zu den Gräntzen dieser Graffschafft sich genahet ... So sind wir ... bewogen ... folgende allergnädigste Verordnung ergehen zu lassen ... : Oldenburg ... den 15. Septembr. 1712
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
6 S. ; 2°
- Anmerkungen
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10893962
- VD 18
-
VD18 10893962
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Letzte Aktualisierung
-
12.01.2024, 10:08 MEZ
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- [Oldenburg] , 1712 -
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