Akten
Heinrich von Lindenhorst Erbgraf zu Dortmund, Heinrich von Wymelhusen, Freigraf zu Dortmund, und andere Freigrafen, vor welchen sich Caspar Torringer beschwert, daß Curd Rube, der sich einen Freigrafen der Herrschaft Waldeck nennt, über ihn Gericht gehalten haben solle, erklären dieses Gericht als ungültig, indem genannter Rube seit dem Jahre 1418 aus dem Vehmgericht ausgeschlossen sei. Gegeben des ersten Dages nach Mathyns Dage (Vidimus).
- Archivaliensignatur
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StAM, Toerring-Jettenbach (I,4) 239
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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Toerring-Jettenbach >> 01 Archiv Toerring-Jettenbach >> 01.26 Urkunden (Depot)
- Bestand
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StAM, Toerring-Jettenbach Toerring-Jettenbach
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
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kein Digitalisat verfügbar
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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20.01.2020, 14:00 MEZ