Monografie | Verordnung

Wir Friderich der Vierte, von Gottes Gnaden König zu Dennemarck, Norwegen ... Thun hiemit zu wissen: Demnach die, eine zeither in auswertigen Landen unter dem Vieh ... gewesenen ansteckende Kranckheit auch zu den Gräntzen dieser Graffschafft sich genahet ... So sind wir ... bewogen ... folgende allergnädigste Verordnung ergehen zu lassen ... : Oldenburg ... den 15. Septembr. 1712

Wir Friderich der Vierte, von Gottes Gnaden König zu Dennemarck, Norwegen ... Thun hiemit zu wissen: Demnach die, eine zeither in auswertigen Landen unter dem Vieh ... gewesenen ansteckende Kranckheit auch zu den Gräntzen dieser Graffschafft sich genahet ... So sind wir ... bewogen ... folgende allergnädigste Verordnung ergehen zu lassen ... : Oldenburg ... den 15. Septembr. 1712

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch
Umfang
6 S. ; 2°
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10893962
VD 18
VD18 10893962
Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)

Beteiligte Personen und Organisationen
Erschienen
[Oldenburg] , 1712 -

Letzte Aktualisierung
12.01.2024, 10:08 MEZ

Objekttyp

  • Verordnung ; Monografie

Beteiligte

Entstanden

  • [Oldenburg] , 1712 -

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