Akten

Querulationis Auseinandersetzung um Steuerzahlung

Kläger: (2) Johann Hinrich Wippert, Privatlehrer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Fallbeschreibung: Der Kl. hat von seinem Vater, der Pächter eines Landgutes ist, 1,5 Scheffel Malz geschenkt bekommen und daraus Tafelbier gebraut. Die Akzisediener nehmen es ihm weg, da er keine Akzise davon gezahlt hat, das Gewett verurteilt ihn zur Bezahlung von 4 Rtlr Strafe sowie der Akzise und des Wassergeldes für 3 Jahre. Der Kl. appelliert dagegen vor dem Ratsgericht, das das Urteil des Gewetts bestätigt und queruliert deshalb an das Tribunal, vor dem er Verfahrensfehler des Gewetts aufdeckt, um deren Berichtigung er bittet. Das Tribunal fordert am 19.10.1702 einen Bericht des Ratsgerichts an, der am 02.04.1703 eingeht und in dem das Ratsgericht sein Vorgehen rechtfertigt. Eine Reaktion des Tribunals darauf erhellt nicht.

Instanzenzug: 1. Gewett 1702 2. Ratsgericht 1702 3. Tribunal 1702

Prozessbeilagen: (7) Gewettsprotokoll vom 04.04.1702; vor dem Tribunal ausgehandelter Vergleich zwischen der Kramerkompanie und der Brauerkompanie über das Braurecht vom 24.11.1695

Archivaliensignatur
(1) 3708
Alt-/Vorsignatur
Wismar W 72 W W 2 n. 72)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 23. 1. Kläger W
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1695-1702) 11.10.1702-02.04.1703

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1695-1702) 11.10.1702-02.04.1703

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