Akten
Querulationis Auseinandersetzung um Steuerzahlung
Kläger: (2) Dr. Johann Friedrich Rüdemann, Advokat am Tribunal, seit 24.01.1753 gemeinsam mit Johann Friedrich von Palthen als Fiskal des Tribunals namens aller Prokuratoren und Advokaten am Tribunal (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Johann Ehrenfried Dahlmann (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Fallbeschreibung: Mit einem Attest des Tribunals, daß Kl. direkt unter der Jurisdiktion desselben steht, hat sich dieser an den Rat gewandt und um Akzisefreiheit gebeten. Dieses ist ihm jedoch abgeschlagen worden, da der Rat die Advokaten in der Steuerzahlung als normale Bürger betrachtet. Kl. appelliert an das Tribunal und argumentiert, die Jurisdiktion über die Advokaten sei bereits 1711 dem Tribunal zugeordnet worden und die Akzisefreiheit hänge damit zusammen. Das Tribunal fordert den Rat am 05.05.1752 zur Akteneinsendung auf. Am 10.04.1753 beschwert sich Kl. darüber, vom Rat immer noch mit Akzise belegt zu werden. Am 05.05. räumt Tribunal dem Rat weitere 6 Wochen zur Antwort ein. Am 29.10.1753 werden die Akten des Ratsgerichts eröffnet, am 08.07.1754 urteilt das Tribunal, daß die in Wismar lebenden Advokaten des Tribunals nach Vorbild des Reichskammergerichts in Wetzlar von allen bürgerlichen Lasten, also auch der Akzise, befreit sein sollen. Am 17.08. kündigt der Rat dagegen das remedium revisionis an, argumentiert am 15.10. dagegen, über Jurisdiktion und Steuerfreiheit gemeinschaftlich zu entscheiden und bestreitet, daß die Advokaten zum eigentlichen Tribunalspersonal gehören. Am 10.09. weist das Tribunal Bekl. an, 200 fl. Kaution für dieses Rechtsmittel bei der Tribunalskanzlei einzuzahlen und genehmigt die erbetene Fristverlängerung. Am 15.10. bringen Bekl. die nötigen Belege für erfolgte Zahlung bei, am 29.10. fordert das Tribunal Bekl. zur Abstattung des Revisionseides am 15.11. auf. Am 14.11. bitten Bekl. um Fristverlängerung und neuen Termin, den das Tribunal am 15.11. auf den 26.11. festsetzt. Am 28.12. bittet KL. darum, Fiskal anzuweisen, von Amts wegen für die anderen Anwälte tätig zu werden., das Tribunal weist den Fiskal am 21.12.1754 entsprechend an. Am 24.01.1755 bringen Kl. ihre Gegenvorstellung ein, woraufhin das Tribunal am 31.01.1755 das Ende der Beweisaufnahme anordnet. Ein Urteil ist nicht überliefert.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1752 2. Tribunal 1752-1754 3. Tribunal 1754-1755
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittungen von Tribunalsmandaten an Ratsdiener Beckmann bzw. Bürgermeister Schlaff vom 22.03. und 10.05.1752; Ratsgerichtsurteil vom 19.04.1752; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 26.04.1752; Rationes decidendi des Ratsgerichts vom 16.06.1752; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Ungnade vom 01.11.1753
- Reference number
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(1) 2809
- Former reference number
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Wismar R 122 (W R 4 n. 122)
- Context
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
- Holding
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Date of creation
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(1752) 29.04.1752-10.02.1755
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:03 PM CEST
Data provider
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Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1752) 29.04.1752-10.02.1755